Kontrollen. Der Auftraggeber ist in Bezug auf die Daten berechtigt, die Einhaltung a) der gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz, b) der Vereinbarungen dieses Vertrages, und c) der Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer in Benehmen mit dem Auftragnehmer zu kontrollieren. Kontrollen in den Betriebsstätten des Auftragnehmers muss der Auftraggeber rechtzeitig vorher ankündigen. Kontrollen sind zu den üblichen Geschäftszeiten und ohne wesentliche Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs des Auftragnehmers durchzuführen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Kontrollen. Der Auftraggeber ist in Bezug auf die seine Daten berechtigt, die Einhaltung
aEinhaltung (I) der gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz,
b, (II) der vertraglichen Vereinbarungen dieses Vertrages, und
cder Parteien und (III) der Weisungen des Auftraggebers im erforderlichen Umfang beim Auftragnehmer in Benehmen mit dem Auftragnehmer zu kontrollieren. Kontrollen in den Betriebsstätten des Auftragnehmers muss der Auftraggeber rechtzeitig vorher schriftlich ankündigen. Kontrollen sind zu den üblichen Geschäftszeiten und ohne wesentliche Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs des Auftragnehmers durchzuführen.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung