Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung. 2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch andere Kantone. 3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid. 4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.
Appears in 11 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung.
2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser die- ser Vereinbarung durch andere Kantone.
3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte Partei- rechte noch Anspruch auf einen Entscheid.
4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.
Appears in 3 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung.
2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch andere Kantone.
3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte Partei- rechte noch Anspruch auf einen Entscheid.
4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.
Appears in 3 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung.
2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung Ver- einbarung durch andere Kantone.
. 3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid.
4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.
Appears in 2 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung.
2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch andere Kantone.
3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen EntscheidEnt- scheid.
4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.
Appears in 2 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung.
2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung Verein- barung durch andere Kantone.
3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid.
4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.
Appears in 2 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung.
2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung Ver- einbarung durch andere Kantone.
3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid.
4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.
Appears in 2 contracts
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung.
2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch andere Kantone.
3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB In- öB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid.
4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.
Appears in 1 contract
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung.
2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch andere Kantone.
3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen EntscheidEnt‐ scheid.
4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.
Appears in 1 contract
Samples: Bundesgesetz Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Böb)
Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung.
2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch andere Kantone.
3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung Vereinba- rung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid.
4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.
Appears in 1 contract
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung.
2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung Einhal- tung dieser Vereinbarung durch andere Kantone.
3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung Vereinba- rung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid.
4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.
Appears in 1 contract
Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)