Kontoauszugsdrucker Musterklauseln

Kontoauszugsdrucker. Wenn der Kontoinhaber mit dem Kreditinstitut die Verwendung des Kontoauszugsdruckers vereinbart hat, gilt folgendes: Der Karteninhaber kann mit der Bezugskarte an den im Kreditinstitut installierten Selbstbedienungsgeräten Auszüge zum Konto, zu dem die Bezugskarte ausgefolgt wurde, ausdrucken. Ungeachtet dieser Möglichkeit können Kontoauszüge im Einzelfall auch zugesandt oder bei dem kontoführenden Kreditinstitut schalterlagernd hinterlegt werden. Das Kreditinstitut haftet nicht für Schäden aus einer verspäteten, unsachgemäßen oder unterlassenen Abholung oder Zustellung. Mit Abholung/Abrufung mittels Kontoauszugsdrucker, jedenfalls aber mit Ablauf von 6 Wochen nach Bereitstellung, treten die Wirkung der Zustellung ein und es beginnen allfällige Reklamationsfristen zu den zugestellten Erklärungen und Nachrichten der Bank zu laufen. Den Kontoinhaber trifft die Obliegenheit der regelmäßigen Abholung/ Abrufung mittels Kontoauszugsdrucker. Mit Bezugskarten können im Kreditinstitut aufgestellte Terminals für Einzahlungen, Kontoabfragen (einschließlich abgewickelter Transaktionen und vorgemerkter Aufträge) und Überweisungsaufträge bedient werden. Zur Erteilung von Überweisungsaufträgen über ein Selbstbedienungsterminal ist zusätzlich die Autorisierung durch Unterschrift oder die Eingabe des persönlichen Codes erforderlich. Einzahlungen über die Selbstbedienungsterminals werden – ungeachtet der vom Terminal vorgenommenen ersten Prüfung – nur vorbehaltlich der späteren Prüfung der Echtheit der eingezahlten Banknoten entgegengenommen. Der bei Kontoabfrage an einem Terminal aufscheinende Kontostand kann als unverbindliche Avisi vorgemerkte Kontobewegungen beinhalten, die - auch wenn sie Gutschriften betreffen – jederzeit rückgängig gemacht werden können. Verbindlich sind nur die vereinbarungsgemäß schriftlich oder elektronisch bereitgestellten Kontoauszüge. Alle Überweisungsaufträge, die dem Kreditinstitut über ein Selbstbedienungsterminal unter Verwendung der Bezugskarte und des persönlichen Codes erteilt werden, werden zulasten des Kontoinhabers ausgeführt, wenn entsprechende Deckung am Konto vorhanden ist und ein für diesen Zweck allenfalls vereinbartes Limit nicht überschritten wird. Punkt I 8. dieser Besonderen Bedingungen gilt auch für diese Funktion. Für die hier angesprochenen Überweisungsaufträge gelten die mit dem Kontoinhaber für das Zahlungskarten-Service vereinbarten Limite nicht.
Kontoauszugsdrucker. (1) Die Kontoauszugsdrucker der Bank ermöglichen dem Inha- ber der für ein Postbank Girokonto ausgegebenen Postbank Card (Debitkarte), Kontoauszüge, Anlagen und Rechnungs- abschlüsse für das in der Postbank Card (Debitkarte) angege- bene Konto ausdrucken zu lassen.
Kontoauszugsdrucker. Sofern eine entsprechende Vereinbarung zwischen Kontoinhaber und Kreditinstitut getroffen wird, ermöglicht die Debitkarte den Ausdruck von Kontoauszügen für das auf der Debitkarte vorgemerkte Konto. Die Debitkarte ermöglicht Auskünfte über den augenblicklichen Kontostand des Xxxxxx, wobei jedoch in Bearbeitung befindliche Aufträge, welche noch nicht gebucht sind, keine Berücksichtigung finden können. Mit dem Ausdruck des Kontoauszugs durch den Kunden tritt die Wirkung der Zustellung ein und beginnen allfällige Widerrufs- und Reklamationsfristen zu den zugestellten Erklärungen und Informationen des Kreditinstituts zu laufen.
Kontoauszugsdrucker. Sofern eine entsprechende Vereinbarung zwischen Kontoinhaber und der Oberbank getroffen wird, ermöglicht die Debitkarte (Oberbank Servicekarte) den Ausdruck von Kontoauszügen für das auf der Debitkarte (Oberbank Servicekarte) vorgemerkte Konto. Die Debitkarte (Oberbank Servicekarte) ermöglicht Auskünfte über den augenblicklichen Kontostand des Xxxxxx, wobei je- doch in Bearbeitung befindliche Aufträge, welche noch nicht gebucht sind, keine Berücksichtigung finden können. Mit dem Ausdruck des Kontoauszugs durch den Kunden tritt die Wirkung der Zustellung ein und beginnen allfällige Widerrufs- und Reklamationsfristen zu den zugestellten Erklärungen und Informationen der Oberbank zu laufen.
Kontoauszugsdrucker. (1) Die Kontoauszugsdrucker der Bank ermöglichen dem Inhaber der für ein Postbank Girokonto ausgegebenen Postbank Card (Debitkarte), Kontoauszüge, Anlagen und Rechnungsabschlüsse für das auf der Postbank Card (Debitkarte) angegebene Konto ausdrucken zu lassen.
Kontoauszugsdrucker. 1 Bereitha1tung von Be1egen
Kontoauszugsdrucker 

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  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

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