Common use of Kriegerische Ereignisse Clause in Contracts

Kriegerische Ereignisse. (3) Bei Tod in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen besteht kein Versicherungsschutz. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, - denen sie während eines Aufenthalts im Ausland ausgesetzt war und - an denen sie nicht aktiv beteiligt war.

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Kriegerische Ereignisse. (3) Bei Tod in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen Ereig- nissen besteht kein Versicherungsschutz. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die der versicherte Person Versorger in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, - denen sie er während eines Aufenthalts im Ausland ausgesetzt war und - an denen sie er nicht aktiv beteiligt war.

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