Common use of Krankenhaus mit Rechenzentrums-Konnektoren Clause in Contracts

Krankenhaus mit Rechenzentrums-Konnektoren. Ein Krankenhaus mit einem Standort, der 1.420 Betten, 426 ärztliche Vollzeitstellen, eine Notfallambulanz, 9 ermächtigte Ambulanzen und ein Behandlungsteam für Stationsäqui- valente Behandlungen umfasst, kommt zu der folgenden Pauschale: KTAuf = Aufrunden (1.420 / 25) = 57 KTAmb = 9 + 1 * 3 = 12 KTMed = Aufrunden (426 / 2) = 213 KTGes = 57 + 12 + 213 = 282 RZK = Aufrunden (282 / 50) + 1 = 7 EBK = Aufrunden (282 / 25) + 1 = 13 7 * 2.788,00 19.516,00 € Konnektoren (inkl. Reserve) 13 * 400,00 5.200,00 € ePA-Update 13 * 120,00 1.560,00 € eRezept-Update 2.000,00 2.000,00 € Administrationssoftware 282 * 595,00 167.790,00 € Kartenterminals 1 * 350,00 350,00 € Mobile Kartenterminals 6 * 40.000,00 240.000,00 € Investitionsaufwand zur Bereitstellung 95.000,00 95.000,00 € Investitionsaufwand zur Anpassung der kranken- hausinternen Software 1.420 * 50,00 71.000,00 € Anwendungsintegration 1.420 * 200,00 284.000,00 € Aufwand der organisatorischen Umstellung 886.416,00 € Von der KV wird die Ausstattungspauschale nach dem aktuell gültigen Schlüssel für das MVZ im Rahmen der Abrechnung ausgezahlt. MVZ und Notfallambulanzen auf Basis des § 75 SGB V gehen nicht in die Pauschalen ein, die über den Telematik-Zuschlag ausge- zahlt werden. Unter der Annahme, dass das Krankenhaus den TI-Betrieb zum 21.7.2021 aufnimmt, können für 2021 6 Zwölftel der Betriebspauschale angesetzt werden. Wenn 200 Ärzte einen HBA bekommen ergibt sich die folgende Betriebspauschale für 2021: ANSMC = (RZK - St) + 1 + (AErm + ANFA) = (7 - 1) + 1 + (9 + 1) = 17 7 * 2.788,00 * 0,2 3.903,20 € Hardwarewartung 6 * 792,00 4.752,00 € Pauschale für VPN-Zugangsdienste 11 * 1.800,00 + 100,00 19.900,00 € Pauschale für Betriebsaufwände 17* 93,00 1.581,00 € Auf Jahre aufgeteilte Pauschale für SMC-B 1.420 * 10,00 + 6.000,00 20.200,00 € Wartungskosten der Software -module ePA und elekt- ronische Verordnung einschließlich der Komfort-Sig- natur 200 * 46,50 9.300,00 € Anteilige Kostenübernahme für HBA, wenn das Kran- kenhaus sicherstellt, dass diese an die Ärzte weiterge- leitet wird Jahrespauschale 59.636,20 € Pauschale 2021 29.818,10 € Im Zusammenhang mit der Wirkbetriebszulassung der eHealth-Konnektoren nach den Vorgaben der gematik, werden sogenannte Feldtests durchgeführt. Krankenhäuser, die an einem Feldtest teilnehmen, können die in § 1 genannten Pauschalen abrechnen. Die Feldtestteilnehmer müssen dazu mit den notwendigen Komponenten gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 3 ausgestattet sein – diese werden entsprechend der Regelungen nach § 11 erstattet. Mit der Teilnahme an einem Feldtest ist die Teilnahme an der wissen- schaftlichen Evaluation verpflichtend verbunden. Nachdem die gematik nach Abschluss der Feldtests dem GKV-Spitzenverband die teil- nehmenden Feldtestkrankenhäuser mitgeteilt hat, stellt das Krankenhaus dem GKV- Spitzenverband bis zum 15. des auf den Abschluss des Feldtests folgenden Monats eine entsprechende Rechnung gemäß den in dieser Anlage hierzu enthaltenen Vorgaben. Sollte der 15. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nachfolgende Werktag. Der GKV-Spitzenverband zahlt den Rechnungsbetrag für Rechnungen, die bis zum 15. eines Monats eingegangen sind, jeweils bis zum 15. des zweiten darauffolgenden Monats an das Krankenhaus. Sollte der 15. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nachfol- gende Werktag. Zahlungen an das Krankenhaus erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung für den GKV- Spitzenverband und die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen. Ein direkter Zahlungs- anspruch des Feldtestkrankenhauses gegenüber den einzelnen gesetzlichen Kranken- kassen besteht nicht. Als Rechnungsadresse ist „GKV-Spitzenverband, Abteilung Telematik/IT-Management - Referat Telematik, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx“ und als Verwendungszeck entwe- der „Feldtest NFDM und eMP/AMTS“, „Feldtest KOM-LE“ oder „Feldtest ePA“ zu verwen- den. Auch wenn beide Feldtests parallel in einem Krankenhaus durchgeführt werden sollten, sind zwei dem Sachverhalt zu Grunde liegenden separierten Rechnungen zu er- stellen. Falls das Krankenhaus zum Abzug der MwSt. berechtigt ist, muss dies auf den Rechnungen ausgewiesen werden. Die Rechnung enthält für den Feldtest von NFDM und eMP/AMTS die folgenden Anga- ben: • Genaue Bezeichnung des erprobten Konnektors und falls dies nicht aus der Be- zeichnung nicht offensichtlich ist, die Erläuterung ob es sich um einen EinBox- Konnektor oder einen Rechenzentrumskonnektor handelt. • Falls zwei Krankenhäuser am Feldtest beteiligt waren, den Namen des jeweils an- deren Krankenhauses. • Die Einzelpositionen mit Verweisen auf die entsprechenden Vereinbarungsinhalte: o Falls ein RZK genutzt wird nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 der ganze oder anteilige Betrag ausgewiesen o Die Pauschale nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 lit. a o Die Pauschale nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 • Die Summe über alle Pauschalen als Rechnungsbetrag. Die Rechnung enthält für den Feldtest von KOM-LE die folgenden Angaben: • Genaue Bezeichnung des erprobten Konnektors und des KOM-LE-Anbieters • Die Einzelpositionen mit Verweisen auf die entsprechenden Vereinbarungsinhalte: o Die Pauschale nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 lit. b o Die Pauschale nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 • Die Summe über alle Pauschalen als Rechnungsbetrag Nachweise sind nicht zu erbringen, da sich der Anspruch automatisch aus dem erfolgrei- chen Zulassungsverfahren des Konnektorherstellers oder des KOM-LE-Anbieters ergibt und die Teilnahme des Krankenhauses von der gematik an den GKV-SV gemeldet wird. Auch der Nachweis über die Teilnahme an der WEV erfolgt indirekt über die dem GKV- SV vorliegende Liste der WEV-Teilnehmer. Die Krankenhäuser haben sich mit den für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Diensten auszustatten und sich an die Telematikinfra- struktur nach § 306 anzuschließen. Kommen sie der Verpflichtung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach Satz 1 nicht nach, vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 einen Abschlag in Höhe von 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall. Für den Nachweis des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur ist eine Aussage zu den folgenden Fragen erforderlich: • Ist ein Internetanschluss vorhanden? ja nein • Liegt eine freigeschaltete SMC-B vor? ja nein • Ist ein E-Health-Kartenterminal vorhanden? ja nein • Ist ein Konnektor vorhanden? ja nein • Das Primärsystem hat erfolgreich die Konnektorversion zur Anzeige gebracht? ja nein Wurden alle Fragen mit „ja“ beantwortet, ist kein Abschlag in Höhe von 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall zu vereinbaren. Für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungsbereiche muss zu- dem bestätigt werden: • Kann eine Online-Prüfung der Versichertenstammdaten durchgeführt werden:

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Samples: www.dkgev.de

Krankenhaus mit Rechenzentrums-Konnektoren. Ein Krankenhaus mit einem Standort, der 1.420 Betten, 426 ärztliche Vollzeitstellen, eine Notfallambulanz, 9 ermächtigte Ambulanzen und ein Behandlungsteam für Stationsäqui- valente Behandlungen umfasst, kommt zu der folgenden Pauschale: KTAuf = Aufrunden (1.420 / 25) = 57 KTAmb = 9 + 1 * 3 = 12 KTMed = Aufrunden (426 / 2) = 213 KTGes = 57 + 12 + 213 = 282 RZK = Aufrunden (282 / 50) + 1 = 7 EBK = Aufrunden (282 / 25) + 1 = 13 7 * 2.788,00 19.516,00 € Konnektoren (inkl. Reserve) 13 * 400,00 5.200,00 € ePA-Update 13 * 120,00 1.560,00 € eRezept-Update 2.000,00 2.000,00 € Administrationssoftware 282 * 595,00 167.790,00 € Kartenterminals 1 * 350,00 350,00 € Mobile Kartenterminals 6 * 40.000,00 240.000,00 € Investitionsaufwand zur Bereitstellung 95.000,00 95.000,00 € Investitionsaufwand zur Anpassung der kranken- hausinternen Software 1.420 * 50,00 71.000,00 € Anwendungsintegration 1.420 * 200,00 284.000,00 € Aufwand der organisatorischen Umstellung 886.416,00 € Von der KV wird die Ausstattungspauschale nach dem aktuell gültigen Schlüssel für das MVZ im Rahmen der Abrechnung ausgezahlt. MVZ und Notfallambulanzen auf Basis des § 75 SGB V gehen nicht in die Pauschalen ein, die über den Telematik-Zuschlag ausge- zahlt werden. Unter der Annahme, dass das Krankenhaus den TI-Betrieb zum 21.7.2021 aufnimmt, können für 2021 6 Zwölftel der Betriebspauschale angesetzt werden. Wenn 200 Ärzte einen HBA bekommen ergibt sich die folgende Betriebspauschale für 2021: ANSMC = (RZK - St) + 1 + (AErm + ANFA) = (7 - 1) + 1 + (9 + 1) = 17 7 * 2.788,00 * 0,2 3.903,20 € Hardwarewartung 6 * 792,00 4.752,00 € Pauschale für VPN-Zugangsdienste 11 * 1.800,00 + 100,00 19.900,00 € Pauschale für Betriebsaufwände 17* 93,00 1.581,00 € Auf Jahre aufgeteilte Pauschale für SMC-B 1.420 * 10,00 + 6.000,00 20.200,00 € Wartungskosten der Software -module Software-module ePA und elekt- ronische Verordnung einschließlich der Komfort-Sig- natur 200 * 46,50 9.300,00 € Anteilige Kostenübernahme für HBA, wenn das Kran- kenhaus sicherstellt, dass diese an die Ärzte weiterge- leitet wird Jahrespauschale 59.636,20 € Pauschale 2021 29.818,10 € Im Zusammenhang mit der Wirkbetriebszulassung der eHealth-Konnektoren nach den Vorgaben der gematik, werden sogenannte Feldtests durchgeführt. Krankenhäuser, die an einem Feldtest teilnehmen, können die in § 1 genannten Pauschalen abrechnen. Die Feldtestteilnehmer müssen dazu mit den notwendigen Komponenten gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 3 ausgestattet sein – diese werden entsprechend der Regelungen nach § 11 erstattet. Mit der Teilnahme an einem Feldtest ist die Teilnahme an der wissen- schaftlichen Evaluation verpflichtend verbunden. Nachdem die gematik nach Abschluss der Feldtests dem GKV-Spitzenverband die teil- nehmenden Feldtestkrankenhäuser mitgeteilt hat, stellt das Krankenhaus dem GKV- Spitzenverband bis zum 15. des auf den Abschluss des Feldtests folgenden Monats eine entsprechende Rechnung gemäß den in dieser Anlage hierzu enthaltenen Vorgaben. Sollte der 15. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nachfolgende Werktag. Der GKV-Spitzenverband zahlt den Rechnungsbetrag für Rechnungen, die bis zum 15. eines Monats eingegangen sind, jeweils bis zum 15. des zweiten darauffolgenden Monats an das Krankenhaus. Sollte der 15. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nachfol- gende Werktag. Zahlungen an das Krankenhaus erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung für den GKV- Spitzenverband und die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen. Ein direkter Zahlungs- anspruch des Feldtestkrankenhauses gegenüber den einzelnen gesetzlichen Kranken- kassen besteht nicht. Als Rechnungsadresse ist „GKV-Spitzenverband, Abteilung Telematik/IT-Management - Referat Telematik, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx“ und als Verwendungszeck entwe- der „Feldtest NFDM und eMP/AMTS“, „Feldtest KOM-LE“ oder „Feldtest ePA“ zu verwen- den. Auch wenn beide Feldtests parallel in einem Krankenhaus durchgeführt werden sollten, sind zwei dem Sachverhalt zu Grunde liegenden separierten Rechnungen zu er- stellen. Falls das Krankenhaus zum Abzug der MwSt. berechtigt ist, muss dies auf den Rechnungen ausgewiesen werden. Die Rechnung enthält für den Feldtest von NFDM und eMP/AMTS die folgenden Anga- ben: • Genaue Bezeichnung des erprobten Konnektors und falls dies nicht aus der Be- zeichnung nicht offensichtlich ist, die Erläuterung ob es sich um einen EinBox- Konnektor oder einen Rechenzentrumskonnektor handelt. • Falls zwei Krankenhäuser am Feldtest beteiligt waren, den Namen des jeweils an- deren Krankenhauses. • Die Einzelpositionen mit Verweisen auf die entsprechenden Vereinbarungsinhalte: o Falls ein RZK genutzt wird nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 der ganze oder anteilige Betrag ausgewiesen o Die Pauschale nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 lit. a o Die Pauschale nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 • Die Summe über alle Pauschalen als Rechnungsbetrag. Die Rechnung enthält für den Feldtest von KOM-LE die folgenden Angaben: • Genaue Bezeichnung des erprobten Konnektors und des KOM-LE-Anbieters • Die Einzelpositionen mit Verweisen auf die entsprechenden Vereinbarungsinhalte: o Die Pauschale nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 lit. b o Die Pauschale nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 • Die Summe über alle Pauschalen als Rechnungsbetrag Nachweise sind nicht zu erbringen, da sich der Anspruch automatisch aus dem erfolgrei- chen Zulassungsverfahren des Konnektorherstellers oder des KOM-LE-Anbieters ergibt und die Teilnahme des Krankenhauses von der gematik an den GKV-SV gemeldet wird. Auch der Nachweis über die Teilnahme an der WEV erfolgt indirekt über die dem GKV- SV vorliegende Liste der WEV-Teilnehmer. Die Krankenhäuser haben sich mit den für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Diensten auszustatten und sich an die Telematikinfra- struktur nach § 306 anzuschließen. Kommen sie der Verpflichtung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach Satz 1 nicht nach, vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 einen Abschlag in Höhe von 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall. Für den Nachweis des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur ist eine Aussage zu den folgenden Fragen erforderlich: • Ist ein Internetanschluss vorhanden? ja nein • Liegt eine freigeschaltete SMC-B vor? ja nein • Ist ein E-Health-Kartenterminal vorhanden? ja nein • Ist ein Konnektor vorhanden? ja nein • Das Primärsystem hat erfolgreich die Konnektorversion zur Anzeige gebracht? ja nein Wurden alle Fragen mit „ja“ beantwortet, ist kein Abschlag in Höhe von 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall zu vereinbaren. Für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungsbereiche muss zu- dem bestätigt werden: • Kann eine Online-Prüfung der Versichertenstammdaten durchgeführt werden:

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Samples: www.gkv-spitzenverband.de

Krankenhaus mit Rechenzentrums-Konnektoren. Ein Krankenhaus mit einem Standort, der 1.420 Betten, 426 ärztliche Vollzeitstellen, eine Notfallambulanz, 9 ermächtigte Ambulanzen und ein Behandlungsteam für Stationsäqui- valente Behandlungen umfasst, kommt zu der folgenden Pauschale: KTAuf = Aufrunden (1.420 / 25) = 57 KTAmb = 9 + 1 * 3 = 12 KTMed = Aufrunden (426 / 2) = 213 KTGes = 57 + 12 + 213 = 282 RZK = Aufrunden (282 / 50) + 1 = 7 EBK = Aufrunden (282 / 25) + 1 = 13 7 * 2.788,00 19.516,00 € Konnektoren (inkl. Reserve) 13 * 400,00 5.200,00 € ePA-Update 13 * 120,00 1.560,00 € eRezept-Update 2.000,00 2.000,00 € Administrationssoftware 282 * 595,00 167.790,00 € Kartenterminals 1 * 350,00 350,00 € Mobile Kartenterminals 6 * 40.000,00 240.000,00 € Investitionsaufwand zur Bereitstellung 95.000,00 95.000,00 € Investitionsaufwand zur Anpassung der kranken- hausinternen Software 1.420 * 50,00 71.000,00 € Anwendungsintegration 1.420 * 200,00 284.000,00 € Aufwand der organisatorischen Umstellung 886.416,00 € Von der KV wird die Ausstattungspauschale nach dem aktuell gültigen Schlüssel für das MVZ im Rahmen der Abrechnung ausgezahlt. MVZ und Notfallambulanzen auf Basis des § 75 SGB V gehen nicht in die Pauschalen ein, die über den Telematik-Zuschlag ausge- zahlt werden. Unter der Annahme, dass das Krankenhaus den TI-Betrieb zum 21.7.2021 aufnimmt, können für 2021 6 Zwölftel der Betriebspauschale angesetzt werden. Wenn 200 Ärzte einen HBA bekommen ergibt sich die folgende Betriebspauschale für 2021: ANSMC = (RZK - St) + 1 + (AErm + ANFA) = (7 - 1) + 1 + (9 + 1) = 17 7 * 2.788,00 * 0,2 3.903,20 € Hardwarewartung 6 * 792,00 4.752,00 € Pauschale für VPN-Zugangsdienste 11 * 1.800,00 + 100,00 19.900,00 € Pauschale für Betriebsaufwände 17* 93,00 1.581,00 € Auf Jahre aufgeteilte Pauschale für SMC-B 1.420 * 10,00 + 6.000,00 20.200,00 € Wartungskosten der Software -module Software-module ePA und elekt- ronische Verordnung einschließlich der Komfort-Sig- natur 200 * 46,50 9.300,00 € Anteilige Kostenübernahme für HBA, wenn das Kran- kenhaus sicherstellt, dass diese an die Ärzte weiterge- leitet wird Jahrespauschale 59.636,20 € Pauschale 2021 29.818,10 € Im Zusammenhang mit der Wirkbetriebszulassung der eHealth-Konnektoren nach den Vorgaben der gematik, werden sogenannte Feldtests durchgeführt. Krankenhäuser, die an einem Feldtest teilnehmen, können die in § 1 genannten Pauschalen abrechnen. Die Feldtestteilnehmer müssen dazu mit den notwendigen Komponenten gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 3 ausgestattet sein – diese werden entsprechend der Regelungen nach § 11 erstattet. Mit der Teilnahme an einem Feldtest ist die Teilnahme an der wissen- schaftlichen Evaluation verpflichtend verbunden. Nachdem die gematik nach Abschluss der Feldtests dem GKV-Spitzenverband die teil- nehmenden Feldtestkrankenhäuser mitgeteilt hat, stellt das Krankenhaus dem GKV- Spitzenverband bis zum 15. des auf den Abschluss des Feldtests folgenden Monats eine entsprechende Rechnung gemäß den in dieser Anlage hierzu enthaltenen Vorgaben. Sollte der 15. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nachfolgende Werktag. Der GKV-Spitzenverband zahlt den Rechnungsbetrag für Rechnungen, die bis zum 15. eines Monats eingegangen sind, jeweils bis zum 15. des zweiten darauffolgenden Monats an das Krankenhaus. Sollte der 15. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nachfol- gende Werktag. Zahlungen an das Krankenhaus erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung für den GKV- Spitzenverband und die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen. Ein direkter Zahlungs- anspruch des Feldtestkrankenhauses gegenüber den einzelnen gesetzlichen Kranken- kassen besteht nicht. Als Rechnungsadresse ist „GKV-Spitzenverband, Abteilung Telematik/IT-Management - Referat Telematik, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx“ und als Verwendungszeck entwe- der „Feldtest NFDM und eMP/AMTS“, „Feldtest KOM-LE“ oder „Feldtest ePA“ zu verwen- den. Auch wenn beide Feldtests parallel in einem Krankenhaus durchgeführt werden sollten, sind zwei dem Sachverhalt zu Grunde liegenden separierten Rechnungen zu er- stellen. Falls das Krankenhaus zum Abzug der MwSt. berechtigt ist, muss dies auf den Rechnungen ausgewiesen werden. Die Rechnung enthält für den Feldtest von NFDM und eMP/AMTS die folgenden Anga- ben: Genaue Bezeichnung des erprobten Konnektors und falls dies nicht aus der Be- zeichnung nicht offensichtlich ist, die Erläuterung ob es sich um einen EinBox- Konnektor oder einen Rechenzentrumskonnektor handelt. Falls zwei Krankenhäuser am Feldtest beteiligt waren, den Namen des jeweils an- deren Krankenhauses. Die Einzelpositionen mit Verweisen auf die entsprechenden Vereinbarungsinhalte: o Falls ein RZK genutzt wird nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 der ganze oder anteilige Betrag ausgewiesen o Die Pauschale nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 lit. a o Die Pauschale nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 Die Summe über alle Pauschalen als Rechnungsbetrag. Die Rechnung enthält für den Feldtest von KOM-LE die folgenden Angaben: Genaue Bezeichnung des erprobten Konnektors und des KOM-LE-Anbieters Die Einzelpositionen mit Verweisen auf die entsprechenden Vereinbarungsinhalte: o Die Pauschale nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 lit. b o Die Pauschale nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 Die Summe über alle Pauschalen als Rechnungsbetrag Nachweise sind nicht zu erbringen, da sich der Anspruch automatisch aus dem erfolgrei- chen Zulassungsverfahren des Konnektorherstellers oder des KOM-LE-Anbieters ergibt und die Teilnahme des Krankenhauses von der gematik an den GKV-SV gemeldet wird. Auch der Nachweis über die Teilnahme an der WEV erfolgt indirekt über die dem GKV- SV vorliegende Liste der WEV-Teilnehmer. Die Krankenhäuser haben sich mit den für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Diensten auszustatten und sich an die Telematikinfra- struktur nach § 306 anzuschließen. Kommen sie der Verpflichtung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach Satz 1 nicht nach, vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 einen Abschlag in Höhe von 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall. Für den Nachweis des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur ist eine Aussage zu den folgenden Fragen erforderlich: Ist ein Internetanschluss vorhanden? ja nein • Liegt eine freigeschaltete SMC-B vor? ja nein • Ist ein E-Health-Kartenterminal vorhanden? ja nein • Ist ein Konnektor vorhanden? ja nein • Das Primärsystem hat erfolgreich die Konnektorversion zur Anzeige gebracht? ja nein Wurden alle Fragen mit „ja“ beantwortet, ist kein Abschlag in Höhe von 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall zu vereinbaren. Für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungsbereiche muss zu- dem bestätigt werden: • Kann eine Online-Prüfung der Versichertenstammdaten durchgeführt werden:

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Samples: www.gkv-spitzenverband.de

Krankenhaus mit Rechenzentrums-Konnektoren. Ein Krankenhaus mit einem Standort, der 1.420 Betten, 426 ärztliche Vollzeitstellen, eine Notfallambulanz, 9 ermächtigte Ambulanzen und ein Behandlungsteam für Stationsäqui- valente Behandlungen umfasst, kommt zu der folgenden Pauschale: KTAuf = Aufrunden (1.420 / 25) = 57 KTAmb = 9 + 1 * 3 = 12 KTMed = Aufrunden (426 / 2) = 213 KTGes = 57 + 12 + 213 = 282 RZK = Aufrunden (282 / 50) + 1 = 7 KTKom = 2 * Anzahl RZ-Konnektoren (s.u.) = 2 * 7 = 14 KTGes = 57 + 12 + 213 + 14 = 296 EBK = Aufrunden (282 / 25) + 1 = 13 7 * 2.788,00 19.516,00 3.088,00 21.616,00 € Konnektoren (inkl. Reserve) 13 * 400,00 5.200,00 € ePA-Update 13 * 120,00 1.560,00 € eRezept-Update 2.000,00 2.000,00 € Administrationssoftware 282 296 * 595,00 167.790,00 677,50 200.540,00 € Kartenterminals 1 * 350,00 350,00 € Mobile Kartenterminals 6 * 40.000,00 240.000,00 € Investitionsaufwand zur Bereitstellung 95.000,00 95.000,00 € Investitionsaufwand zur Anpassung der kranken- hausinternen Software 1.420 * 50,00 71.000,00 € Anwendungsintegration 1.420 * 200,00 284.000,00 € Aufwand der organisatorischen Umstellung 886.416,00 921.266,00 € Von der KV wird die Ausstattungspauschale nach dem aktuell gültigen Schlüssel für das MVZ im Rahmen der Abrechnung ausgezahlt. MVZ und Notfallambulanzen auf Basis des § 75 SGB V gehen nicht in die Pauschalen ein, die über den Telematik-Zuschlag ausge- zahlt werden. Unter der Annahme, dass das Krankenhaus den TI-Betrieb zum 21.7.2021 21.7.2022 aufnimmt, können für 2021 2022 6 Zwölftel der Betriebspauschale angesetzt werden. Wenn 200 Ärzte einen HBA bekommen ergibt sich die folgende Betriebspauschale für 20212022: ANSMC = (RZK - St) + 1 + (AErm + ANFA) = (7 - 1) + 1 + (9 + 1) = 17 7 * 2.788,00 3.088,00 * 0,2 3.903,20 4.323,20 € Hardwarewartung 6 * 792,00 4.752,00 € Pauschale für VPN-Zugangsdienste 11 * 1.800,00 + 100,00 19.900,00 € Pauschale für Betriebsaufwände 17* 93,00 1.581,00 € Auf Jahre aufgeteilte Pauschale für SMC-B 1.420 * 10,00 + 6.000,00 20.200,00 € Wartungskosten der Software -module ePA und elekt- ronische Verordnung einschließlich der Komfort-Sig- natur 1 * 35,46 € + 40*30,82 € (nur 2022) 1268,26 € Finanzierung für 41 KT-Aufsätze (Beispielzahl für In- genico KTAuf (<57) 200 * 46,50 9.300,00 € Anteilige Kostenübernahme für HBA, wenn das Kran- kenhaus sicherstellt, dass diese an die Ärzte weiterge- leitet wird Jahrespauschale 59.636,20 61.324,46 € Pauschale 2021 29.818,10 30.662,23€ Im Zusammenhang mit der Wirkbetriebszulassung der eHealth-Konnektoren nach den Vorgaben der gematik, werden sogenannte Feldtests durchgeführt. Krankenhäuser, die an einem Feldtest teilnehmen, können die in § 1 genannten Pauschalen abrechnen. Die Feldtestteilnehmer müssen dazu mit den notwendigen Komponenten gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 3 ausgestattet sein – diese werden entsprechend der Regelungen nach § 11 erstattet. Mit der Teilnahme an einem Feldtest ist die Teilnahme an der wissen- schaftlichen Evaluation verpflichtend verbunden. Nachdem die gematik nach Abschluss der Feldtests dem GKV-Spitzenverband die teil- nehmenden Feldtestkrankenhäuser mitgeteilt hat, stellt das Krankenhaus dem GKV- Spitzenverband bis zum 15. des auf den Abschluss des Feldtests folgenden Monats eine entsprechende Rechnung gemäß den in dieser Anlage hierzu enthaltenen Vorgaben. Sollte der 15. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nachfolgende Werktag. Der GKV-Spitzenverband zahlt den Rechnungsbetrag für Rechnungen, die bis zum 15. eines Monats eingegangen sind, jeweils bis zum 15. des zweiten darauffolgenden Monats an das Krankenhaus. Sollte der 15. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nachfol- gende Werktag. Zahlungen an das Krankenhaus erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung für den GKV- Spitzenverband und die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen. Ein direkter Zahlungs- anspruch des Feldtestkrankenhauses gegenüber den einzelnen gesetzlichen Kranken- kassen besteht nicht. Als Rechnungsadresse ist „GKV-Spitzenverband, Abteilung Telematik/IT-Management - Referat Telematik, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx“ und als Verwendungszeck entwe- der „Feldtest NFDM und eMP/AMTS“, „Feldtest KOM-LE“ oder „Feldtest ePA“ zu verwen- den. Auch wenn beide Feldtests parallel in einem Krankenhaus durchgeführt werden sollten, sind zwei dem Sachverhalt zu Grunde liegenden separierten Rechnungen zu er- stellen. Falls das Krankenhaus zum Abzug der MwSt. berechtigt ist, muss dies auf den Rechnungen ausgewiesen werden. Die Rechnung enthält für den Feldtest von NFDM und eMP/AMTS die folgenden Anga- ben: • Genaue Bezeichnung des erprobten Konnektors und falls dies nicht aus der Be- zeichnung nicht offensichtlich ist, die Erläuterung ob es sich um einen EinBox- Konnektor oder einen Rechenzentrumskonnektor handelt. • Falls zwei Krankenhäuser am Feldtest beteiligt waren, den Namen des jeweils an- deren Krankenhauses. • Die Einzelpositionen mit Verweisen auf die entsprechenden Vereinbarungsinhalte: o Falls ein RZK genutzt wird nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 der ganze oder anteilige Betrag ausgewiesen o Die Pauschale nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 lit. a o Die Pauschale nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 • Die Summe über alle Pauschalen als Rechnungsbetrag. Die Rechnung enthält für den Feldtest von KOM-LE die folgenden Angaben: • Genaue Bezeichnung des erprobten Konnektors und des KOM-LE-Anbieters • Die Einzelpositionen mit Verweisen auf die entsprechenden Vereinbarungsinhalte: o Die Pauschale nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 lit. b o Die Pauschale nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 • Die Summe über alle Pauschalen als Rechnungsbetrag Nachweise sind nicht zu erbringen, da sich der Anspruch automatisch aus dem erfolgrei- chen Zulassungsverfahren des Konnektorherstellers oder des KOM-LE-Anbieters ergibt und die Teilnahme des Krankenhauses von der gematik an den GKV-SV gemeldet wird. Auch der Nachweis über die Teilnahme an der WEV erfolgt indirekt über die dem GKV- SV vorliegende Liste der WEV-Teilnehmer. Die Krankenhäuser haben sich mit den für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Diensten auszustatten und sich an die Telematikinfra- struktur nach § 306 anzuschließen. Kommen sie der Verpflichtung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach Satz 1 nicht nach, vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 einen Abschlag in Höhe von 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall. Für den Nachweis des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur ist eine Aussage zu den folgenden Fragen erforderlich: • Ist ein Internetanschluss vorhanden? ja nein • Liegt eine freigeschaltete SMC-B vor? ja nein • Ist ein E-Health-Kartenterminal vorhanden? ja nein • Ist ein Konnektor vorhanden? ja nein • Das Primärsystem hat erfolgreich die Konnektorversion zur Anzeige gebracht? ja nein Wurden alle Fragen mit „ja“ beantwortet, ist kein Abschlag in Höhe von 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall zu vereinbaren. Für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungsbereiche muss zu- dem bestätigt werden: • Kann eine Online-Prüfung der Versichertenstammdaten durchgeführt werden:

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Krankenhaus mit Rechenzentrums-Konnektoren. Ein Krankenhaus mit einem Standort, der 1.420 1420 Betten, 426 ärztliche ärztlichen Vollzeitstellen, eine Notfallambulanz, 9 ermächtigte Ambulanzen Ambulanzen, ein MVZ und ein Behandlungsteam für Stationsäqui- valente Stationsäquivalente Behandlungen umfasst, kommt zu der folgenden Pauschale: KTAuf = Aufrunden (1.420 Aufrunden( 1420 / 2525 ) = 57 KTAmb = 9 + 1 * 3 = 12 KTMed = Aufrunden (( 426 / 23 ) = 213 142 KTGes = 57 + 12 + 213 142 = 282 211 RZK = Aufrunden (282 ( 211 / 5050 ) + 1 = 7 EBK = Aufrunden (282 / 25) + 1 = 13 7 6 6 * 2.788,00 19.516,00 3000,00 18.000,00 € Konnektoren (inkl. Reserve) 13 * 400,00 5.200,00 € ePA-Update 13 * 120,00 1.560,00 € eRezept-Update 2.000,00 2000,00 2.000,00 € Administrationssoftware 282 211 * 595,00 167.790,00 435,00 91.785,00 € Kartenterminals 1 * 350,00 350,00 € Mobile Kartenterminals 6 5 * 40.000,00 240.000,00 200.000,00 € Investitionsaufwand zur Bereitstellung 95.000,00 95.000,00 50.000,00 50.000,00 € Investitionsaufwand zur Anpassung der kranken- hausinternen kran- kenhausinternen Software 1.420 1420 * 50,00 71.000,00 € Anwendungsintegration 1.420 * 200,00 284.000,00 150,00 213.000,00 € Aufwand der organisatorischen Umstellung 886.416,00 575.135,00 € Von der KV wird die Ausstattungspauschale nach dem aktuell gültigen Schlüssel für das MVZ im Rahmen der Abrechnung ausgezahlt. MVZ und Notfallambulanzen auf Basis des § 75 SGB V gehen nicht in die Pauschalen ein, die über den Telematik-Telematik- Zuschlag ausge- zahlt ausgezahlt werden. Unter der Annahme, dass das Krankenhaus den TI-Betrieb zum 21.7.2021 21.7.2019 aufnimmt, können für 2021 2019 6 Zwölftel der Betriebspauschale angesetzt werden. Wenn 200 Ärzte einen HBA bekommen ergibt sich die folgende Betriebspauschale für 20212019: ANSMC = (RZK EBK - St) + 1 + +(AErm + ANFA) = (7 6 - 1) + 1 + (9 + 1) = 17 7 16 6 * 2.788,00 3000,00 * 0,2 3.903,20 3.600,00 € Hardwarewartung 6 5 * 792,00 4.752,00 3.960,00 € Pauschale für VPN-Zugangsdienste 11 8 * 1.800,00 + 100,00 19.900,00 14.500,00 € Pauschale für Betriebsaufwände 1716* 93,00 1.581,00 1.488,00 € Auf Jahre aufgeteilte Pauschale für SMC-B 1.420 * 10,00 + 6.000,00 20.200,00 € Wartungskosten der Software -module ePA und elekt- ronische Verordnung einschließlich der Komfort-Sig- natur 200 * 46,50 9.300,00 46,52 9.304,00 € Anteilige Kostenübernahme für HBA, wenn das Kran- kenhaus Krankenhaus sicherstellt, dass diese an die Ärzte weiterge- leitet weitergeleitet wird Jahrespauschale 59.636,20 € Pauschale 2021 29.818,10 € Im Zusammenhang mit der Wirkbetriebszulassung der eHealth-Konnektoren nach den Vorgaben der gematik, werden sogenannte Feldtests durchgeführt. Krankenhäuser, die an einem Feldtest teilnehmen, können die in § 1 genannten Pauschalen abrechnen. Die Feldtestteilnehmer müssen dazu mit den notwendigen Komponenten gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 3 ausgestattet sein – diese werden entsprechend der Regelungen nach § 11 erstattet. Mit der Teilnahme an einem Feldtest ist die Teilnahme an der wissen- schaftlichen Evaluation verpflichtend verbunden. Nachdem die gematik nach Abschluss der Feldtests dem GKV-Spitzenverband die teil- nehmenden Feldtestkrankenhäuser mitgeteilt hat, stellt das Krankenhaus dem GKV- Spitzenverband bis zum 15. des auf den Abschluss des Feldtests folgenden Monats eine entsprechende Rechnung gemäß den in dieser Anlage hierzu enthaltenen Vorgaben. Sollte der 15. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nachfolgende Werktag. Der GKV-Spitzenverband zahlt den Rechnungsbetrag für Rechnungen, die bis zum 15. eines Monats eingegangen sind, jeweils bis zum 15. des zweiten darauffolgenden Monats an das Krankenhaus. Sollte der 15. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nachfol- gende Werktag. Zahlungen an das Krankenhaus erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung für den GKV- Spitzenverband und die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen. Ein direkter Zahlungs- anspruch des Feldtestkrankenhauses gegenüber den einzelnen gesetzlichen Kranken- kassen besteht nicht. Als Rechnungsadresse ist „GKV-Spitzenverband, Abteilung Telematik/IT-Management - Referat Telematik, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx“ und als Verwendungszeck entwe- der „Feldtest NFDM und eMP/AMTS“, „Feldtest KOM-LE“ oder „Feldtest ePA“ zu verwen- den. Auch wenn beide Feldtests parallel in einem Krankenhaus durchgeführt werden sollten, sind zwei dem Sachverhalt zu Grunde liegenden separierten Rechnungen zu er- stellen. Falls das Krankenhaus zum Abzug der MwSt. berechtigt ist, muss dies auf den Rechnungen ausgewiesen werden. Die Rechnung enthält für den Feldtest von NFDM und eMP/AMTS die folgenden Anga- ben: • Genaue Bezeichnung des erprobten Konnektors und falls dies nicht aus der Be- zeichnung nicht offensichtlich ist, die Erläuterung ob es sich um einen EinBox- Konnektor oder einen Rechenzentrumskonnektor handelt. • Falls zwei Krankenhäuser am Feldtest beteiligt waren, den Namen des jeweils an- deren Krankenhauses. • Die Einzelpositionen mit Verweisen auf die entsprechenden Vereinbarungsinhalte: o Falls ein RZK genutzt wird nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 der ganze oder anteilige Betrag ausgewiesen o Die Pauschale nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 lit. a o Die Pauschale nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 • Die Summe über alle Pauschalen als Rechnungsbetrag. Die Rechnung enthält für den Feldtest von KOM-LE die folgenden Angaben: • Genaue Bezeichnung des erprobten Konnektors und des KOM-LE-Anbieters • Die Einzelpositionen mit Verweisen auf die entsprechenden Vereinbarungsinhalte: o Die Pauschale nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 lit. b o Die Pauschale nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 • Die Summe über alle Pauschalen als Rechnungsbetrag Nachweise sind nicht zu erbringen, da sich der Anspruch automatisch aus dem erfolgrei- chen Zulassungsverfahren des Konnektorherstellers oder des KOM-LE-Anbieters ergibt und die Teilnahme des Krankenhauses von der gematik an den GKV-SV gemeldet wird. Auch der Nachweis über die Teilnahme an der WEV erfolgt indirekt über die dem GKV- SV vorliegende Liste der WEV-Teilnehmer. Die Krankenhäuser haben sich mit den für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Diensten auszustatten und sich an die Telematikinfra- struktur nach § 306 anzuschließen. Kommen sie der Verpflichtung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach Satz 1 nicht nach, vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 einen Abschlag in Höhe von 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall. Für den Nachweis des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur ist eine Aussage zu den folgenden Fragen erforderlich: • Ist ein Internetanschluss vorhanden? ja nein • Liegt eine freigeschaltete SMC-B vor? ja nein • Ist ein E-Health-Kartenterminal vorhanden? ja nein • Ist ein Konnektor vorhanden? ja nein • Das Primärsystem hat erfolgreich die Konnektorversion zur Anzeige gebracht? ja nein Wurden alle Fragen mit „ja“ beantwortet, ist kein Abschlag in Höhe von 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall zu vereinbaren. Für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungsbereiche muss zu- dem bestätigt werden: • Kann eine Online-Prüfung der Versichertenstammdaten durchgeführt werden:32.852,00 €

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Krankenhaus mit Rechenzentrums-Konnektoren. Ein Krankenhaus mit einem Standort, der 1.420 Betten, 426 ärztliche Vollzeitstellen, eine Notfallambulanz, 9 ermächtigte Ambulanzen und ein Behandlungsteam für Stationsäqui- valente Behandlungen umfasst, kommt zu der folgenden Pauschale: KTAuf = Aufrunden (1.420 / 25) = 57 KTAmb = 9 + 1 * 3 = 12 KTMed = Aufrunden (426 / 2) = 213 KTGes = 57 + 12 + 213 = 282 RZK = Aufrunden (282 / 50) + 1 = 7 EBK = Aufrunden (282 / 25) + 1 = 13 7 * 2.788,00 19.516,00 € Konnektoren (inkl. Reserve) 13 * 400,00 5.200,00 € ePA-Update 13 * 120,00 1.560,00 € eRezept-Update 2.000,00 2.000,00 € Administrationssoftware 282 * 595,00 167.790,00 € Kartenterminals 1 * 350,00 350,00 € Mobile Kartenterminals 6 * 40.000,00 240.000,00 € Investitionsaufwand zur Bereitstellung 95.000,00 95.000,00 € Investitionsaufwand zur Anpassung der kranken- hausinternen Software 1.420 * 50,00 71.000,00 € Anwendungsintegration 1.420 * 200,00 284.000,00 € Aufwand der organisatorischen Umstellung 886.416,00 € Von der KV wird die Ausstattungspauschale nach dem aktuell gültigen Schlüssel für das MVZ im Rahmen der Abrechnung ausgezahlt. MVZ und Notfallambulanzen auf Basis des § 75 SGB V gehen nicht in die Pauschalen ein, die über den Telematik-Zuschlag ausge- zahlt werden. Unter der Annahme, dass das Krankenhaus den TI-Betrieb zum 21.7.2021 aufnimmt, können für 2021 6 Zwölftel der Betriebspauschale angesetzt werden. Wenn 200 Ärzte einen HBA bekommen ergibt sich die folgende Betriebspauschale für 2021: ANSMC = (RZK - St) + 1 + (AErm + ANFA) = (7 - 1) + 1 + (9 + 1) = 17 7 * 2.788,00 * 0,2 3.903,20 € Hardwarewartung 6 * 792,00 4.752,00 € Pauschale für VPN-Zugangsdienste 11 * 1.800,00 + 100,00 19.900,00 € Pauschale für Betriebsaufwände 17* 93,00 1.581,00 € Auf Jahre aufgeteilte Pauschale für SMC-B 1.420 * 10,00 + 6.000,00 20.200,00 € Wartungskosten der Software -module Software-module ePA und elekt- ronische Verordnung einschließlich der Komfort-Sig- natur 200 * 46,50 9.300,00 € Anteilige Kostenübernahme für HBA, wenn das Kran- kenhaus sicherstellt, dass diese an die Ärzte weiterge- leitet wird Jahrespauschale 59.636,20 € Pauschale 2021 29.818,10 € Im Zusammenhang mit der Wirkbetriebszulassung der eHealth-Konnektoren nach den Vorgaben der gematik, werden sogenannte Feldtests durchgeführt. Krankenhäuser, die an einem Feldtest teilnehmen, können die in § 1 genannten Pauschalen abrechnen. Die Feldtestteilnehmer müssen dazu mit den notwendigen Komponenten gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 3 ausgestattet sein – diese werden entsprechend der Regelungen nach § 11 erstattet. Mit der Teilnahme an einem Feldtest ist die Teilnahme an der wissen- schaftlichen Evaluation verpflichtend verbunden. Nachdem die gematik nach Abschluss der Feldtests dem GKV-Spitzenverband die teil- nehmenden Feldtestkrankenhäuser mitgeteilt hat, stellt das Krankenhaus dem GKV- Spitzenverband bis zum 15. des auf den Abschluss des Feldtests folgenden Monats eine entsprechende Rechnung gemäß den in dieser Anlage hierzu enthaltenen Vorgaben. Sollte der 15. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nachfolgende Werktag. Der GKV-Spitzenverband zahlt den Rechnungsbetrag für Rechnungen, die bis zum 15. eines Monats eingegangen sind, jeweils bis zum 15. des zweiten darauffolgenden Monats an das Krankenhaus. Sollte der 15. auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nachfol- gende Werktag. Zahlungen an das Krankenhaus erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung für den GKV- Spitzenverband und die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen. Ein direkter Zahlungs- anspruch des Feldtestkrankenhauses gegenüber den einzelnen gesetzlichen Kranken- kassen besteht nicht. Als Rechnungsadresse ist „GKV-Spitzenverband, Abteilung Telematik/IT-Management - Referat Telematik, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx“ und als Verwendungszeck entwe- der „Feldtest NFDM und eMP/AMTS“, „Feldtest KOM-LE“ oder „Feldtest ePA“ zu verwen- den. Auch wenn beide Feldtests parallel in einem Krankenhaus durchgeführt werden sollten, sind zwei dem Sachverhalt zu Grunde liegenden separierten Rechnungen zu er- stellen. Falls das Krankenhaus zum Abzug der MwSt. berechtigt ist, muss dies auf den Rechnungen ausgewiesen werden. Die Rechnung enthält für den Feldtest von NFDM und eMP/AMTS die folgenden Anga- ben: Genaue Bezeichnung des erprobten Konnektors und falls dies nicht aus der Be- zeichnung nicht offensichtlich ist, die Erläuterung ob es sich um einen EinBox- Konnektor oder einen Rechenzentrumskonnektor handelt. Falls zwei Krankenhäuser am Feldtest beteiligt waren, den Namen des jeweils an- deren Krankenhauses. Die Einzelpositionen mit Verweisen auf die entsprechenden Vereinbarungsinhalte: o Falls ein RZK genutzt wird nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 der ganze oder anteilige Betrag ausgewiesen o Die Pauschale nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 lit. a o Die Pauschale nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 Die Summe über alle Pauschalen als Rechnungsbetrag. Die Rechnung enthält für den Feldtest von KOM-LE die folgenden Angaben: Genaue Bezeichnung des erprobten Konnektors und des KOM-LE-Anbieters Die Einzelpositionen mit Verweisen auf die entsprechenden Vereinbarungsinhalte: o Die Pauschale nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 lit. b o Die Pauschale nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 Die Summe über alle Pauschalen als Rechnungsbetrag Nachweise sind nicht zu erbringen, da sich der Anspruch automatisch aus dem erfolgrei- chen Zulassungsverfahren des Konnektorherstellers oder des KOM-LE-Anbieters ergibt und die Teilnahme des Krankenhauses von der gematik an den GKV-SV gemeldet wird. Auch der Nachweis über die Teilnahme an der WEV erfolgt indirekt über die dem GKV- SV vorliegende Liste der WEV-Teilnehmer. Die Krankenhäuser haben sich mit den für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Diensten auszustatten und sich an die Telematikinfra- struktur nach § 306 anzuschließen. Kommen sie der Verpflichtung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach Satz 1 nicht nach, vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 einen Abschlag in Höhe von 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall. Für den Nachweis des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur ist eine Aussage zu den folgenden Fragen erforderlich: • Ist ein Internetanschluss vorhanden? ja nein • Liegt eine freigeschaltete SMC-B vor? ja nein • Ist ein E-Health-Kartenterminal vorhanden? ja nein • Ist ein Konnektor vorhanden? ja nein • Das Primärsystem hat erfolgreich die Konnektorversion zur Anzeige gebracht? ja nein Wurden alle Fragen mit „ja“ beantwortet, ist kein Abschlag in Höhe von 1 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall zu vereinbaren. Für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungsbereiche muss zu- dem bestätigt werden: • Kann eine Online-Prüfung der Versichertenstammdaten durchgeführt werden:.

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