Maklerklausel Musterklauseln

Maklerklausel. Die im Deckblatt genannte Maklerfirma ist – insoweit abweichend von Vertragsteil A, Ziff. 1.5 dieser BBR – bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen und Willenserklärungen entgegenzunehmen. Sie ist verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherungsnehmer bzw. die Haftpflichtkasse weiterzuleiten.
Maklerklausel. Soweit besonders vereinbart, ist der den Versicherungsvertrag betreuende Makler bevollmächtigt, Anzeigen, Willenserklärungen und, sofern hierzu eine Inkassovollmacht erteilt wurde, Zahlungen entgegenzunehmen. Diese gelten dem Versicherer als zugegangen, wenn sie dem Makler zuge- gangen sind. Der Makler ist verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten. 7003031179 06.11.2012
Maklerklausel. Die vorliegenden Sonderbedingungen gelten, solange die Versicherten durch die AsseCon Assekuranzmakler GmbH betreut werden. Sobald die Betreuung durch die AsseCon Assekuranzmakler GmbH endet, entfallen diese Sonderbedingungen zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages. HIGHLIGHTS UND ENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN HIGHLIGHTS DES ANTRAGS PRO BERATER V 1 Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend): • Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken aus dem Dienstleistungsbereich • Keine Umsatzbeschränkung bei Umsätzen in den USA • Patenthaftpflicht bis 000.000 € • Dienstreise-Mietwagen-Deckung (AKB / Non-Ownership-Deckung) • Domainschutzversicherung bis 00.000 € ENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: Stand Pro Berater Version 1 & AsseCon Sonderbedingungen Version 2 Verletzung von Patentrechten 000.000 € A.3.4 Aktive Rechtsschutzleistungen 000.000 € A.4 Sofern vereinbart:Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag 000.000 € A.6.1 Reputationsschaden 000.000 € A.6.2 Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite 000.000 € A.6.3 Domainschutzversicherung 00.000 € A.6.5 Straf- und Bußgelder sowie Entschädigungen mit Strafcharakter 000.000 € A.6.6 Vertrauensschaden durch Mitarbeiter 000.000 € A.6.7 Betrug durch Dritte/Fake President/Phishing/Social Engineering 00.000 € A.6.8 Ausfall von Mitarbeitern, insbesondere IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key-Man-Absicherung) 000.000 € A.6.9 Vermögenseigenschäden durch mitversicherte Personen 000.000 € A.6.10 Cybereigenschadenversicherung 000.000 € A.7.1 Dateneigenschadenversicherung 000.000 € A.7.2 D&O als Interim Manager 000.000 € A.8 Obhutsschäden 00.000 € B.2.2 ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in den Versicherungsbedingungen. UM WELCHE ART VON VERSICHERUNG HANDELT ES SICH? VERMÖGENSSCHADEN- UND BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Die Versicherung umfasst ✓ die Erfüllung von gerechtfertigten Schadenersatz- verpflichtungen aus der beruflichen Tätigkeit wegen ✓ eines Vermögensschadens, ✓ eines Sach- oder Personenschadens oder ✓ einem aus einem Personen- oder Sachschaden abgeleiteten Vermögensschaden, welcher aus der versicherten Tätigkeit entspringt, sofern die Betriebshaftpflicht gewählt wurde. ✓ die Kosten aus der Abwehr unberechtigter Ansprüche, ✓ Verletzung von Pat...
Maklerklausel. 20.1 Die Firma 20.2 Eine vom Versicherer dem Makler gegenüber ausgesprochene Kündigung gilt als dem Versicherungsnehmer gegenüber erklärt.
Maklerklausel. Ist ein unabhängiger Versicherungsmakler beauftragt worden, wickelt dieser den Geschäftsverkehr zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer ab. Der Makler ist daher berechtigt, Anzeigen, Deklarationen, Willenserklä- rungen und Zahlungen mit Wirkung für die jeweils andere Partei entge- genzunehmen und verpflichtet, sie unverzüglich an die jeweils andere Vertragspartei weiterzuleiten.
Maklerklausel. Der gesamte Geschäftsverkehr läuft über Wirtschafts-Assekuranz Makler GmbH Xxxxxxxxxx 00x 00000 Xxxxxxxxxxxx Tel.: 00000 0000-0 Fax: 00000 0000-000 xxx.xxxxx.xx xxx@xxxxx.xx Die Maklerfirma ist berechtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen des Versicherungsnehmers für den Versicherer in Empfang zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten als erfüllt, wenn Sie bei der Maklerfirma eingegangen sind. Sie ist zur unverzüglichen Weitergabe verpflichtet.
Maklerklausel. Der im Versicherungsschein ausgewiesene Nachlass sowie die in dieser Zusatzvereinbarung aufgeführten deckungsrechtlichen Besonderheiten gelten für die Zeit der Verwaltung durch den Xxxxxx Xxxx Xxxx Versicherungsmakler GmbH, Hamburg, und entfällt mit der Beendigung des Maklermandates. Der Versicherungsnehmer ist zur unverzüglichen Anzeige verpflichtet. Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen, Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Maklerklausel. Ist ein Versicherungsmakler beauftragt worden, wickelt dieser den Geschäftsverkehr zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer bzw. Baobab ab. Der Versicherungsmakler ist berechtigt, Anzeigen, Deklarationen, Willenserklärungen und Zahlungen mit Wirkung für die jeweils andere Partei entgegenzunehmen und verpflichtet, sie unverzüglich an die jeweils andere Partei weiterzuleiten. Der vorstehende Satz gilt nicht für die Fälle, in denen der Incident-Response-Manager einzuschalten ist.
Maklerklausel. Die XxX00-xxxxxxx.xx – Konzept und Verantwortung Versicherungsmakler GmbH, ist berechtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen und ist verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Maklerklausel. 3.1 Sofern vereinbart und im Versicherungsschein vermerkt: Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist ver- pflichtet dies unverzüglich an den Versicherer weiterzu- leiten. 1) Kein Versicherungsschutz besteht als Halter von Rottweiler und Xxxxxxxxx und sog. Kampfhunden sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Als solche gelten American Pit Bull Terrier bzw. Pit Bull Terrier, Akbas, American Stafford Terrier bzw. Amercian Staffordshire Terrier, American Bulldog, Bordeaux-Dogge bzw. Dogue de Bordeaux, Bullmastiff, Bull Terrier, Carpatin, Chinesicher Kampfhund, Dogo Argentino, Estreta- Berghund, Fila Brasileiro, Kangal (Karabas, Karsthund, Kaukasischer Owtscharka, Komondor, Kraski Ovcar, Mastiff, Mastin de los Pirineos, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mioritic, Mittelasiat. Owicharka, Staffordshire Bull Terrier, Perro de Presa Mallorquin, Pit Bull, Podhalaner, Pyrenäenberghund, Rhodesian Ridgeback, Römischer Kampfhund, Sarplaninac, Südruss. Owtcharka, Tibetanischer Mastiff, Tornjak, Tosa-Inu Hinzugefügt wird: