Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.9. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte nur in dem Ausmaß nützen, als das Konto, zu dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und die eingeräumte Kontoüberziehung) aufweist.
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Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.91.12. beschriebenen bzw. Punkt 4. beschrieben Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte nur in dem Ausmaß nützenausnützen, als das Konto, zu dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und die eingeräumte KontoüberziehungÜberziehungsrahmen) aufweist.
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Samples: btv.at
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.91.8. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte nur in dem Ausmaß nützenausnützen, als das Konto, zu dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und die eingeräumte KontoüberziehungÜberziehungsrahmen) aufweist.
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Samples: www.sparda.at
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.91.10. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte nur in dem Ausmaß nützenausnützen, als das KontoKon- to, zu dem die Debitkarte ausgestellt ausgegeben wurde, die erforderliche erforder- liche Deckung (Guthaben und die eingeräumte KontoüberziehungÜberziehungsrahmen) aufweistauf- weist.
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Samples: www.hypovbg.at
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.9. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte nur in dem Ausmaß nützenausnützen, als das Konto, zu dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und die eingeräumte KontoüberziehungÜberziehungsrahmen) aufweist.
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Samples: www.spaengler.at