Kontodeckung Musterklauseln

Kontodeckung. In einem Sammelauftrag enthaltene Echtzeit-Überweisungen werden nur ausgeführt, wenn das Konto des Kunden ein zur Ausführung aller Einzelaufträge des Sammelauftrags ausreichendes Guthaben aufweist oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist. Anderenfalls wird die Verarbeitung des Sammelauftrags insgesamt abgelehnt; hierüber wird die Bank den Kunden unverzüglich auf dem vereinbarten Weg — möglichst unter Nennung der Gründe — unterrichten.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 4. beschrieben Benützungsmöglich- keiten der digitalen Debitkarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die (physische oder digitale) Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und eingeräumte Kontoüberziehung) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.9. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte nur in dem Ausmaß nützen, als das Konto, zu dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und die eingeräumte Kontoüberziehung) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.8. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Bezugskarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überziehungsrahmen) aufweist.
Kontodeckung. Der Mieter ist verpflichtet, auf dem Konto gemäß Absatz 5.1 die Deckung in voller Höhe der jeweils fälligen Beträge termingemäß zu gewährleisten. Kosten, die durch vergebliche Abbuchungsversuche entstehen, müssen vom Mieter getragen werden.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits Bargeld von Indoor- Selbstbedienungsautomaten nur in dem Ausmaß beziehen bzw. vornehmen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben/verfügbarer Betrag) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 4. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Bezugskarte für ZOIN-Transaktionen (Punkt 1.3.) nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überziehungsrahmen) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits Bargeld von Geldausgabeautomaten und bargeldlose Zahlungen an POS-Kassen oder im Internet nur in dem Ausmaß beziehen bzw. vornehmen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überziehungsrahmen) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits Bargeld von Geldausgabeautomaten und bargeldlose Zahlungen (einschließlich Kleinbetragszahlungen) nur in dem Ausmaß beheben bzw. vornehmen, als das Konto, zu dem die digitale Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und eingeräumte Kontoüberziehung) aufweist.
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen des vereinbarten Verfügungsrahmens die im Punkt 4. beschriebenen Benutzungsmöglichkeiten nur in dem Aus- maß ausnutzen, als das Konto, zu dem die (physische und digitale) Kredit- karte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überzie- hungsrahmen) aufweist.