Verwertung des Ausfallfonds Musterklauseln

Verwertung des Ausfallfonds. […] „Gesicherte Ansprüche in Bezug auf den Ausfallfonds“ sind alle Ansprüche der Eurex Clearing AG auf Zahlung von Beträgen, die notwendig sind, um die Verluste und die finanziellen Folgen einer Beendigung oder einer Basis-Clearing-Mitglied Beendigung bezüglich aller Liquidationsgruppen und/oder Beendeten Transaktionen (wie in Ziffer 7.5 definiert) im Anwendungsbereich des Ausfallfonds und insbesondere den oder die ausstehenden Differenzansprüche (wie in Unterabschnitt A Ziffer 86.3.2 der Grund- Clearingmodell-Bestimmungen, Unterabschnitt A Ziffer 7.3.2 der Individual- Clearingmodell-Bestimmungen, Ziffer 8.4.2 der Net Omnibus-Clearingmodell- Bestimmungen, Ziffer 8.6.3 der US-Clearingmodell-Bestimmungen und Ziffer 10.5.2 der Basis-Clearing-Mitglied-Bestimmungen definiert) der Eurex Clearing AG gegen das Betroffene Clearing-Mitglied (im Falle eines OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglieds, einschließlich sämtlicher Ansprüche der Eurex Clearing AG gegenüber diesem OTC-IRS- FCM-Clearing-Mitglied aus der OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied-Garantie) oder sein betreffendes Basis-Clearing-Mitglied auszugleichen. Ein „Verwertungsereignis“ tritt ein, wenn nach einer Beendigung oder einer Basis- Clearing-Mitglied Beendigung die Bestimmungen in den Grund-Clearingmodell- Bestimmungen (dort insbesondere Unterabschnitt A Ziffer 86), den Individual- Clearingmodell-Bestimmungen (dort insbesondere Unterabschnitt A Ziffer 7), den Net Omnibus-Clearingmodell-Bestimmungen (dort insbesondere Ziffer 8), den US- Clearingmodell-Bestimmungen (dort insbesondere Ziffer 8) oder den Basis-Clearing- Mitglied-Bestimmungen (dort insbesondere Ziffern 10 und 11) betreffend die Folgen eines Beendigungstages oder eines Basis-Clearing-Mitglied Beendigungstags angewendet wurden. […]
Verwertung des Ausfallfonds. Die Eurex Clearing AG hat einen Anspruch auf Zahlung der Gesicherten Ansprüche in Bezug auf den Ausfallfonds (wie nachstehend definiert) gegen (i) das Betroffene Clearing-Mitglied und (ii) jedes sonstige Clearing-Mitglied (einschließlich Nicht Betroffener Clearing-Mitglieder und BCM Betroffenes Clearing-Mitglied), wobei die Ansprüche gemäß (ii) jedoch nur nach einem Verwertungsereignis (wie nachstehend definiert) fällig werden und nur aus den CM Beiträgen bzw. BCM Beiträgen und, vorbehaltlich dieser Ziffer 6.2 und Ziffer 6.3, aus den CM Zusätzlichen Beiträgen bzw. BCM Zusätzlichen Beiträgen zahlbar sind; . Das Recht der Eurex Clearing AG, von FCM- Clearing-Mitglieder eingezahlte Beiträge zu verwenden, bleibt unberührt. Ddie in Ziffer 6.2.1 festgelegte Reihenfolge findet Anwendung. Die folgenden Begriffe haben die folgende Bedeutung: „Betroffenes Clearing-Mitglied“ bezeichnet je nach Kontext ein CM Betroffenes Clearing-Mitglied oder ein BCM Betroffenes Clearing-Mitglied.
Verwertung des Ausfallfonds. […] „Gesicherte Ansprüche in Bezug auf den Ausfallfonds“ sind alle Ansprüche der Eurex Clearing AG auf Zahlung von Beträgen, die notwendig sind, um die Verluste und die finanziellen Folgen einer Beendigung oder einer Basis-Clearing-Mitglied Beendigung bezüglich aller Liquidationsgruppen und/oder Beendeten Transaktionen (wie in Ziffer 7.5 definiert) im Anwendungsbereich des Ausfallfonds und insbesondere den oder die ausstehenden Differenzansprüche (wie in Ziffer 8.3.2 der Grund-Clearingmodell- Bestimmungen, Unterabschnitt A Ziffer 7.3.2 der Individual-Clearingmodell- Bestimmungen, Ziffer 8.4.2 der Net Omnibus-Clearingmodell-Bestimmungen, Ziffer 8.6.3 der US-Clearingmodell-Bestimmungen und Ziffer 10.5.2 der Basis-Clearing-Mitglied- Bestimmungen definiert) der Eurex Clearing AG gegen das Betroffene Clearing-Mitglied (im Falle eines FCM-Clearing-MitgliedOTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglieds, einschließlich sämtlicher Ansprüche der Eurex Clearing AG gegenüber diesem FCM-Clearing- MitgliedOTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied aus der FCM-Clearing-MitgliedOTC-IRS-FCM- Clearing-Mitglied-Garantie) oder sein betreffendes Basis-Clearing-Mitglied auszugleichen. […]

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.