Common use of Kontokorrent Clause in Contracts

Kontokorrent. (1) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, so- weit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Be- stimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten. (2) Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft mit 9 Prozent- punkten über dem Basiszinssatz verzinst. (3) Die Genossenschaft erteilt mindestens einmal jährlich eine Saldenmitteilung, die als Rech- nungsabschluss gilt. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hin- weisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Kontokorrent. (1) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, so- weit soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Be- stimmungen Bestimmungen der §§ 355 ff355ff. HGB gelten. (2) Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft des Verwenders mit 9 Prozent- punkten 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Basiszins- satz verzinst. (3) Die Genossenschaft Der Verwender erteilt mindestens einmal jährlich eine Saldenmitteilung, die als Rech- nungsabschluss Rechnungsabschluss gilt. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb in- nerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Rechnungs- abschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft Der Verwender wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hin- weisenhinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben blieben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kontokorrent. (1) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen gegen- seitigen Forderungen können, so- weit soweit dies gesondert vereinbart ver- einbart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Be- stimmungen Bestimmungen der §§ 355 ff355ff. HGB gelten. (2) Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft des Verwenders mit 9 Prozent- punkten Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Basiszins- satz verzinst. (3) Die Genossenschaft erteilt mindestens einmal jährlich Der Verwender kann eine Saldenmitteilung, die als Rech- nungsabschluss gilt, erteilen. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen Einwen- dungen erhebt. Die Genossenschaft Der Verwender wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hin- weisenhinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben blieben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kontokorrent. (1) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, so- weit soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Be- stimmungen Bestimmungen der §§ 355 ff355ff. HGB gelten. (2) Auf dem Kontokorrentkonto werden die de Forderungen der Genossenschaft mit 9 Prozent- punkten 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. (3) Die Genossenschaft erteilt mindestens einmal jährlich eine Saldenmitteilung, die als Rech- nungsabschluss Rechnungsabschluss gilt. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses Rechnungs- abschlusses hierauf besonders hin- weisenhinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufs , Liefer Und Anlieferbedingungen

Kontokorrent. (1) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, so- weit soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Be- stimmungen Bestimmungen der §§ 355 ff355ff. HGB gelten. (2) Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft mit 9 Prozent- punkten 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. (3) Die Genossenschaft erteilt mindestens einmal jährlich eine Saldenmitteilung, die als Rech- nungsabschluss Rechnungsabschluss gilt. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hin- weisenhinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kontokorrent. (1) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, so- weit soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Be- stimmungen Bestimmungen der §§ 355 ff355ff. HGB gelten. (2) Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft mit 9 Prozent- punkten 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. (3) Die Genossenschaft erteilt mindestens einmal jährlich eine Saldenmitteilung, die als Rech- nungsabschluss Rechnungsabschluss gilt. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen Einwendung erhebt. Die Genossenschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hin- weisenhinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Verkaufsbedingungen

Kontokorrent. (1) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, so- weit soweit dies gesondert vereinbart ver- einbart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Be- stimmungen Bestimmungen der §§ 355ff. des § 355 ff. HGB UGB gelten. (2) Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft GmbH mit 9 Prozent- punkten 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. (3) Die Genossenschaft GmbH erteilt mindestens einmal jährlich eine Saldenmitteilung, die als Rech- nungsabschluss Rechnungsabschluss gilt. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft GmbH wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hin- weisenhinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Kontokorrent. (1) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, so- weit soweit dies gesondert vereinbart verein- bart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Be- stimmungen Bestimmungen der §§ 355 ff355ff. HGB gelten. (2) Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft UEG mit 9 Prozent- punkten 8 % über dem Basiszinssatz verzinst. (3) Die Genossenschaft UEG erteilt mindestens einmal jährlich einmaljährlich eine Saldenmitteilung, die als Rech- nungsabschluss Rechnungsabschluss gilt. , Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft UEG wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hin- weisenhinweisen. Gesetzliche Ge- setzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kontokorrent. (1) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, so- weit soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Be- stimmungen Bestimmungen der §§ 355 ff355ff. HGB UGB gelten. (2) Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft GmbH mit 9 Prozent- punkten 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. (3) Die Genossenschaft GmbH erteilt mindestens einmal jährlich eine Saldenmitteilung, die als Rech- nungsabschluss Rechnungsabschluss gilt. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft GmbH wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hin- weisenhinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Kontokorrent. (1) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, so- weit soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Be- stimmungen Bestimmungen der §§ 355 ff355ff. HGB gelten. (2) Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft des Verwenders mit 9 Prozent- punkten Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. (3) Die Genossenschaft erteilt mindestens einmal jährlich Der Verwender kann eine Saldenmitteilung, die als Rech- nungsabschluss Rechnungsabschluss gilt, erteilen. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft Der Verwender wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hin- weisenhinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben blieben unberührt.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Kontokorrent. (1) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, so- weit soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Be- stimmungen Bestimmungen der §§ 355 ff355ff. HGB gelten. (2) Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft GmbH mit 9 Prozent- punkten 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. (3) Die Genossenschaft GmbH erteilt mindestens einmal jährlich eine Saldenmitteilung, die als Rech- nungsabschluss Rechnungsabschluss gilt. Der Saldo gilt als anerkanntaner- kannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft GmbH wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hin- weisenhinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kontokorrent. (1) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, so- weit soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Be- stimmungen Bestimmungen der §§ 355 ff355ff. HGB gelten. (2) Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft mit 9 Prozent- punkten 8 % über dem Basiszinssatz Ba-siszinssatz verzinst. (3) Die Genossenschaft erteilt mindestens einmal jährlich eine Saldenmitteilung, die als Rech- nungsabschluss Rechnungsabschluss gilt. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hin- weisenhinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufs , Liefer Und Anlieferbedingungen

Kontokorrent. (1) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, so- weit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Be- stimmungen Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten. (2) Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft mit 9 Prozent- punkten über dem Basiszinssatz verzinst. (3) Die Genossenschaft erteilt mindestens einmal jährlich eine Saldenmitteilung, die als Rech- nungsabschluss Rechnungsabschluss gilt. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb in- nerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebter- hebt. Die Genossenschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hin- weisenbe- sonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen