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Common use of Kontrollen Clause in Contracts

Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung. 2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch andere Kantone. 3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid. 4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung. 2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser die- ser Vereinbarung durch andere Kantone. 3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte Partei- rechte noch Anspruch auf einen Entscheid. 4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung. 2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch andere Kantone. 3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte Partei- rechte noch Anspruch auf einen Entscheid. 4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung. 2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung Einhal- tung dieser Vereinbarung durch andere Kantone. 3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung Vereinba- rung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid. 4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung. 2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung Ver- einbarung durch andere Kantone. . 3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid. 4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung. 2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung Verein- barung durch andere Kantone. 3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid. 4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung. 2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung Ver- einbarung durch andere Kantone. 3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid. 4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung. 2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch andere Kantone. 3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen EntscheidEnt- scheid. 4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung. 2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch andere Kantone. 3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB In- öB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid. 4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen

Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung. 2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch andere Kantone. 3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen EntscheidEnt‐ scheid. 4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.

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Samples: Bundesgesetz Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Böb)

Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung. 2 Das InöB behandelt Anzeigen von Kantonen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch andere Kantone. 3 Private können Anzeigen bezüglich der Einhaltung dieser Vereinbarung Vereinba- rung durch die Kantone an das InöB richten. Die Anzeige verleiht weder Parteirechte noch Anspruch auf einen Entscheid. 4 Das InöB erlässt hierzu ein Reglement.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)