Vorbereitung der Vergabe die Grundleistungen der Leistungsphase 6 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)
Vorbereitung der Vergabe. Das sind die Grundleistungen nach § 73 Abs. 3 HOAI, Leistungsphase 6 ohne • [....]
Vorbereitung der Vergabe. Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase 6 des § 73 Abs. 3 HO- AI. Das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung des Standardleistungsbuches (StLB-Bau) / Stand- artleistungskataloges (StLK) für das Bauwesen*) zu erfolgen.
Vorbereitung der Vergabe. Das sind folgende Grundleistungen der Leistungsphase 6:
6.4.1 Abstimmen und Koordinieren und Aufstellen einer funktionalen Leistungsbeschreibung und Integration in die Funktionalbe- schreibung des Objektplaners und der anderen an der Planung fachlich Beteiligter.
6.4.2 Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für die Funktionalaus- schreibung,
Vorbereitung der Vergabe. 4.4.1 Ermitteln und Zusammenstellen von Xxxxxx als Grundlage für das Auf- stellen von Leistungsbeschreibungen.
4.4.2 Erstellung des Leistungsverzeichnisses mit technischen Vorbemerkungen und der Besonderen Vertragsbedingungen. Die Beschreibung der Leistungen hat in der Regel mit Texten des Stan- dardleistungsbuch-Bau (StLB-Bau) in der jeweils aktuellsten Fassung zu erfolgen.
Vorbereitung der Vergabe. Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Aufstellen von Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen an der Planung fachlich Beteiligten.
Vorbereitung der Vergabe. Das sind folgende Grundleistungen der Leistungsphase 6:
4.5.1 Koordination und Zusammenstellen der Unterlagen für die Er- stellung einer Ausschreibung in Abstimmung mit einem vom AG beauftragten Rechtsanwalt an einen Totalunternehmer (TU).
4.5.2 Erstellen einer Funktionalausschreibung
Vorbereitung der Vergabe die Grundleistungen der Leistungsphase 6 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): - Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche (LP 6, f) - Als Ergebnis sind dem Auftraggeber mindestens zu übergeben ( -fach): Übergabe von Grobmengen – Kurzbeschreibung zur Vorbereitung Ausschreibungsverfahren Ausführungszeiten erforderliche Baustellenbesetzung erforderliche Nachweise zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde Leistungsverzeichnisse inkl. Baubeschreibung, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen etc. bepreiste Leistungsverzeichnisse
Vorbereitung der Vergabe. Grundleistungen nach § 64 HOAI - Leistungsphase 6 -
Vorbereitung der Vergabe. 12.1. Die Vergabeunterlagen sind unter Beachtung der für die Stadt Leverkusen verbindlichen Vergabevorschriften zu erstellen.
12.2. Für die Erstellung der Vergabeunterlagen sind die Muster der Stadt Leverkusen zu ver- wenden. Die Verwendung selbstverfasster Vergabeunterlagen bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin.
12.3. Die Leistungsbeschreibungen sind nach § 7 VOB/A i. V. m. den Abschnitten 0 der All- gemeinen technischen Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18299-18459 (VOB/C) zu erstel- len. Bei Erstellung der Leistungsverzeichnisse sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: • Aufnahme nur der in den jeweiligen Abschnitten 0.5 der ATV vorgeschriebenen Ab- rechnungseinheiten. Die Abrechnungseinheit „t“ (Abrechnung nach Gewicht) bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. • Möglichst genaue Berechnung der Menge (gilt grundsätzlich auch für Alternativ-, Eventual- und Zulagepositionen). • Aufnahme nur der für die Bauausführung notwendigen Positionen (keine Häufung von Alternativ- und Eventualpositionen). Die Aufnahme von Alternativ- und Eventualpositi- onen bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. • Wiederholung des Einheitspreises in Worten ‒ wenn verlangt ‒ (z. B. beim Titel „Baustelleneinrichtung“). • Ausweisung des Gesamtbetrags auch bei den Eventualpositionen (Einbeziehung in die Angebotswertung).
12.4. Die/der Auftragnehmende hat, wenn verlangt, die Leistungsverzeichnisse nach dem Standardleistungsbuch (StLB), nach dem Standardleistungskatalog (StLK) oder nach dem Leistungsbuch der Auftraggeberin zu erstellen.
12.5. Die/der Auftragnehmende hat den Inhalt der Vergabeunterlagen ‒ vor deren Vervielfälti- gung und Ausgabe an die Bewerber ‒ mit der Auftraggeberin abzustimmen.
12.6. Zur Gewährleistung von Kostensicherheit und Kostenkontrolle sind zusätzlich zu den Leistungsverzeichnissen auch mit Preisen (Einzelpreise und Gesamtkosten) versehene Leistungsverzeichnisse einzureichen. Dabei notwendig werdende Entscheidungen trifft die Auftraggeberin im Benehmen mit der/dem Auftragnehmenden, zum Beispiel über: • die Xxxx der Vergabeart, • die Auswahl der Bewerber, • den Zeitpunkt der Ausschreibung, • die Bildung von Xxxxx, • etwaige bauseitige Materiallieferungen, • die Abgabe von Bietererklärungen wie z. B. Kalkulationen, • einen etwaigen Ausschluss von Nebenangeboten, • die Aufnahme Besonderer Vertragsbedingungen wie z. B. Sicherheitsleistungen, Ver- tragsstrafen oder Gewährleistungsfristen, • die Aufnahme zusätzlicher selbstverfasster Vertragsbedingungen, ...