Common use of Konventionalstrafe bei Lohn- und Sozialdumping Clause in Contracts

Konventionalstrafe bei Lohn- und Sozialdumping. Für den Fall, dass einem Arbeitnehmer der ihm zustehende kollektivvertragliche Grundlohn nicht geleistet wird, wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Sie beträgt für jeden betroffenen Arbeitnehmer 1 % der gesamten Bruttoauftragssumme, mindes- tens jedoch EUR 2.500,--. Für die gesamte fällige Vertragsstrafe wird ein Höchstbe- trag von EUR 250.000,-- festgelegt. Für den Fall, dass sonstige, durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Ein- zelvertrag festgelegte Bestimmungen nicht oder nicht in voller Höhe eingehalten wer- den, wird eine Konventionalstrafe von EUR 1.000,-- für jeden betroffenen Arbeitneh- mer vereinbart. Diese Konventionalstrafe kommt unabhängig von anderen Konventio- nalstrafen zur Anwendung und ist nicht in allenfalls vorgesehene Höchstbeträge einzu- rechnen.

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Konventionalstrafe bei Lohn- und Sozialdumping. Für den Fall, dass einem Arbeitnehmer der ihm zustehende kollektivvertragliche Grundlohn nicht geleistet wird, wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Sie beträgt für jeden betroffenen Arbeitnehmer 1 % der gesamten Bruttoauftragssumme, mindes- tens mindestens jedoch EUR 2.500,--2.500,-- Euro. Für die gesamte fällige Vertragsstrafe wird ein Höchstbe- trag Höchstbetrag von EUR 250.000,-- Euro festgelegt. Für den Fall, dass sonstige, durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Ein- zelvertrag Einzelvertrag festgelegte Bestimmungen nicht oder nicht in voller Höhe eingehalten wer- denwerden, wird eine Konventionalstrafe von EUR 1.000,-- Euro für jeden betroffenen Arbeitneh- mer Arbeitnehmer vereinbart. Diese Konventionalstrafe kommt unabhängig von anderen Konventio- nalstrafen Konventionalstrafen zur Anwendung und ist nicht in allenfalls vorgesehene Höchstbeträge einzu- rechneneinzurechnen.

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Konventionalstrafe bei Lohn- und Sozialdumping. 176 Für den Fall, dass einem Arbeitnehmer der ihm zustehende kollektivvertragliche Grundlohn nicht geleistet wird, wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Sie beträgt für jeden betroffenen Arbeitnehmer 1 1% der gesamten Bruttoauftragssumme, mindes- tens mindestens jedoch EUR 2.500,--2.500,-- Euro. Für die gesamte fällige Vertragsstrafe wird ein Höchstbe- trag Höchstbetrag von EUR 250.000,-- Euro festgelegt. Für den Fall, dass sonstige, durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Ein- zelvertrag Einzelvertrag festgelegte Bestimmungen nicht oder nicht in voller Höhe eingehalten wer- denwerden, wird eine Konventionalstrafe von EUR 1.000,-- Euro für jeden betroffenen Arbeitneh- mer Arbeitnehmer vereinbart. Diese Konventionalstrafe kommt unabhängig von anderen Konventio- nalstrafen Konventionalstrafen zur Anwendung und ist nicht in die allenfalls vorgesehene vorgesehenen Höchstbeträge einzu- rechneneinzurechnen.

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Konventionalstrafe bei Lohn- und Sozialdumping. Für den Fall, dass einem Arbeitnehmer der ihm zustehende kollektivvertragliche Grundlohn nicht geleistet wird, wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Sie beträgt für jeden betroffenen betroffe- nen Arbeitnehmer 1 % der gesamten Bruttoauftragssumme, mindes- tens mindestens jedoch EUR 2.500,--2.500,-- Eu- ro. Für die gesamte fällige Vertragsstrafe wird ein Höchstbe- trag Höchstbetrag von EUR 250.000,-- festgelegtEuro festge- legt. Für den Fall, dass sonstige, durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Ein- zelvertrag Einzelvertrag festgelegte Bestimmungen nicht oder nicht in voller Höhe eingehalten wer- denwerden, wird eine Konventionalstrafe von EUR 1.000,-- Euro für jeden betroffenen Arbeitneh- mer Arbeitnehmer vereinbart. Diese Konventionalstrafe kommt unabhängig von anderen Konventio- nalstrafen Konventionalstrafen zur Anwendung und ist nicht in allenfalls vorgesehene Höchstbeträge einzu- rechneneinzurechnen.

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