Konzept- und Ideenschutz. 1. Hat der potentielle Kunde xxxxxxxxxx.xx vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt xxxxxxxxxx.xx dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: 2. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch xxxxxxxxxx.xx treten der potentielle Kunde und xxxxxxxxxx.xx in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 3. Der potentielle Kunde anerkennt, dass xxxxxxxxxx.xx bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 4. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von xxxxxxxxxx.xx ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. 5. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. 6. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von xxxxxxxxxx.xx im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. 7. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von xxxxxxxxxx.xx Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies xxxxxxxxxx.xx binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 8. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass xxxxxxxxxx.xx dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass xxxxxxxxxx.xx dabei verdienstlich wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Konzept- und Ideenschutz. 1. Hat der potentielle Kunde xxxxxxxxxx.xx vorab bereits Auftraggeber die hiroki digital gmbh eingeladen, ein Konzept zu erstellen, erstellen und kommt xxxxxxxxxx.xx die hiroki digital gmbh dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages eines Auftrags oder / und Hauptvertrags nach, so gilt gelten nachstehende RegelungRegelungen als vereinbart:
2. 3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch xxxxxxxxxx.xx die hiroki digital gmbh treten der potentielle Kunde Auftraggeber und xxxxxxxxxx.xx die hiroki digital gmbh in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die vorliegenden AGB zu Grunde.
3. 3.2 Der potentielle Kunde Auftraggeber anerkennt, dass xxxxxxxxxx.xx die hiroki digital gmbh bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
4. 3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von xxxxxxxxxx.xx der hiroki digital gmbh ist dem potentiellen Kunden Auftraggeber schon auf Grund aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
5. 3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten dienen und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien einer Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
6. 3.5 Der potentielle Kunde Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von xxxxxxxxxx.xx der hiroki digital gmbh im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Auftrags und / oder Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
7. 3.6 Sofern der potentielle Kunde Auftraggeber der Meinung Auffassung ist, dass ihm von xxxxxxxxxx.xx Ideen der hiroki digital gmbh Werbeideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies xxxxxxxxxx.xx der hiroki digital gmbh binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation oder der Konzept-Übermittlung per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
8. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass xxxxxxxxxx.xx die hiroki digital gmbh dem potentiellen Kunden Auftraggeber eine für ihn neue Idee Werbeidee präsentiert hat. Wird die Idee Werbeidee vom Kunden Auftraggeber verwendet, so ist davon auszugehen, dass xxxxxxxxxx.xx die hiroki digital gmbh dabei verdienstlich wurde.
3.7 Der potentielle Auftraggeber kann sich von seinen Verpflichtungen durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Entschädigungszahlung auf dem Bankkonto der hiroki digital gmbh ein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Konzept- und Ideenschutz. 1. 6.1 Hat der potentielle potenzielle Kunde xxxxxxxxxx.xx Rawtime vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt xxxxxxxxxx.xx Rawtime dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
2. 6.2 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch xxxxxxxxxx.xx Rawtime treten der potentielle potenzielle Kunde und xxxxxxxxxx.xx Rawtime in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3. 6.3 Der potentielle potenzielle Kunde anerkennterkennt an, dass xxxxxxxxxx.xx Rawtime bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
4. 6.4 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von xxxxxxxxxx.xx durch Rawtime ist dem potentiellen potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
5. 6.5 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes eines jeden Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles Funken aller später Hervorgebrachten hervorgebrachten Ideen und Konzepte und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische charak- teristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
6. 6.6 Der potentielle potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von xxxxxxxxxx.xx Rawtime im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
7. 6.7 Sofern der potentielle potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von xxxxxxxxxx.xx Rawtime Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies xxxxxxxxxx.xx Rawtime binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
8. 6.8 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass xxxxxxxxxx.xx Rawtime dem potentiellen Kunden potenziellen Xxxxxx eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass xxxxxxxxxx.xx Rawtime dabei verdienstlich wurde.
6.9 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Rawtime ein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Konzept- und Ideenschutz. 1. Hat der potentielle Kunde xxxxxxxxxx.xx Atelier Xxxxxxxxxx vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellenerstel- len, und kommt xxxxxxxxxx.xx die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
2. 3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch xxxxxxxxxx.xx die Agentur treten der potentielle Kunde und xxxxxxxxxx.xx die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3. 3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass xxxxxxxxxx.xx die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen LeistungspFlichten über- nommen hat.
4. 3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen sprachli- chen und grafischen graFischen Teilen, soweit diese Werkhöhe Werkhö- he erreichen, dem Schutz des UrheberrechtsgesetzesUrheberrechtsge- setzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von xxxxxxxxxx.xx der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf poten- tiellen Kundenschon auF Grund des Urheberrechtsgesetzes Urheber- rechtsgesetzes nicht gestattet.
5. 3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante werbere- levante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes Urheberrechtsgeset- zes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang AnFang jedes Schaffensprozesses SchaFFensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien definiert Vermarktungsstrategie deFi- niert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung Verein- barung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken GraFiken und Illustrationen, Werbemittel Werbe- mittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe Werk- höhe erreichen.
6. 3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet verpFlichtet sich, es zu unterlassen, diese von xxxxxxxxxx.xx der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen Werbeide- en außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden abzu- schließenden Hauptvertrages wirtschaftlich wirtschaFtlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
7. Sofern 3.6 SoFerne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von xxxxxxxxxx.xx der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf auF die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies xxxxxxxxxx.xx der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung AnFührung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
8. 3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien Vertragspar- teien davon aus, dass xxxxxxxxxx.xx die Agentur dem potentiellen Kunden potentiel- xxx Xxxxxx eine für Für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass xxxxxxxxxx.xx die Agentur dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen VerpFlichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer beFreien. Die BeFreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
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Samples: General Terms and Conditions
Konzept- und Ideenschutz. 19.1. Hat der potentielle Kunde xxxxxxxxxx.xx vorab bereits die Agentur eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt xxxxxxxxxx.xx die Agentur dieser Einladung (noch vor Abschluss des Hauptvertrages Hauptvertrages) nach, so gilt nachstehende Regelung:
29.1.1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch xxxxxxxxxx.xx die Agentur treten der potentielle Kunde und xxxxxxxxxx.xx die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-“Pitching Vertrag“”). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
39.1.2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass xxxxxxxxxx.xx die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive kosteninten- sive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
49.1.3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von xxxxxxxxxx.xx der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
59.1.4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit da- mit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschütztge- schützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. Werbemittel, Mockups, Dummies usw angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe Werkshöhe erreichen.
69.1.5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von xxxxxxxxxx.xx der Agentur im Rahmen des Konzeptes Kon- zeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
79.1.6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von xxxxxxxxxx.xx der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies xxxxxxxxxx.xx der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
89.1.7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass xxxxxxxxxx.xx die Agentur dem potentiellen Kunden potentellen Kun- den eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehenauszuge- hen, dass xxxxxxxxxx.xx die Agentur dabei verdienstlich verdienstlicht wurde.
9.1.8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädidung zuzüglich 20% Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
9.1.9. Eine Präsentation an sich kann persönlich durch die Agentur oder elektronisch durch Übermittlung eines Konzeptes erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Konzept- und Ideenschutz. 1. Hat der potentielle potenzielle Kunde xxxxxxxxxx.xx die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt xxxxxxxxxx.xx die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
213.1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch xxxxxxxxxx.xx die Agentur treten der potentielle potenzielle Kunde und xxxxxxxxxx.xx die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
313.2. Der potentielle potenzielle Kunde anerkennt, dass xxxxxxxxxx.xx die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
413.3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von xxxxxxxxxx.xx der Agentur ist dem potentiellen potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
513.4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
613.5. Der potentielle Kunde potenzielle Xxxxx verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von xxxxxxxxxx.xx der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
713.6. Sofern der potentielle potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von xxxxxxxxxx.xx der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies xxxxxxxxxx.xx der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
813.7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass xxxxxxxxxx.xx die Agentur dem potentiellen Kunden potenziellen Xxxxxx eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass xxxxxxxxxx.xx die Agentur dabei verdienstlich wurde.
13.8. Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Konzept- und Ideenschutz. 1. Hat der potentielle Kunde xxxxxxxxxx.xx die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt xxxxxxxxxx.xx die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende RegelungRege- lung:
210.1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch xxxxxxxxxx.xx die Agentur treten der potentielle Kunde und xxxxxxxxxx.xx die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
310.2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass xxxxxxxxxx.xx die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl ob- wohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
410.3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des UrheberrechtsgesetzesUrheber- rechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von xxxxxxxxxx.xx Zu- stimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
510.4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes Ur- heberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische charakteristi- sche Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und IllustrationenIllustra- tionen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
610.5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von xxxxxxxxxx.xx der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
710.6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von xxxxxxxxxx.xx der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation Präsenta- tion gekommen ist, so hat er dies xxxxxxxxxx.xx der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von BeweismittelnBeweismit- teln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
810.7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass xxxxxxxxxx.xx die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert prä- sentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehenaus- zugehen, dass xxxxxxxxxx.xx die Agentur dabei verdienstlich wurde.
10.8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu- züglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach voll- ständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
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Samples: General Terms and Conditions