Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Kontrollmaßnahmen verhältnismäßig sind und den Betrieb des Auftragnehmers nicht mehr als erforderlich beeinträchtigen. 4.2. Die Ergebnisse der Kontrollen und Weisungen sind vom Auftraggeber in geeigneter Weise zu protokollieren.
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Samples: Vertrag Über Auftragsverarbeitung
Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.1. Der Auftraggeber ist berechtigtberechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit Schutz personenbezogener Daten vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann während der Vertragslaufzeit regelmäßig und jederzeit im erforderlichen Umfang zu kontrollieren. Der Auftraggeber Von dieser Kontrollbefugnis sind insbesondere die Einhaltung der Weisungen des Auftraggebers, die Erfüllung der gesetzlichen Protokoll- und Dokumentationspflichten und die Verwirklichung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen umfasst. Auf Verlangen des Auftraggebers hat dafür der Auftragnehmer zudem Einsicht in die vom Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags verwendeten Datenverarbeitungsprogramme bzw. -systeme zu sorgen, dass die Kontrollmaßnahmen verhältnismäßig sind und den Betrieb des Auftragnehmers nicht mehr als erforderlich beeinträchtigenermöglichen.
4.2. Die Ergebnisse der Kontrollen und Weisungen sind vom Auftraggeber in geeigneter Weise zu protokollieren.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitung
Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.11. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Kontrollmaßnahmen verhältnismäßig sind und den Betrieb des Auftragnehmers nicht mehr als erforderlich beeinträchtigen.
4.2. Die Ergebnisse der Kontrollen und Weisungen sind vom Auftraggeber in geeigneter Weise zu protokollieren.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Kontrollbefugnisse des Auftraggebers. 4.1. 4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Kontrollmaßnahmen verhältnismäßig sind und den Betrieb des Auftragnehmers nicht mehr als erforderlich beeinträchtigen.
4.2. 4.2 Die Ergebnisse der Kontrollen und Weisungen sind vom Auftraggeber in geeigneter Weise zu protokollieren.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag