Common use of Kontokorrent, Verfügungsrahmen Clause in Contracts

Kontokorrent, Verfügungsrahmen. Durch den Girokonto-Vertrag verpflichtet sich die Bank, ein Konto in laufender Rechnung (Privat-/Gehaltskonto) einzurichten, einge- hende Zahlungen auf dem Konto gutzuschreiben und veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisungen) zu Lasten dieses Xxxxxx abzuwickeln, soweit das Konto ein Guthaben oder einen Dispositi- onskredit aufweist. Die Bank ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch Überzie- hungen im banküblichen Rahmen zuzulassen, vgl. insoweit insb. Ziffer 4 der Bedingungen für das Girokonto. Die Bank führt das Girokonto als Privatkonto. Werden über das Girokonto erkennbare Geschäftsumsätze getätigt, hat die Bank das Recht, das Girokonto unter Wahrung einer angemessenen Frist zu kündigen. Das Girokonto ist keine Anlageform im Sinne des Vermögensbil- dungsgesetzes (§ 2 VermBG). Die Bank behält sich deshalb vor, als vermögenswirksame Leistungen gekennzeichnete Zahlungs- eingänge zurückzuweisen. Die Verpflichtungen aus dem Girovertrag werden von der Bank durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Kartenverfügungen) auf dem in lau- fender Rechnung geführten Konto erfüllt. Die Bank erteilt den Rechnungsabschluss zum Ende eines Kalenderquartals. Zinsen werden dem Girokonto quartalsweise berechnet und belastet/gutgeschrieben. Für den Quartalsabschluss gilt B. I. Ziffer 7 der AGB (Banken).

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