Konventionalstrafe bei Lohn- und Sozialdumping. Für den Fall, dass einem Arbeitnehmer der ihm zustehende kollektivvertragliche Grundlohn nicht geleistet wird, wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Sie beträgt für jeden betroffenen Arbeitnehmer 1 % der gesamten Bruttoauftragssumme, mindestens jedoch 2.500,-- Euro. Für die gesamte fällige Vertragsstrafe wird ein Höchstbetrag von 250.000,-- Euro festgelegt. Für den Fall, dass sonstige, durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag festgelegte Bestimmungen nicht oder nicht in voller Höhe eingehalten werden, wird eine Konventionalstrafe von 1.000,-- Euro für jeden betroffenen Arbeitnehmer vereinbart. Diese Konventionalstrafe kommt unabhängig von anderen Konventionalstrafen zur Anwendung und ist nicht in allenfalls vorgesehene Höchstbeträge einzurechnen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen
Konventionalstrafe bei Lohn- und Sozialdumping. Für den Fall, dass einem Arbeitnehmer der ihm zustehende kollektivvertragliche Grundlohn nicht geleistet wird, wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Sie beträgt für jeden betroffenen Arbeitnehmer 1 % der gesamten Bruttoauftragssumme, mindestens mindes- tens jedoch 2.500,-- EuroEUR 2.500,--. Für die gesamte fällige Vertragsstrafe wird ein Höchstbetrag Höchstbe- trag von EUR 250.000,-- Euro festgelegt. Für den Fall, dass sonstige, durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag Ein- zelvertrag festgelegte Bestimmungen nicht oder nicht in voller Höhe eingehalten werdenwer- den, wird eine Konventionalstrafe von EUR 1.000,-- Euro für jeden betroffenen Arbeitnehmer Arbeitneh- mer vereinbart. Diese Konventionalstrafe kommt unabhängig von anderen Konventionalstrafen Konventio- nalstrafen zur Anwendung und ist nicht in allenfalls vorgesehene Höchstbeträge einzurechneneinzu- rechnen.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services, General Terms and Conditions for Services
Konventionalstrafe bei Lohn- und Sozialdumping. 176 Für den Fall, dass einem Arbeitnehmer der ihm zustehende kollektivvertragliche Grundlohn nicht geleistet wird, wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Sie beträgt für jeden betroffenen Arbeitnehmer 1 1% der gesamten Bruttoauftragssumme, mindestens jedoch 2.500,-- Euro. Für die gesamte fällige Vertragsstrafe wird ein Höchstbetrag von 250.000,-- Euro festgelegt. Für den Fall, dass sonstige, durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag festgelegte Bestimmungen nicht oder nicht in voller Höhe eingehalten werden, wird eine Konventionalstrafe von 1.000,-- Euro für jeden betroffenen Arbeitnehmer vereinbart. Diese Konventionalstrafe kommt unabhängig von anderen Konventionalstrafen zur Anwendung und ist nicht in die allenfalls vorgesehene vorgesehenen Höchstbeträge einzurechnen.
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Samples: Bauvertrag
Konventionalstrafe bei Lohn- und Sozialdumping. Für den Fall, dass einem Arbeitnehmer der ihm zustehende kollektivvertragliche Grundlohn nicht geleistet wird, wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Sie beträgt für jeden betroffenen betroffe- nen Arbeitnehmer 1 % der gesamten Bruttoauftragssumme, mindestens jedoch 2.500,-- EuroEu- ro. Für die gesamte fällige Vertragsstrafe wird ein Höchstbetrag von 250.000,-- Euro festgelegtfestge- legt. Für den Fall, dass sonstige, durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag festgelegte Bestimmungen nicht oder nicht in voller Höhe eingehalten werden, wird eine Konventionalstrafe von 1.000,-- Euro für jeden betroffenen Arbeitnehmer vereinbart. Diese Konventionalstrafe kommt unabhängig von anderen Konventionalstrafen zur Anwendung und ist nicht in allenfalls vorgesehene Höchstbeträge einzurechnen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen