Kontodeckung Musterklauseln

Kontodeckung. In einem Sammelauftrag enthaltene Echtzeit-Überweisungen werden nur ausgeführt, wenn das Konto des Kunden ein zur Ausführung aller Einzelaufträge des Sammelauftrags ausreichendes Guthaben aufweist oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist. Anderenfalls wird die Verarbeitung des Sammelauftrags insgesamt abgelehnt; hierüber wird die Bank den Kunden unverzüglich auf dem vereinbarten Weg — möglichst unter Nennung der Gründe — unterrichten.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 4 beschriebenen Benützungsmöglichkeiten nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die (physische und digitale) Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überziehungsrahmen) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.9. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte nur in dem Ausmaß nützen, als das Konto, zu dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und die eingeräumte Kontoüberziehung) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.8. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Bezugskarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überziehungsrahmen) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen des vereinbarten Limits Bar- geld von Geldautomaten und/oder POS-Kassen sowie bargeldlose Zahlungen an POS-Kassen nur in dem Ausmaß beziehen bzw. vor- nehmen, als das Konto, zu dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung aufweist.
Kontodeckung. Der Mieter ist verpflichtet, auf dem Konto gemäß Absatz 5.1 die Deckung in voller Höhe der jeweils fälligen Beträge termingemäß zu gewährleisten. Kosten, die durch vergebliche Abbuchungsversuche entstehen, müssen vom Mieter getragen werden.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits Bargeld von Indoor- Selbstbedienungsautomaten nur in dem Ausmaß beziehen bzw. vornehmen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben/verfügbarer Betrag) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 4. beschrieben Benützungsmöglichkeiten der Bezugskarte für ZOIN-Transaktionen (Punkt 1.4.) nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überziehungsrahmen) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen des vereinbarten Verfügungsrahmens die im Punkt 4. beschriebenen Benutzungsmöglichkeiten nur in dem Aus- maß ausnutzen, als das Konto, zu dem die (physische und digitale) Kredit- karte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überzie- hungsrahmen) aufweist.
Kontodeckung. Bei Auftragserteilung über xxxx@xxxx sind geringfügige Überziehungen des Verrechnungskontos möglich.