Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.8. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Bezugskarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und Überziehungsrahmen) aufweist.
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Samples: www.volksbank.at, www.spaengler.at
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im in Punkt 1.8. 1.8 beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Bezugskarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und und/oder Überziehungsrahmen) aufweist.
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Samples: www.easybank.at
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.81.7. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Bezugskarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche erforderli- che Deckung (Guthaben und Überziehungsrahmen) aufweist.
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Samples: www.hypovbg.at
Kontodeckung. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits die im Punkt 1.8. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Bezugskarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu dem die Bezugskarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung (Guthaben und ÜberziehungsrahmenÜberziehungs- rahmen) aufweist.
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Samples: www.volksbank.at