Kontodeckung Musterklauseln

Kontodeckung. In einem Sammelauftrag enthaltene Echtzeit-Überweisungen werden nur ausgeführt, wenn das Konto des Kunden ein zur Ausführung aller Einzelaufträge des Sammelauftrags ausreichendes Guthaben aufweist oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist. Anderenfalls wird die Verarbeitung des Sammelauftrags insgesamt abgelehnt; hierüber wird die Bank den Kunden unverzüglich auf dem vereinbarten Weg — möglichst unter Nennung der Gründe — unterrichten.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 4 beschriebenen Benützungsmöglichkeiten nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die (physische und digitale) Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überziehungsrahmen) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.9. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte nur in dem Ausmaß nützen, als das Konto, zu dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und die eingeräumte Kontoüberziehung) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.8. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Bezugskarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überziehungsrahmen) aufweist.
Kontodeckung. Der Mieter ist verpflichtet, auf dem Konto gemäß Absatz 5.1 die Deckung in voller Höhe der jeweils fälligen Beträge termingemäß zu gewährleisten. Kosten, die durch vergebliche Abbuchungsversuche entstehen, müssen vom Mieter getragen werden.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 4. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Bezugskarte für ZOIN-Transaktionen (Punkt 1.4.) nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte aus- gestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überziehungsrahmen) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits Bargeld von Indoor-Selbstbedienungsautomaten nur in dem Ausmaß beziehen bzw. vornehmen, als das Konto, zu dem die Bezugskarteausgestellt wurde, die erforderliche DeckungGuthaben/verfügbarer Betrag) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits Bargeld von Geldausgabeautomaten und bargeldlose Zahlungen an POS-Kassen oder im Internet nur in dem Ausmaß beziehen bzw. vornehmen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überziehungsrahmen) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 4 beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der digitalen Bezugskarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die (physische und digitale) Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und allfälliger Überziehungsrahmen) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits Bargeld von Geldausgabeautomaten, bargeldlose Zahlungen und das Laden der Elektronischen Geldbörse nur in dem Ausmaß beziehen bzw. vornehmen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überziehungsrahmen) aufweist.