Common use of Kostenkontrolle Clause in Contracts

Kostenkontrolle. Kontrolle der Kosten unverzüglich nach der ersten maßgeblichen Ausschreibungsrunde (d. h. wenn für mindestens 60 % der Gesamtkosten Ausschreibungsergebnisse vorliegen und vor der ersten Vergabe ) Erarbeiten einer Aufstellung der Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276-1: 2008-12, die sich aus – den Preisen der vorliegenden Angebote und, – soweit diese noch nicht vorliegen, den Ergebnissen der bepreisten Leistungsverzeichnisse und – dem aktuellen Stand der übrigen Kosten (z. B. Kostengruppe 700 nach DIN 276-1: 2008-12) zusammensetzt. Vergleichen dieser Aufstellung mit dem Ergebnis der vergabeorientiert umgegliederten Kostenberechnung sowie dem Ergebnis der Aufstellung der bepreisten Leistungsverzeichnisse, schriftliches Erläutern von Veränderungen und Vorschlagen von Steuerungsmaßnahmen. Nachdem diese Kostenkontrollberechnung Grundlage für die letztmögliche Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme durchgeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der Auftragnehmer hat die Kostenkontrollberechnung deshalb rechtzeitig und mit größter Sorgfalt zu erbringen. Unterstützen des Auftraggebers bei der Erteilung der Aufträge an die bauausführenden Unternehmen u. a. durch Vorbereiten der Auftragsschreiben nach den entsprechenden Formblättern aus dem HAV-KOM Abschnitt F oder den Vorgaben des Auftraggebers.

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Samples: velburg.de, www.stadt-marktheidenfeld.de, www.mainaschaff.de

Kostenkontrolle. Kontrolle der Kosten unverzüglich nach der ersten maßgeblichen Ausschreibungsrunde (d. h. wenn für mindestens 60 % der Gesamtkosten Ausschreibungsergebnisse vorliegen und vor der ersten Vergabe ) Erarbeiten einer die technischen Anlagen betreffenden Aufstellung der Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276-1: 2008-12, die sich aus – den Preisen der vorliegenden Angebote und, – soweit diese noch nicht vorliegen, den Ergebnissen der bepreisten Leistungsverzeichnisse und – dem aktuellen Stand der übrigen Kosten (z. B. Kostengruppe 700 nach DIN 276-1: 2008-12) zusammensetzt. Vergleichen dieser Aufstellung mit dem Ergebnis der vergabeorientiert umgegliederten Kostenberechnung sowie dem Ergebnis der Aufstellung der bepreisten Leistungsverzeichnisse, schriftliches Erläutern von Veränderungen und Vorschlagen von Steuerungsmaßnahmen. Nachdem diese Kostenkontrollberechnung Grundlage für die letztmögliche Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme durchgeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der Auftragnehmer hat die Kostenkontrollberechnung deshalb rechtzeitig und mit größter Sorgfalt zu erbringen. Erstellen der Vergabevorschläge und der Vergabevermerke für die vom Auftragnehmer zu geplanten Anlagen z. B. nach den entsprechenden Formblättern aus dem HAV-KOM Abschnitt F mit den erforderlichen Anlagen oder den Vorgaben des Auftraggebers. Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Unterstützen des Auftraggebers bei der Erteilung der Aufträge an die bauausführenden Unternehmen u. a. durch Vorbereiten der Auftragsschreiben nach den entsprechenden Formblättern aus dem HAV-KOM Abschnitt F oder den Vorgaben des Auftraggebers.

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Samples: www.ingolstadt.de