Kooperation, Abwendung, Minderung. Die versicherten Personen sind verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers, nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alles zu tun, was zur Klarstellung des Schadenfalls dient, sofern ihnen dabei nichts Unbilliges zugemutet wird. Die versicherten Personen haben den Versicherer bei der Abwehr des Anspruchs, bei der Schadenermittlung und Schadenregulierung zu unterstützen, ihm ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten, alle Tatumstände, welche auf den Schadenfall Bezug haben, mitzuteilen und alle nach Ansicht des Versicherers für die Beurteilung des Schadenfalls erheblichen Schriftstücke einzusenden.
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Samples: D&o Versicherung, D&o Insurance Policy
Kooperation, Abwendung, Minderung. Die versicherten Personen Versicherungsnehmerin und die Tochtergesellschaften sind verpflichtetverpflich- tet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers, Versicherers nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens Vermögensschadens zu sorgen und alles zu tun, was zur Klarstellung des Schadenfalls eines Schadenfalles dient, sofern ihnen dabei nichts Unbilliges zugemutet wird. Die versicherten Personen Sie haben den Versicherer bei der Abwehr des Anspruchs, Haftpflichtanspruches sowie bei der Schadenermittlung und Schadenregulierung -regulierung soweit zumutbar zu unterstützenunterstüt- zen, ihm ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten, alle Tatumstände, welche auf den Schadenfall Bezug haben, relevanten Tatumstände mitzuteilen und sowie alle nach Ansicht des Versicherers Versiche- rers für die Beurteilung des Schadenfalls Schadenfalles erheblichen Schriftstücke einzusendeneinzu- senden.
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Samples: It Haftpflichtversicherung Versicherungsbedingungen, It Haftpflichtversicherung Versicherungsbedingungen