KONUS (Kostenfreie Nutzung des ÖPNV für Schwarzwaldtouristen) Musterklauseln

KONUS (Kostenfreie Nutzung des ÖPNV für Schwarzwaldtouristen). Die Schwarzwald-Gästekarte mit dem KONUS-Symbol wird bei allen Verkehrsunternehmen des RVF als Fahrausweis für Urlaubsgäste anerkannt. Sie gilt ab Vollendung der 16. Lebensjahres in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis der Person, die auf der KONUS-Gästekarte na- mentlich genannt ist, zur kostenfreien Fahrt auf allen Strecken und Linien im Geltungsbereich nach Punkt 1 der Tarifbestimmungen innerhalb des RVF-Verbundgebiets und darüber hinaus auch in den Verkehrsverbünden TGO, Move – Zweckverband Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar- Heuberg (im Landkreis Rottweil in den Zonen 1, 2 und 3 und im Schwarzwald-Baar-Kreis in den Zonen 4, 5 und 6), RVL, WTV, VVR, VGF bzw. VGC und für verbundübergreifende Fahrten zwi- schen diesen Verkehrsverbünden. Auf Teilstrecken des KVV und des VPE gilt KONUS ebenfalls. Die Person, die auf der Karte eingetragen ist, muss im Fahrzeug anwesend sein, wenn Mitreisen- de, (deren Anzahl auf der Karte eingetragen ist), mit der KONUS-Gästekarte unterwegs sind. Dies gilt auch für Gruppen. Die Gültigkeitsdauer der KONUS-Gästekarte richtet sich nach dem einge- tragenen Datum der An- und Abreise und ist auf maximal zwei Monate begrenzt. Auf der KONUS- Gästekarte ist die Anzahl aller Personen ab einem Alter von 6 Jahren erfasst, die zur freien Fahrt berechtigt sind. Kinder unter 6 Jahren erhalten keine gesonderte Gästekarte und fahren ebenfalls kostenfrei. Bei elektronisch ausgegebenen Karten kann jede Person eine einzelne Karte mit den genannten Angaben erhalten. Gästekarten, denen das KONUS-Symbol fehlt, gelten nicht als Fahrausweis. Für die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern sind Fahrausweise entsprechend den Tarifbestim- mungen und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verbunds oder verbundüberschreitend täti- gen Verkehrsunternehmens zu lösen. Die KONUS-Gästekarte gilt nur in der 2. Klasse; ein Über- gang in die 1. Klasse ist nicht möglich. Die KONUS-Gästekarte gilt nicht in Bergbahnen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.