Kontrollstelle Musterklauseln

Kontrollstelle. Art. 9. Die Kontrollstelle der Rheinsalinen hat folgende Aufgaben:
Kontrollstelle. Der Raufutterhändler wünscht, dass die Kontrolle gemäss Punkt 2b dieser Vereinbarung durch folgende eigene Treuhand-Kontrollstelle ausgeführt wird: (Firma und Adresse der eigenen Kontrollstelle eintragen, falls dies gewünscht wird) Die Vertragsparteien erklären sich mit allen Punkten dieser Vereinbarung einverstanden. Sursee, den Ort, Datum:
Kontrollstelle a) Xxxx, Zahl der Mitglieder, Amtsdauer
Kontrollstelle. Art. 13 Zusammensetzung und Aufgaben Die Finanzkommission jeder Verbandsgemeinde bestimmt eines ihrer Mitglieder als Mitglied der Kontrollstelle. Die Kontrollstelle konstituiert sich selbst. Die Mitglieder der Kontrollstelle dürfen weder der Kirchenpflegenversammlung noch dem Vorstand angehören. Die Kontrollstelle prüft den Voranschlag, die Jahresrechnung sowie allfällige Kreditabrechnungen des Verbandes. Sie unterbreitet der Kirchenpflegen- versammlung darüber Bericht und Antrag. Die Kontrollstelle kann Sachverständige beiziehen. Auf Wunsch der Kirchenpflegenversammlung, des Vorstandes oder der Kirchenpflege einer Verbandsgemeinde prüft die Kontrollstelle weitere Geschäfte, welche die Verbandstätigkeit betreffen.
Kontrollstelle. 1. Die Kontrollstelle hat die Einhaltung dieses Vertrages zu kontrollieren – durch Stichproben – auf Klage hin.
Kontrollstelle. Art. 23 Zusammensetzung, Xxxx
Kontrollstelle. (vgl. Ziffer 13.5) Die Planergemeinschaft setzt eine Kontrollstelle ein    
Kontrollstelle. Die Kontrollstelle wird durch die paritätische Kommission festgelegt. Die Arbeitgeberin und die vertragsschliessenden Gewerkschaften haben in Art. 2.11.4 GAV einen absoluten Kündigungs- schutz vereinbart für Mitglieder der Personalvertretung (Peko), Mitglieder der Arbeitnehmervertretung im Stiftungsrat der Pensionskasse und Mitarbeitende, die Mitglied eines Firmen-/Branchenvorstands einer vertragsschliessenden Gewerk- schaft und der Arbeitgeberin als solche gemeldet sind (nachfolgend «Mitglied» genannt). Die Parteien sind sich einig, dass in den nachstehenden Ausnahmefällen eine Kündigung gemäss dem beschriebenen Prozess möglich ist: • aus Leistungs- und Verhaltensgründen; • bei Schliessung ganzer Abteilungen (keine Aufgaben mehr vorhanden), nach Prüfung von alternativen Stellen; • bei anderen Restrukturierungen, wenn über längere Zeit nachweislich die Leistung des Mitgliedes unterdurch- schnittlich ist.
Kontrollstelle. 1 Jeder Vereinbarungskanton ordnet einen Revisor in die Kontrollstelle ab. Diese konstituiert sich selbst.
Kontrollstelle. Abs. 1: Die Kontrollstelle besteht aus zwei stimmberechtigten Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören.