Korrosion Musterklauseln

Korrosion. Mehr oder weniger langsame chemische Veränderung von Feststoffen (insbesondere von üblichen Metallen wie Eisen, Kupfer, Zink und Aluminium sowie von Beton) unter der Einwirkung von Flüssigkeiten (insbesondere von Säuren, wobei es dann zur „Säurekorrosion“ kommt).
Korrosion. Die Korrosionsrate ist projektspezifisch und in Rücksprache mit der Einheit Bauwerksprüfung & Baustoff- beratung der HPA (XxxxxxxxXX00@xxx.xxxxxxx.xx) festzulegen. Der Nachweis für den Grenzzustand der Tragfähigkeit ist auch am Ende der Nutzungs- und Lebensdauer (BS-A) zu führen. Die Nutzungsdauer und die prognostizierte Lebensdauer sind im Einzelfall festzulegen. Sofern nicht anders vorgegeben sind für Ingenieurwasserbauwerke im Hamburger Hafen folgende Korrosionsraten anzusetzen: - im Wasserwechselbereich sowie in der Niedrigwasserzone: 0,04 mm/a - im Unterwasserbereich: 0,02 mm/a - in der Regel (auch beim Bodenaustausch): 0,00 mm/a - bei organischen Böden: 0,01 mm/a Ist das Potential für mikrobiell induzierte Korrosion gegeben, gelten folgende Werte: - im Wasserwechselbereich sowie in der Niedrigwasserzone: 0,06 mm/a - im Unterwasserbereich: 0,04 mm/a - in der Regel (auch beim Bodenaustausch): 0,00 mm/a - bei organischen Böden: 0,03 mm/a
Korrosion. 22. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Nachlässigkeit entstehen.
Korrosion. 26. Xxxxxxx, die auf Fehlbedienung oder Nachlässigkeit zurückzuführen sind.
Korrosion. 26. Schäden, die durch Missbrauch oder Fahrlässigkeit entstanden sind.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………