Common use of Konto-/Depotvollmacht Clause in Contracts

Konto-/Depotvollmacht. Mit Unterzeichnung des Formulars Konto-/Depotvollmacht, Kontovollmacht für das Girokonto bzw. Kontovollmacht für das Tagesgeldkonto ermächtigt/ermächtigen der/die Konto-/ Depotinhaber den Bevollmächtigten, ihn im Geschäftsverkehr mit der Bank zu vertreten. Existieren mehrere Bevollmächtigte, ist jeder einzeln berechtigt, den/die Konto-/Depotinhaber zu vertreten. Der Bevollmächtigte muss volljährig sein. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Name, Anschrift sowie Kenntnisse und Erfahrungen des Bevollmächtigten festzuhalten. Die Bank wird deshalb diese Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelba- rem Zusammenhang stehen. Die Bank überprüft nicht, ob die vom Bevollmächtigten vorgenommenen Geschäfte mit dem Konto-/Depotinhaber abgestimmt wurden. Der Konto-/Depot- inhaber muss die durch den Bevollmächtigten vorgenomme- nen Geschäfte gegen sich gelten lassen. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: Jeder Bevoll- mächtigte erhält eine eigene PIN sowie ein Autorisierungs- verfahren, welches die Generierung von TANs ermöglicht, die zum Handeln über das verfügungsberechtigte Konto/Depot inklusive ggf. aller zugeordneten Konten berechtigen. Sofern sich die Adresse des Bevollmächtigten ändert, muss dies der Bank unverzüglich möglichst schriftlich, zumindest jedoch in Textform, oder online über die Adressänderungsfunktion im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx mitgeteilt werden.

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Konto-/Depotvollmacht. Mit Unterzeichnung des Formulars Konto-/Depotvollmacht, Kontovollmacht für das Girokonto bzw. Kontovollmacht für das Tagesgeldkonto ermächtigt/ermächtigen der/die Konto-/ Depotinhaber den Bevollmächtigten, ihn im Geschäftsverkehr mit der Bank zu vertreten. Existieren mehrere Bevollmächtigte, ist jeder einzeln berechtigt, den/die Konto-/Depotinhaber zu vertreten. Der Bevollmächtigte muss volljährig sein. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Name, Anschrift sowie Kenntnisse und Erfahrungen des Bevollmächtigten festzuhalten. Die Bank wird deshalb diese Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelba- rem Zusammenhang stehen. Die Bank überprüft nicht, ob die vom Bevollmächtigten vorgenommenen Geschäfte mit dem Konto-/Depotinhaber abgestimmt wurden. Der Konto-/Depot- inhaber muss die durch den Bevollmächtigten vorgenomme- nen Geschäfte gegen sich gelten lassen. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: Jeder Bevoll- mächtigte Bevollmäch- tigte erhält eine eigene PIN sowie ein Autorisierungs- verfahrenAutorisierungsverfahren, welches die Generierung von TANs ermöglicht, die zum Handeln Han- deln über das verfügungsberechtigte Konto/Depot inklusive ggf. aller zugeordneten Konten berechtigen. Sofern sich die Adresse des Bevollmächtigten ändert, muss dies der Bank unverzüglich möglichst schriftlich, zumindest jedoch in Textform, unverzüg- lich schriftlich oder online über die Adressänderungsfunktion im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx mitgeteilt werden.

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