Konversion zwischen SafePort Funds. Konversion zwischen liechtensteinischen SafePort Fonds, welche durch die CAIAC Fund Management AG verwaltet werden und den Namen SafePort als Namensbestandteil tragen, werden analog einer Neuzeichnung und gleichzeitiger Rücknahme von Anteilen gehandhabt. Für solche Transaktionen wird kein Ausgabeaufschlag belastet, jedoch kommt eine reduzierte Zahlstellengebühr (Umtauschgebühr zwischen SafePort Funds) zur Anwendung, wie in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Konversion zwischen SafePort Funds. Konversion zwischen liechtensteinischen SafePort Fonds, welche durch die CAIAC Fund Management AG verwaltet werden und den Namen SafePort als Namensbestandteil tragen, werden analog einer Neuzeichnung und gleichzeitiger Rücknahme von Anteilen gehandhabt. Für solche Transaktionen wird kein Ausgabeaufschlag keine Ausgabekommission belastet, jedoch kommt eine reduzierte Zahlstellengebühr Bearbeitungsgebühr (Umtauschgebühr Konversionsgebühr zwischen SafePort Funds) zur Anwendung, wie in Anhang A „Fonds im Überblick“ den Eckdaten beschrieben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Konversion zwischen SafePort Funds. Konversion zwischen liechtensteinischen SafePort Fonds, welche durch die CAIAC Fund Management AG verwaltet werden und den Namen SafePort „SafePort“ als Namensbestandteil tragen, werden analog einer Neuzeichnung und gleichzeitiger Rücknahme von Anteilen gehandhabt. Für solche Transaktionen wird kein Ausgabeaufschlag belastet, jedoch kommt eine reduzierte Zahlstellengebühr (Umtauschgebühr zwischen SafePort Funds) zur Anwendung, wie in Anhang A B „Fonds im Überblick“ beschrieben.
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Samples: Treuhandvertrag