Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Der Auftragsverarbeiter wird diese Kontrollen dulden und sie im erforderlichen Maße unterstützen. Er wird dem Auftraggeber insbesondere die für die Kontrollen relevanten Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß erteilen, ihm die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme/ -systeme gewähren sowie Vorort-Kontrollen ermöglichen. Sofern der Auftraggeber der Verarbeitung der Daten außerhalb der Geschäftsräume (z.B. Privatwohnung) zugestimmt hat, hat der Auftragsverarbeiter dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber auch diese Räume zu Kontrollzwecken begehen darf.
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung
Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.1 4.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Der Auftragsverarbeiter wird diese Kontrollen dulden und sie im erforderlichen Maße unterstützen. Er wird dem Auftraggeber insbesondere die für die Kontrollen relevanten Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß erteilen, ihm die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme/ -systeme gewähren sowie Vorort-Kontrollen ermöglichen. Sofern der Auftraggeber der Verarbeitung der Daten außerhalb der Geschäftsräume (z.B. Privatwohnung) zugestimmt hat, hat der Auftragsverarbeiter dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber auch diese Räume zu Kontrollzwecken begehen darf.
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo, Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung, php-friends.de
Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Der Auftragsverarbeiter wird diese Kontrollen dulden und sie im erforderlichen Maße unterstützen. Er wird dem Auftraggeber insbesondere die für die Kontrollen relevanten Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß erteilen, ihm die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme/ -systeme gewähren sowie Vorort-Kontrollen Vorortkontrollen ermöglichen. Sofern der Auftraggeber der Verarbeitung der Daten außerhalb der Geschäftsräume (z.B. Privatwohnung) zugestimmt hat, hat der Auftragsverarbeiter dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber auch diese Räume zu Kontrollzwecken begehen darf.
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung
Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.1 (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Der Auftragsverarbeiter wird diese Kontrollen dulden und sie im erforderlichen Maße unterstützen. Er wird dem Auftraggeber insbesondere die für die Kontrollen relevanten Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß erteilen, ihm die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme/ -systeme Datenverarbeitungsprogramme/-systeme gewähren sowie Vorort-Kontrollen ermöglichen. Sofern der Auftraggeber der Verarbeitung der Daten außerhalb der Geschäftsräume (z.B. Privatwohnung) zugestimmt hat, hat der Auftragsverarbeiter dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber auch diese Räume zu Kontrollzwecken begehen darf.
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung
Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.1 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Der Auftragsverarbeiter wird diese Kontrollen dulden und sie im erforderlichen Maße unterstützen. Er wird dem Auftraggeber insbesondere die für die Kontrollen relevanten Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß erteilen, ihm die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme/ -systeme gewähren sowie Vorort-Kontrollen ermöglichen. Sofern der Auftraggeber der Verarbeitung der Daten außerhalb der Geschäftsräume (z.B. Privatwohnung) zugestimmt hat, hat der Auftragsverarbeiter dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber auch diese Räume zu Kontrollzwecken begehen darf.
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Samples: Vertrag Auftragsdatenverarbeitung
Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Der Auftragsverarbeiter wird diese Kontrollen dulden und sie im erforderlichen Maße unterstützen. Er wird dem Auftraggeber insbesondere die für die Kontrollen relevanten Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß wahrheits-gemäß erteilen, ihm die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme/ -systeme Datenverarbeitungsprogramme/-systeme gewähren sowie Vorort-Kontrollen ermöglichen. Sofern der Auftraggeber der Verarbeitung der Daten außerhalb der Geschäftsräume (z.B. Privatwohnung) zugestimmt hat, hat der Auftragsverarbeiter dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber auch diese Räume zu Kontrollzwecken begehen darf.
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Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren kontrol- lieren zu lassen. Der Auftragsverarbeiter wird diese Kontrollen dulden und sie im erforderlichen Maße unterstützen. Er wird dem Auftraggeber insbesondere die für die Kontrollen relevanten Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß erteilen, ihm die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme/ -systeme gewähren sowie Vorort-Kontrollen ermöglichen. Sofern der Auftraggeber der Verarbeitung der Daten außerhalb der Geschäftsräume (z.B. Privatwohnung) zugestimmt hat, hat der Auftragsverarbeiter dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber Auftrag- geber auch diese Räume zu Kontrollzwecken begehen darf.
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Samples: www.designergruppe.com
Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.1 4.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Der Auftragsverarbeiter wird diese Kontrollen dulden und sie im erforderlichen Maße unterstützen. Er wird dem Auftraggeber insbesondere die für die Kontrollen relevanten Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß erteilen, ihm die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme/ -systeme gewähren sowie Vorort-Kontrollen VorortKontrollen ermöglichen. Sofern der Auftraggeber der Verarbeitung der Daten außerhalb der Geschäftsräume (z.B. Privatwohnung) zugestimmt hat, hat der Auftragsverarbeiter dafür zu sorgen, 3 dass der Auftraggeber auch diese Räume zu Kontrollzwecken begehen darf.
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Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.1 4.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen gesetz- lichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während wäh- rend der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Der Auftragsverarbeiter wird diese Kontrollen dulden und sie im erforderlichen Maße unterstützen. Er wird dem Auftraggeber insbesondere die für die Kontrollen relevanten Auskünfte vollständig voll- ständig und wahrheitsgemäß erteilen, ihm die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme/ Datenverarbeitungs-programme/ -systeme gewähren sowie Vorort-Kontrollen ermöglichen. Sofern So- fern der Auftraggeber der Verarbeitung der Daten außerhalb der Geschäftsräume (z.B. Privatwohnung) zugestimmt hat, hat der Auftragsverarbeiter dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber auch diese Räume zu Kontrollzwecken begehen darf.
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Samples: www.rs2.com
Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.1 6.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Der Auftragsverarbeiter wird diese Kontrollen dulden und sie im erforderlichen Maße unterstützen. Er wird dem Auftraggeber insbesondere die für die Kontrollen relevanten Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß erteilen, ihm die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme/ -systeme gewähren sowie Vorort-Kontrollen ermöglichen. Sofern der Auftraggeber der Verarbeitung der Daten außerhalb der Geschäftsräume (z.B. Privatwohnung) zugestimmt hat, hat der Auftragsverarbeiter dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber auch diese Räume zu Kontrollzwecken begehen darf.
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