Kursanmeldung Musterklauseln

Kursanmeldung. 2.1. Kursanmeldungen sind für die anmeldende Person verbindlich und verpflichten zum Abschluss eines Weiterbildungsvertrages, zu den der Kursanmeldung zugrundeliegenden Konditionen. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf der Basis unseres Anmeldeformulars, das sich auf unserer Inter- netseite, im Kursprogramm oder bei den jeweiligen Kursausschreibungsunterlagen zu unseren Veranstaltungen findet. Der Anmeldung zum Kurs soll ein Beratungsgespräch zu den jeweiligen Weiterbildungsinhalten vorausgehen, in welchem die Teilnehmenden über die Zwecke der Weiter- bildungsmaßnahme und die Gestaltung des Unterrichts informiert werden. 2.2. Die Teilnehmenden bleiben an ihre Anmeldung grundsätzlich bis eine Woche nach Anmelde- schluss gebunden. Bis zu diesem Zeitpunkt teilen wir mit, ob der Kurs stattfindet oder nicht. Bestä- tigen wir die Durchführung des Kurses, sind die Teilnehmenden verpflichtet, mit uns eine Verein- barung über die Teilnahme am Kurs und die Zahlung der Kursgebühr zu schließen. Die Konditionen hierfür sind bei Anmeldung bekannt und können über unsere Homepage abgerufen werden. Kön- nen wir die Teilnahme nicht zusagen, weil ein Kurs ausgebucht ist oder mangels Teilnehmenden nicht stattfindet, informieren wir die Teilnehmenden über Kursalternativen. Sofern die Teilnehmen- den diese nicht wahrnehmen können, steht ihnen das Recht auf Rücktritt zu. Der Rücktritt ist in Textform auszuüben. Teilnahmegebühren fallen in diesem Fall nicht an. Vor der Bestätigung Ihrer Teilnahme an den Kursen ist die KH Freiburg nicht verpflichtet, Teilnehmende zuzulassen und/oder zu schulen und zu unterrichten. 2.3. Teilnehmende können ihre Kursreservierung jederzeit auf eine dritte Person übertragen, die den Kurs an Ihrer Stelle wahrnimmt. Zur Zahlung der Kursgebühr bleiben Teilnehmende jedoch ver- pflichtet. Eine Abmeldung von der Teilnahme am Kurs hat in jedem Fall in Textform zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung bis längstens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, berechnen wir eine Ausfallge- bühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr. Die Teilnehmenden bleiben jedoch berechtigt, nach- zuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Erfolgt die Abmeldung mit einer kürzeren Frist als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, werden die vollen Kursgebühren fällig. Die Teilnehmenden bleiben berechtigt, die Teilnahmeberechtigung auf eine dritte Person zu übertragen.
Kursanmeldung. Die Anmeldung zu den Kursen des Sportstättenvereins Marswiese erfolgt mittels Onlineanmeldeformular auf unserer Homepage xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/0xxxx/. Die Unter- und Obergrenze für die Anzahl der Kursteilnehmer*innen sowie alle anderen relevanten Informationen sind der Kursbeschreibung auf unserer Homepage zu entnehmen. Falls mit Ende der Anmeldefrist zu wenige Teilnehmer*innen für einen Kurs angemeldet sind, behalten wir uns vor diesen Kurs abzusagen. Die angemeldeten Kursteilnehmer*innen werden von der Kursabsage umgehend telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Auf Wunsch erfolgt auch eine Umbuchung auf einen anderen gleichartigen Kurs. Andernfalls wird die bereits gezahlte Kursgebühr gutgeschrieben bzw. rückerstattet. Bei Kursanmeldungen gilt das Prinzip „first come, first served“. Bei überbuchten Kursen besteht die Möglichkeit auf einen noch freien gleichartigen Kurs umzubuchen oder sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Für den Fall, dass ein(e) Kursteilnehmer*in vom Kurs zurücktritt oder die Einzahlung der Kursgebühr eines schon angemeldeten Kursteilnehmers nicht fristgerecht erfolgt, informieren wir die Kursteilnehmer*innen auf der Warteliste entsprechend der Priorität Ihrer Reihung umgehend vom Freiwerden des Kursplatzes.
Kursanmeldung. Anmeldungen nehmen wir über unsere Homepage entgegen. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit dem Absenden des ausgefüllten Onlineanmeldeformulars oder einer E‐Mail an die Sprachenservices der Universität St.Gallen wird die Anmeldung verbindlich. Bei kostenpflichtigen Kursen verpflichtet die Anmeldung zur Zahlung des Kursgeldes. Die Verträge kommen mit den bei Vertragsabschluss jeweils gültigen AGB zustande.
Kursanmeldung. Gemäß Datenschutzgesetz (BDSG) weisen wir darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich der Organisation und Durchfu hrung der Veranstaltungen der Akademie Waldschlösschen dient. Die Daten werden außerdem aus steuerrechtlichen Gru nden gespeichert; Dritten aber nicht zugänglich gemacht. Wir geben lediglich Namen und Wohnort der Teilnehmenden an von uns beauftragte Dozierende zur Vorbereitung und Durchführung der Kurse weiter. Sobald der oben genannte Zweck zur Datenspeicherung weggefallen ist, hat der Kunde/die Kundin ein Recht darauf, die zur Person gespeicherten Daten, jederzeit abrufen, ändern oder löschen zu lassen. Durch Angabe von Name und Vorname sowie Anschrift des Kontoinhabers, IBAN, BIC und Bank können Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Zur Zuordnung müssen Sie im Lastschriftmandatbogen nochmals Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse angeben. Die freiwilligen Zusatzangaben dienen ebenfalls der Durchführung des Lastschriftmandats. Wenn Sie uns die zwingend erforderlichen Bankdaten nicht bereitstellen, erfolgt keine Lastschrift und Sie müssen die Zahlung des Kursbeitrags anderweitig veranlassen.

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  • Anmeldung Die Messegesellschaft bietet Messen sowohl im physisch-digitalen Format („hybride Messe“, die sowohl aus einer Präsenzveranstaltung wie auch aus digitalen Angeboten besteht,) als auch Messen im „rein virtuellen“ Format (, das ausschließlich aus digitalen Angeboten besteht,) an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung des zur Verfügung gestellten elektronischen Weges (Online Anmeldung – OA) in der dafür vorgesehe- nen Art und Weise unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen, der gültigen Preislisten, ggf. speziellen Teilnahmebedingungen und der später ergehenden Technischen Richtlinien. Die Anmeldung kann ggf. auf dafür vorgesehenen Formularen notwendig sein. Diese sind unter Anerkennung dieser Teilnahme- bedingungen, der gültigen Preislisten, ggf. speziellen Teilnahme- bedingungen und der später ergehenden Technischen Richtlinien ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben zu senden an Messe Düsseldorf GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx. Die Exponate sind durch Kennziffern aus dem Warenverzeichnis, bei Anlagen und Maschinen insbesondere im Rahmen hybrider Messen auch mit Gewicht und Höhe, genau anzugeben. Zur genauen Darstellung sind auf Verlangen der Messegesellschaft Prospekte und Produktionsbeschreibungen einzureichen. In der Anmeldung aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte werden nicht berücksichtigt. Besondere Platzwünsche, die bei hybriden Messen nach Möglichkeit berücksichtigt werden, stellen keine Bedingung für eine Teilnahme dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung seitens der Messegesellschaft. Die Anmeldung ist erst mit ihrem Eingang und ggf. dem Eingang des Garantiebetrages bei der Messegesellschaft vollzogen und bindend bis zur Mitteilung über die Zulassung oder endgültige Nichtzulassung. Der Eingang der Anmeldung und ggf. des Verrechnungsschecks werden bestätigt. Es wird ausdrücklich auf die Datenschutzbestimmungen der Messe Düsseldorf hingewiesen (s. xxx.xxxxx-xxxxxxxxxxx.xx). Nach diesem Termin eingehende Anmeldungen werden evtl. auf die Warteliste gesetzt, sofern die jeweiligen Bereiche überbucht sein sollten. Die vom Anmelder anzugebende USt-ID-Nr. (für Anmelder aus der EU) bzw. der Nachweis der Unternehmerbescheinigung (für Anmelder aus Nicht-EU-Ländern) dient der umsatzsteuerlichen Zuordnung des Anmelders. Der Anmelder versichert, die Richtigkeit bzw. Gültigkeit der USt-ID-Nr. bzw. der Unternehmerbescheinigung und die Zuordnung zu seinem unternehmerischen Bereich. Er ist verpflichtet, evtl. Änderungen diesbezüglich der Messegesellschaft umgehend mitzu- teilen. Die USt-ID-Nr. bzw. Unternehmerbescheinigung verwendet der Anmelder für seine Teilnahme an der Veranstaltung, sie kommt auch für alle weiteren Geschäfte zwischen dem Anmelder und der Messe- gesellschaft zur Anwendung.

  • Automatisierte Entscheidungsfindung Zur Begründung und Durchführung dieses Vertrages findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.

  • Verwendungszweck Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 34 % des Fondsvermögens (berechnet auf Basis der aktuellen Marktpreise) und zur Absicherung eingesetzt werden. Dadurch kann sich das Verlustri- siko bezogen auf im Fonds befindliche Vermögenswerte zumindest zeitweise erhöhen. Der Einsatz derivativer Instrumente zur Absicherung/Ertragssicherung bedeutet, dass der Einsatz derivativer Instrumente zur Reduzierung von bestimmten Risiken des Fonds erfolgt (z.B. Marktrisiko), taktischer Natur ist und somit eher kurzfristig erfolgt. Der Einsatz derivativer Instrumente als Teil der Anlagestrategie bedeutet, dass derivative Instrumente auch als Ersatz für die direkte Veranlagung in Vermögensgegenstände sowie insbesondere mit dem Ziel der Er- tragssteigerung eingesetzt werden können. Der Einsatz derivativer Instrumente zur permanenten Absicherung bedeutet, dass versucht wird, bestimmte Risiken (z.B. Währungsrisiko) durch den Einsatz derivativer Instrumente zur Gänze auszuschalten (langfris- tige und dauerhafte Absicherung).

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Verwendung Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen betr. sachgemäße Verwendung und zusätzliche Belastung sind strikt einzuhalten. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten, insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes untersagt.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Kopplungsklausel Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung der Parteien jederzeit entweder als Datenexporteur oder als Datenimporteur beitreten, indem sie die Anlage ausfüllt und Anhang I.A unterzeichnet.

  • Anwendung 1. Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung des Lieferanten verbindlich. Sofern der Kunde nicht binnen 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung deren Inhalt widerspricht, kommt der Vertrag zu den dort genannten Bedingungen zu Stande, auch wenn diese aufgrund von Übermittlungs-, Verständigungs- oder Schreibfehlern von den ursprünglichen Vereinbarungen abweichen. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind. Mengen- oder Größenangaben sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Näherungswerte. 2. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern sie bei einem früher vom Lieferanten bestätigten Auftrag in Bezug genommen wurden. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, nicht, es sei denn, dass sie vom Lieferant ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Regelungen über den Fernabsatz im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern finden auf die Geschäftsbeziehung mit Unternehmern keine, auch nicht entsprechende Anwendung. 4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.