Kurzfristige variable Vergütung (STI). Der STI ist ein leistungsabhängiger Zielbonus mit einem einjährigen Bemes- sungszeitraum. Die Höhe der Auszahlung des STI hängt von vier gleichge- wichteten Leistungskriterien ab. Der Aufsichtsrat hat dabei drei finanzielle Leistungskriterien, die sich an den Finanzkennzahlen des Konzerns orientie- ren, sowie ein quantitatives Nachhaltigkeitskriterium (mit Bezug zu ESG- Aspekten) definiert. Der STI wird im Monat nach der Billigung des Konzernab- schlusses der Wacker Neuson SE bar in Euro ausgezahlt. Die Höhe des STI- Zielbetrags wird im jeweiligen Vorstandsdienstvertrag festgelegt. Die drei finanziellen Leistungskriterien zur Berechnung des Auszahlungsbe- trags aus dem STI sind das Umsatzwachstum der Wacker Neuson SE („Um- satzwachstum“), die Ergebnis vor Steuern-Xxxxx („EBT-Marge“) und die Operative Cashflow-Marge („OCF-Marge“). Das quantitative Nachhaltig- keitskriterium bezieht sich auf das Umsatzwachstum mit nachhaltigen Produk- ten. Die Leistungskriterien werden jeweils mit 25 % gewichtet. Der STI orien- tiert sich daher zu 75 % an finanziellen Leistungskriterien und zu 25 % an ei- nem quantitativen Nachhaltigkeitskriterium. • Das Umsatzwachstum in Prozent bezieht sich auf die Steigerung des Kon- zernumsatzes im jeweiligen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr. Das Leistungskriterium steht im Einklang mit den strategischen Wachstumszie- len des Konzerns. Die Wacker Neuson Group strebt an, mit ihren Kernpro- dukten hinsichtlich Marktanteil jeweils zu den TOP 3 des Wettbewerbs zu zählen und schneller zu wachsen als der Markt. • Die EBT-Marge bezeichnet die Umsatzrendite vor Steuern und ermittelt sich als Quotient von EBT (Earnings Before Taxes) und Umsatz. Sie steht im Einklang mit dem im Rahmen der Wachstumsstrategie verankerten Profitabilitätsziel des Konzerns, eine in der Strategie verankerte attraktive EBIT-Marge (Quotient von EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) und Umsatz) zu erreichen. Durch das Abstellen auf das EBT (im Gegensatz zum EBIT) findet auch das Finanzergebnis Eingang in die Incentivierung, wodurch zusätzlich Anreize in den Bereichen Bilanzstruktur und Finanzie- rung geschaffen werden. • Die Operative Cashflow-Marge ist der Cashflow aus operativer Geschäfts- tätigkeit („Operativer Cashflow“) im Verhältnis zum Konzernumsatz. Zu Glättungszwecken wird der durchschnittliche Operative Cashflow des Ge- schäftsjahrs und des Vorjahrs herangezogen. Der operative Cashflow be- schreibt den Zahlungsmittelüberschuss, der durch das operative Geschäft erzielt wird und dem Konzern für Investitionen bzw. zur Bedienung seiner Kapitalkosten zur Verfügung steht. Die Aufnahme der Operativen Cash- flow-Marge in das Vergütungssystem steht im Einklang mit dem Ziel, In- vestitionen in weiteres Wachstum sowie die Kapitalkosten des Konzerns aus dem operativen Geschäft zu finanzieren. Ferner sind im Operativen Cashflow Veränderungen des Net Working Capital berücksichtigt, das ebenfalls elementarer Bestandteil der Strategie ist. • Das quantitative Nachhaltigkeitsziel bezieht sich auf die Steigerung des Konzernumsatzes im jeweiligen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr mit akkubetriebenen Produkten, also mit besonders emissionsarmen Bauma- schinen- und -geräten. Die Wacker Neuson SE ist sich ihrer Verantwor- tung für ein umweltschonendes, sicheres und ergonomisches Produktpro- gramm bewusst. Mit diesen besonders innovativen und nachhaltigen Pro- dukten will der Konzern strategisch einen Mehrwert für seine Kunden und die Umwelt schaffen. Gleichzeitig strebt der Konzern an, die ökologischen Folgen seiner Geschäftstätigkeit auf ein Minimum zu begrenzen und zu- gleich innovationsführend dieses Marktsegment auszubauen. Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs definiert der Aufsichtsrat für die ein- zelnen Leistungskriterien operative Zielvorgaben, die unter Berücksichtigung des jeweiligen Budgets aus der Strategie der Wacker Neuson SE abgeleitet werden. Damit diese Ziele ihre Anreizfunktion nicht verfehlen, wird der Auf- sichtsrat nach pflichtgemäßem Xxxxxxxx darauf achten, dass die Ziele einer- seits ambitioniert sind, zum anderen aber für das Vorstandsmitglied erreichbar bleiben. Die Zielerreichungsgrade des Umsatzwachstums, der EBT-Marge, der OCF- Marge und eines quantitativen Nachhaltigkeitsziels werden durch einen Ver- gleich zwischen dem erzielten Ist-Wert im Geschäftsjahr gegenüber dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert (Planwert) ermittelt. Die Bandbreite der mög- lichen Zielerreichungen der Leistungskriterien im STI liegt zwischen 0 % und 150 %. In Abhängigkeit von den Zielvorgaben der Leistungskriterien werden ein Schwellenwert und ein Maximalwert festgelegt. Wenn die vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele deutlich verfehlt werden, so dass eine definierte untere Schwelle unterschritten wird, beträgt der Zielerreichungsgrad 0 %. Ist dies für alle vier Leistungskriterien der Fall, kann der STI somit auch komplett entfallen. Bei einer Übererfüllung der Ziele können Zielerreichungsgrade von bis zu 150 % erreicht werden. Innerhalb des Schwellen- und des Maximalwerts (150 %) entwickelt sich der Zielerreichungsgrad linear. Die Bonuskurven für die finan- ziellen Leistungskriterien und für das quantitative Nachhaltigkeitsziel sind mit- hin nach folgendem Schema aufgebaut: Für die finanziellen Leistungskriterien werden jeweils die im gebilligten und geprüften Konzernabschluss der Wacker Neuson SE ausgewiesenen Werte bei der Ermittlung der Zielerreichung zugrunde gelegt; das quantitative Nach- haltigkeitsziel basiert auf den entsprechenden Werten aus den Berichten des Konzerncontrollings. Die Gesamtzielerreichung im STI wird vom Aufsichtsrat nach Ablauf des Ge- schäftsjahrs, grundsätzlich in zeitlichem Zusammenhang mit der Bilanzfest- stellung, auf Grundlage der Zielerreichung in den einzelnen Leistungskriterien und der jeweiligen Gewichtung bestimmt und dokumentiert. Die Gesamtzielerreichung errechnet sich, indem die Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien jeweils mit ihrer Gewichtung multipliziert und anschließend addiert werden. Der jährliche Auszahlungsbetrag des STI ist bei allen Vorstandsmitgliedern auf 150 % des Zielbetrags begrenzt (Cap). Eine nachträgliche Änderung der Leistungskriterien ist ausgeschlossen. Die Höhe des Zielbetrags der Vorstandsmitglieder für den STI wird im jeweili- gen Vorstandsdienstvertrag festgelegt. Beginnt oder endet der Vorstands- dienstvertrag im laufenden Geschäftsjahr, wird der Zielbetrag pro rata tempo- ris auf den Zeitpunkt des Beginns bzw. des Endes gekürzt. Auch bei Beendi- gung des Vorstandsdienstvertrags vor Ablauf eines Geschäftsjahrs wird der STI erst zum regulären Zeitpunkt im Folgejahr ausbezahlt.
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Samples: Vergütungssystem Für Vorstandsmitglieder, Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder
Kurzfristige variable Vergütung (STI). Der STI ist ein leistungsabhängiger Zielbonus mit einem einjährigen Bemes- sungszeitraumDie kurzfristige variable Vergütung oder Short-Term Incentive (STI) richtet sich nach dem mess- baren Erfolg des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie der Erreichung individu- eller Ziele. Die Höhe der Auszahlung Berechnung des STI hängt erfolgt anhand von vier gleichge- wichteten Leistungskriterien abfinanziellen und nichtfinanziellen Leis- tungskriterien, welche auf den im Folgenden erläuterten Kennzahlen und daraus abgeleiteten individuellen Zielen basieren. Der Aufsichtsrat hat dabei Als Unternehmensziele wurden die drei finanzielle LeistungskriterienZielgrößen Konzernumsatz, die sich an den Finanzkennzahlen des Konzerns orientie- ren, Net Working Capital Quote sowie ein quantitatives Nachhaltigkeitskriterium (mit Bezug zu ESG- Aspekten) die bereinigte EBIT-Marge definiert. Der STI wird im Monat nach Anteil der Billigung Unternehmensziele beträgt in Summe 75 %. Mit Hilfe der individuellen Ziele werden die individuellen Leistungen des Konzernab- schlusses einzelnen Vorstandsmitgliedes in der Wacker Neuson SE bar in Euro ausgezahltVergütung berücksichtigt. Die Höhe des STI- Zielbetrags wird im jeweiligen Vorstandsdienstvertrag festgelegtindividuellen Ziele bestehen aus nicht- finanziellen Zielen. Die individuellen Ziele bestehen ebenfalls aus drei finanziellen Leistungskriterien zur Berechnung des Auszahlungsbe- trags aus dem STI sind das Umsatzwachstum der Wacker Neuson SE („Um- satzwachstum“), die Ergebnis vor Steuern-Xxxxx („EBT-Marge“) Zielen und die Operative Cashflow-Marge („OCF-Marge“). Das quantitative Nachhaltig- keitskriterium bezieht sich auf das Umsatzwachstum mit nachhaltigen Produk- ten. Die Leistungskriterien werden jeweils in Summe mit 25 % gewichtet. Als individuelle Nachhaltigkeitsziele werden je nach aktueller Rele- vanz und Notwendigkeit unterschiedliche Ziele aus den Themenfeldern strategische Unterneh- mensentwicklung, Unternehmenskultur, Diversity, Mitarbeiter und Führung, Umwelt und Cor- porate Social Responsibility gewählt. Überblick über die Ziele und deren prozentuale Gewichtung: <.. image(Ein Bild, das Text enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Der STI orien- tiert Aufsichtsrat legt die Erfolgsziele auf Grundlage der vom Vorstand vorgelegten Unterneh- mensplanung vor Beginn des Geschäftsjahres fest, für welches die kurzfristige variable Vergü- tung gewährt wird. Für die Zielerreichung gilt in der Regel eine Untergrenze von 50 % und eine Obergrenze von 125 %. Wenn die Summe der gewichteten individuellen Zielerreichung unter 50 % (Schwellenwert) liegt, wird keine anteilige Auszahlung des Zielbonus gewährt. Die Höhe der zu zahlenden Vergü- tung errechnet sich daher zu 75 durch Multiplikation des Prozentsatzes der Zielerreichung mit dem Zielbo- nusbetrag. Im Jahr des Eintritts und des Ausscheidens aus der Gesellschaft hat das Vorstands- mitglied Anspruch auf einen zeitanteiligen Bonus. Dieser kann bei unterjährigem Eintritt für das Jahr des Eintritts mit 100 % an finanziellen Leistungskriterien und zu 25 % an ei- nem quantitativen Nachhaltigkeitskriteriumfixiert werden. • Das Umsatzwachstum in Prozent bezieht sich auf die Steigerung des Kon- zernumsatzes Die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung erfolgt im jeweiligen Geschäftsjahr gegenüber Folgejahr des betreffenden Geschäftsjahres. Aus den einzelnen gemessenen Zielerreichungsfaktoren wird anhand ihrer Gewichtung der Fak- tor der Zielerreichung berechnet. Durch Multiplikation des Gesamtzielerreichungsfaktors mit dem VorjahrSTI-Zielbetrag ergibt sich der Auszahlungsbetrag des STI. Das Leistungskriterium steht im Einklang mit den strategischen Wachstumszie- len des KonzernsHierbei gelten die oben genannten Ober- und Untergrenzen von 125 % bzw. 50 %. Die Wacker Neuson Group strebt anAuszahlung erfolgt am Ende des ersten Quar- tals des folgenden Geschäftsjahres, mit ihren Kernpro- dukten hinsichtlich Marktanteil jeweils zu für welches das jeweilige STI gewährt wurde. Vor der Aus- zahlung ist es zwingend erforderlich, dass der Konzernabschluss des Geschäftsjahres durch den TOP 3 Aufsichtsrat gebilligt wurde. Berechnung des Wettbewerbs zu zählen und schneller zu wachsen als der Markt. • Auszahlungsbetrags des STI: Die EBTlangfristige variable Vergütung oder Long-Marge bezeichnet die Umsatzrendite vor Steuern und ermittelt sich als Quotient von EBT Term Incentive (Earnings Before TaxesLTI) und Umsatz. Sie steht im Einklang mit dem im Rahmen der Wachstumsstrategie verankerten Profitabilitätsziel des Konzerns, eine in der Strategie verankerte attraktive EBIT-Marge (Quotient von EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) und Umsatz) zu erreichen. Durch das Abstellen auf das EBT (im Gegensatz zum EBIT) findet auch das Finanzergebnis Eingang in die Incentivierung, wodurch zusätzlich Anreize in den Bereichen Bilanzstruktur und Finanzie- rung geschaffen werden. • Die Operative Cashflow-Marge ist der Cashflow aus operativer Geschäfts- tätigkeit („Operativer Cashflow“) im Verhältnis zum Konzernumsatz. Zu Glättungszwecken wird der durchschnittliche Operative Cashflow des Ge- schäftsjahrs und des Vorjahrs herangezogen. Der operative Cashflow be- schreibt den Zahlungsmittelüberschuss, der durch das operative Geschäft erzielt wird und dem Konzern für Investitionen bzw. zur Bedienung seiner Kapitalkosten zur Verfügung steht. Die Aufnahme der Operativen Cash- flow-Marge in das Vergütungssystem steht im Einklang ein aktienbasierter variab- ler Vergütungsbestandteil mit dem Ziel, In- vestitionen in weiteres Wachstum den Unternehmenswert langfristig zu steigern sowie die Kapitalkosten Interessen der Unternehmensführung sowie der Führungskräfte mit den Interessen der Aktio- näre der SAF-HOLLAND SE nachhaltig zu verknüpfen. Es handelt sich hierbei um einen im Jahr 2013 eingeführten Performance Share Unit Plan (PSUP), der neben der Unternehmensperfor- mance und Aktienkursentwicklung, ab dem Geschäftsjahr 2022 nunmehr auch nichtfinanzielle Ziele berücksichtigt. Der PSUP sieht eine Performanceperiode von vier Jahren vor. Mit Hilfe des Konzerns PSUP sollen die Interessen der Mitglieder des Vorstands und der Anteilseigner im Hinblick auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes noch deutlicher aufeinander ausgerichtet werden. Die Aufnahme von nichtfinanziellen Zielen belegt die gesellschaftliche Verantwortung von SAF-HOLLAND und dokumentiert gleichzeitig, wie wichtig dem Aufsichtsrat und dem Vor- stand nachhaltiges unternehmerisches Handeln ist. Daneben gewährleistet der PSUP eine lang- fristige Bindung des Vorstands an das Unternehmen und steigert dessen Motivation. Die Teilnehmer erhalten zu Beginn der Performanceperiode virtuelle Aktien. Die Anzahl der virtuellen Aktien zu Beginn der Performanceperiode ergibt sich aus der Division des jeweiligen Dotierungswerts durch den durchschnittlichen Aktienkurs der letzten zwei Mo- nate desjenigen Jahres, welches der Dotierung vorangeht. Nach Ablauf der Performanceperiode wird die dotierte Anzahl der virtuellen Aktien durch Multiplikation mit einem Zielerreichungs- faktor angepasst. Der Zielerreichungsfaktor ergibt sich aus dem operativen Geschäft zu finanzierenVerhältnis der durchschnittlich realisierten Unternehmensperformance (bereinigte EBIT-Marge) und der Nachhaltigkeitsziele während der Performanceperiode zum durchschnittlichen Zielwert, der für beide Ziele zuvor für die Performanceperiode festgelegt wurde. Ferner sind Die Gewichtung der Unternehmensperformance be- trägt 80 % und die der Nachhaltigkeitsziele 20 %. Die Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung erfolgt mit der Entgeltabrechnung anhand des testierten Konzernabschlusses. Der Auszahlungsanspruch der Teilnehmer wird durch Multiplikation der virtuellen Aktien mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der letzten zwei Monate der Performanceperiode und dem Zielerreichungsfaktor bestimmt. Die Berechnung der PSUP-Auszahlung gestaltet sich wie folgt: Voraussetzung für die Ausübbarkeit der Wertsteigerungsrechte ist die Erreichung eines definier- ten Erfolgsziels. Das Erfolgsziel ist dann erfüllt, wenn der Konzern im Operativen Cashflow Veränderungen des Net Working Capital berücksichtigt, das ebenfalls elementarer Bestandteil Gewährungszeitraum eine durchschnittliche Mindestperformance hinsichtlich der Strategie ist. • Das quantitative Nachhaltigkeitsziel bezieht sich auf die Steigerung des Konzernumsatzes im jeweiligen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr mit akkubetriebenen Produkten, also mit besonders emissionsarmen Bauma- schinen- Erfolgsgröße „bereinigtes EBIT“ und -geräten. Die Wacker Neuson SE ist sich ihrer Verantwor- tung für ein umweltschonendes, sicheres und ergonomisches Produktpro- gramm bewusst. Mit diesen besonders innovativen und nachhaltigen Pro- dukten will der Konzern strategisch einen Mehrwert für seine Kunden und die Umwelt schaffen. Gleichzeitig strebt der Konzern an, die ökologischen Folgen seiner Geschäftstätigkeit auf ein Minimum zu begrenzen und zu- gleich innovationsführend dieses Marktsegment auszubauen. Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs definiert der Aufsichtsrat für die ein- zelnen Leistungskriterien operative Zielvorgaben, die unter Berücksichtigung des jeweiligen Budgets aus der Strategie der Wacker Neuson SE abgeleitet werden. Damit diese Ziele ihre Anreizfunktion nicht verfehlen, wird der Auf- sichtsrat nach pflichtgemäßem Xxxxxxxx darauf achten, dass die Ziele einer- seits ambitioniert sind, zum anderen aber für das Vorstandsmitglied erreichbar bleiben. Die Zielerreichungsgrade des Umsatzwachstums, der EBT-Marge, der OCF- Marge und eines quantitativen ei- nes Nachhaltigkeitsziels werden durch einen Ver- gleich zwischen dem erzielten Ist-Wert im Geschäftsjahr gegenüber dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert (Planwert) ermittelt. Die Bandbreite der mög- lichen Zielerreichungen der Leistungskriterien im STI liegt zwischen 0 % und 150 %. In Abhängigkeit von den Zielvorgaben der Leistungskriterien werden ein Schwellenwert und ein Maximalwert festgelegt. Wenn die vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele deutlich verfehlt werden, so dass eine definierte untere Schwelle unterschritten wird, beträgt der Zielerreichungsgrad 0 %. Ist dies für alle vier Leistungskriterien der Fall, kann der STI somit auch komplett entfallenerreicht hat. Bei einer Übererfüllung Zielerreichung unter 70 % ist der Ziele Zielerreichungs- faktor 0 bzw. es erfolgt keine Auszahlung. Eine mögliche Auszahlung kann durch den Aufsichtsrat vorübergehend ausgesetzt werden, soll- ten imminente und dringende finanzielle Faktoren, denen die SAF-HOLLAND SE und/oder eine Gruppengesellschaft ausgesetzt ist/sind, eine Auszahlung nicht möglich machen. Grundsätzlich kann der Aufsichtsrat jederzeit auch eine Aussetzung oder Beendigung des LTI-Plans beschlie- ßen. Rechte aus bereits gewährten Plänen können Zielerreichungsgrade von bis zu 150 % erreicht werden. Innerhalb nicht ohne Zustimmung des Schwellen- und des Maximalwerts (150 %) entwickelt sich der Zielerreichungsgrad linear. Die Bonuskurven für die finan- ziellen Leistungskriterien und für das quantitative Nachhaltigkeitsziel sind mit- hin nach folgendem Schema aufgebaut: Für die finanziellen Leistungskriterien werden jeweils die im gebilligten und geprüften Konzernabschluss der Wacker Neuson SE ausgewiesenen Werte bei der Ermittlung der Zielerreichung zugrunde gelegt; das quantitative Nach- haltigkeitsziel basiert auf den entsprechenden Werten aus den Berichten des Konzerncontrollings. Die Gesamtzielerreichung im STI wird vom Aufsichtsrat nach Ablauf des Ge- schäftsjahrs, grundsätzlich in zeitlichem Zusammenhang mit der Bilanzfest- stellung, auf Grundlage der Zielerreichung in den einzelnen Leistungskriterien und der jeweiligen Gewichtung bestimmt und dokumentiert. Die Gesamtzielerreichung errechnet sich, indem die Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien jeweils mit ihrer Gewichtung multipliziert und anschließend addiert Teilnehmers nachträglich geändert werden. Der jährliche Auszahlungsbetrag maximale Auszahlungswert des STI ist bei allen Vorstandsmitgliedern auf 150 PSUP beträgt jeweils 200 % des Zielbetrags begrenzt Wertes der Zuteilung (CapHöchstwert). Eine nachträgliche Änderung Diese Deckelung in Verbindung mit dem Fixgehalt, sowie der Leistungskriterien Obergrenze von 125 % der kurzfristigen variablen Vergütung bilden somit eine Höchstgrenze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands. Falls ein Vorstandsmitglied aufgrund von Tod, Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Ruhestand ent- sprechend dem vertraglich vereinbarten Alter vor Ablauf der Performanceperioden aus dem Un- ternehmen ausscheidet, erhält das Mitglied bzw. die Hinterbliebenen den möglichen Auszah- lungsbetrag zum Auszahlungszeitpunkt pro rata temporis. Der Verlust aller Rechte aus dem PSUP ist ausgeschlossenauf den Fall der außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft beschränkt. Die Höhe Im Fall einer anderweitigen Beendigung des Zielbetrags Dienstvertrages erfolgt eine Auszahlung zum Auszahlungszeitpunkt in der Vorstandsmitglieder Höhe, die dem Vorstandsmitglied zum Aus- zahlungszeitpunkt zugestanden hätte, unter Berücksichtigung einer zeitanteiligen Kürzung. Ab- weichend von vorstehender Regelung sind die für den STI wird die Jahre 2019, 2020 und 2021 zugeteilten virtuellen Aktien unverfallbar gestellt. Dies bedeutet, dass sie im jeweili- gen Vorstandsdienstvertrag festgelegt. Beginnt oder endet der Vorstands- dienstvertrag im laufenden Geschäftsjahr, wird der Zielbetrag pro rata tempo- ris auf den Zeitpunkt Falle einer Beendigung des Beginns bzw. des Endes gekürzt. Auch bei Beendi- gung des Vorstandsdienstvertrags Dienstvertrages vor Ablauf eines Geschäftsjahrs wird der STI erst zum regulären Zeitpunkt im Folgejahr ausbezahltdes jeweiligen Bemessungszeitraums nicht zeitanteilig gekürzt wer- den.
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Kurzfristige variable Vergütung (STI). Der STI ist ein leistungsabhängiger Zielbonus leistungsorientierter variabler Vergütungsbestandteil mit einem einjährigen Bemes- sungszeitraumeinjährigem Bemessungszeitraum, der den im Geschäftsjahr geleisteten Beitrag zur operativen Umsetzung der Unternehmensstrategie sowie zu einer nachhaltigen Unternehmens- entwicklung incentiviert. Neben drei finanziellen Leistungskriterien beinhaltet die kurzfristige variable Vergütung auch ein nicht-finanzielles ESG-Erfolgsziel. Die Höhe Ge- wichtung der Auszahlung des STI hängt von vier gleichge- wichteten Leistungskriterien abbeträgt jeweils 25 %. Der Aufsichtsrat hat dabei drei finanzielle Leistungskriterien, kann nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall auf die Gewährung einer kurzfristigen variab- len Vergütung in Form des STI verzichten. Dieser Teil des STI bemisst sich an den Finanzkennzahlen des Konzerns orientie- render Erreichung der drei finanziellen Leistungskrite- rien Umsatz, sowie ein quantitatives Nachhaltigkeitskriterium (mit Bezug zu ESG- Aspekten) definiertbereinigtes EBITDA und Free Cashflow. Der STI wird im Monat nach Umsatz und das bereinigte EBITDA stellen neben der Billigung des Konzernab- schlusses der Wacker Neuson SE bar in Euro ausgezahlt. Die Höhe des STI- Zielbetrags wird im jeweiligen Vorstandsdienstvertrag festgelegt. Die drei finanziellen Leistungskriterien zur Berechnung des Auszahlungsbe- trags aus dem STI sind das Umsatzwachstum der Wacker Neuson SE („Um- satzwachstum“), die Ergebnis vor Steuernbereinigten XXXXXX-Xxxxx („EBT-Marge“) und die Operative Cashflow-Marge („OCF-Marge“). Das quantitative Nachhaltig- keitskriterium bezieht sich auf das Umsatzwachstum mit nachhaltigen Produk- ten. Die Leistungskriterien werden jeweils mit 25 % gewichtet. Der STI orien- tiert sich daher zu 75 % an wichtigsten finanziellen Leistungskriterien und zu 25 % an ei- nem quantitativen Nachhaltigkeitskriterium. • Das Umsatzwachstum in Prozent bezieht sich auf die Steigerung des Kon- zernumsatzes im jeweiligen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr. Das Leistungskriterium steht im Einklang mit den strategischen Wachstumszie- len des Konzerns. Die Wacker Neuson Group strebt an, mit ihren Kernpro- dukten hinsichtlich Marktanteil jeweils zu den TOP 3 des Wettbewerbs zu zählen und schneller zu wachsen als der Markt. • Die EBT-Marge bezeichnet die Umsatzrendite vor Steuern und ermittelt sich als Quotient von EBT (Earnings Before Taxes) und Umsatz. Sie steht im Einklang mit dem im Rahmen der Wachstumsstrategie verankerten Profitabilitätsziel des Konzerns, eine in der Strategie verankerte attraktive EBIT-Marge (Quotient von EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) und Umsatz) zu erreichen. Durch das Abstellen auf das EBT (im Gegensatz zum EBIT) findet auch das Finanzergebnis Eingang in die Incentivierung, wodurch zusätzlich Anreize in den Bereichen Bilanzstruktur und Finanzie- rung geschaffen werden. • Die Operative Cashflow-Marge ist der Cashflow aus operativer Geschäfts- tätigkeit („Operativer Cashflow“) im Verhältnis zum Konzernumsatz. Zu Glättungszwecken wird der durchschnittliche Operative Cashflow des Ge- schäftsjahrs und des Vorjahrs herangezogen. Der operative Cashflow be- schreibt den Zahlungsmittelüberschuss, der durch Leis- tungsindikatoren für das operative Geschäft erzielt von Westwing dar. • Umsatz: Beim Umsatz handelt es sich um den im Konzernabschluss ausgewie- senen, gebilligten und geprüften Umsatz. Er ist der zentrale Indikator für die Nachfrage nach den Produkten von Westwing und damit ein wichtiger Faktor für die Umsetzung der ambitionierten Wachstumsstrategie von Westwing. Die Ausrichtung der Vergütung am Umsatz der Gesellschaft trägt somit zur Förde- rung der Geschäftsstrategie und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei. • Bereinigtes EBITDA: Westwing definiert das EBITDA als die Summe des Ergeb- nisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie Abschreibungen und Wertminde- rungen. Das bereinigte EBITDA wird durch Anpassungen des EBITDA um Er- träge/Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung sowie einmalige Sonderef- fekte (wie Restrukturierungsaufwendungen) berechnet. Das bereinigte EBITDA spiegelt die operative Ertragskraft von Xxxxxxxx wider und trägt so zur Förde- rung der Geschäftsstrategie der Gesellschaft bei. • Free Cashflow: Der Free Cashflow ist definiert als Summe aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit und dem Konzern Cashflow aus Investitionstätigkeit. Er ge- währleistet die kurzfristige Liquidität des operativen Geschäfts unter Berück- sichtigung von Investitionstätigkeiten und leistet damit die Grundlage zur nach- haltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat legt zu Beginn eines Geschäftsjahres jeweils einen Zielwert sowie einen oberen und unteren Schwellenwert für Investitionen bzwdie drei vorgenannten STI- Leistungskriterien fest. zur Bedienung seiner Kapitalkosten zur Verfügung steht. Die Aufnahme Dabei kann er sich an der Operativen Cash- flow-Marge in das Vergütungssystem steht im Einklang mit dem Ziel, In- vestitionen in weiteres Wachstum sowie die Kapitalkosten des Konzerns aus dem operativen Geschäft zu finanzieren. Ferner sind im Operativen Cashflow Veränderungen des Net Working Capital berücksichtigt, das ebenfalls elementarer Bestandteil der Strategie ist. • Das quantitative Nachhaltigkeitsziel bezieht sich auf die Steigerung des Konzernumsatzes im jeweiligen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr mit akkubetriebenen Produkten, also mit besonders emissionsarmen Bauma- schinen- und -geräten. Die Wacker Neuson SE ist sich ihrer Verantwor- tung für ein umweltschonendes, sicheres und ergonomisches Produktpro- gramm bewusst. Mit diesen besonders innovativen und nachhaltigen Pro- dukten will der Konzern strategisch einen Mehrwert für seine Kunden und die Umwelt schaffen. Gleichzeitig strebt der Konzern an, die ökologischen Folgen seiner Geschäftstätigkeit auf ein Minimum zu begrenzen und zu- gleich innovationsführend dieses Marktsegment auszubauen. Vor Beginn Budgetplanung des jeweiligen Geschäftsjahrs definiert der Aufsichtsrat für die ein- zelnen Leistungskriterien operative Zielvorgaben, die unter Berücksichtigung des jeweiligen Budgets aus der Strategie der Wacker Neuson SE abgeleitet werdenGeschäftsjahres orientieren. Damit diese Ziele ihre Anreizfunktion nicht verfehlen, wird der Auf- sichtsrat Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Xxxxxxxx darauf achten, dass die Ziele einer- seits einerseits ambitioniert sind, zum anderen aber für das Vorstandsmitglied erreichbar Mitglied des Vorstands er- reichbar bleiben. Die Zielerreichungsgrade des Umsatzwachstumsder drei Leistungskriterien – Umsatz, der EBT-Marge, der OCF- Marge bereinigtes EBITDA und eines quantitativen Nachhaltigkeitsziels Free Cashflow – werden durch einen Ver- gleich Vergleich zwischen dem erzielten Ist-Wert im Geschäftsjahr gegenüber dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert (PlanwertPlan-Wert) ermittelt. Die Bandbreite der mög- lichen Zielerreichungen möglichen Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien im STI liegt zwischen 0 % und 150 200 %. In Abhängigkeit von den Zielvorgaben Entspricht der Leistungskriterien werden ein Schwellenwert und ein Maximalwert festgelegt. Wenn die Ist-Wert dem vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele deutlich verfehlt werden, so dass eine definierte untere Schwelle unterschritten wirddefinierten Zielwert, beträgt der Zielerreichungsgrad für das Leistungskriterium 100 %. Unterschreitet der Ist-Wert den vom Aufsichtsrat definierten unteren Schwel- lenwert, beträgt der Zielerreichungsgrad für das Leistungskriterium 0 %. Ist dies für alle vier Leistungskriterien der Fall, kann der STI somit auch komplett entfallen. Bei einer Übererfüllung Er- reicht oder überschreitet der Ziele können Zielerreichungsgrade von bis zu 150 % erreicht werden. Innerhalb des Schwellen- und des Maximalwerts (150 %) entwickelt sich Ist-Wert den vom Aufsichtsrat definierten oberen Schwellenwert, beträgt der Zielerreichungsgrad linearfür das Leistungskriterium 200 %. Die Bonuskurven für die finan- ziellen Leistungskriterien und für das quantitative Nachhaltigkeitsziel sind mit- hin nach folgendem Schema aufgebaut: Für den langfristigen Erfolg der Gesellschaft ist neben der finanziellen Entwicklung auch die finanziellen Leistungskriterien nachhaltige nicht-finanzielle Entwicklung der Gesellschaft von entscheiden- der Bedeutung. Dieser Teil des STI bemisst sich an der Erreichung eines nicht-finanzi- ellen ESG-Erfolgsziels, das aus der jeweils gültigen Nachhaltigkeitsstrategie von West- wing abgeleitet wird. Xxxxxxxx hat bisher fünf wesentliche Tätigkeitsbereiche defi- niert, die ein nachhaltiges Handeln und Wachsen ermöglichen und über den STI in- centiviert werden jeweils sollen: Bei der Definition des ESG-Erfolgsziels legt der Aufsichtsrat neben dem konkreten ESG-Erfolgsziel auch die Methode zur Leistungsmessung sowie den Zielwert, einen unteren Schwellenwert und einen oberen Schwellenwert fest. Die konkrete Zielerrei- chung kann zwischen 0 % und 200 % liegen und wird ex-post im gebilligten Vergütungsbericht erläutert. Bei der Festlegung des konkreten ESG-Erfolgsziels achtet der Aufsichtsrat darauf, dass dieses messbar und geprüften Konzernabschluss transparent ist und orientiert sich dabei an den Zie- len der Wacker Neuson SE ausgewiesenen Werte bei Nachhaltigkeitsstrategie von Westwing. Sofern das ausgewählten ESG- Erfolgsziel durch nicht vorhersehbare Entwicklungen nicht messbar oder ermittelbar ist, kann der Ermittlung Aufsichtsrat eine alternative Kennzahl, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt, heranziehen. Grundsätzlich ist aber auch für das ESG- Erfolgsziel entsprechend der Zielerreichung zugrunde gelegt; das quantitative Nach- haltigkeitsziel basiert auf den entsprechenden Werten aus den Berichten Empfehlung des Konzerncontrollings. Die Gesamtzielerreichung im STI wird vom Aufsichtsrat nach Ablauf des Ge- schäftsjahrs, grundsätzlich in zeitlichem Zusammenhang mit der Bilanzfest- stellung, auf Grundlage der Zielerreichung in den einzelnen Leistungskriterien und der jeweiligen Gewichtung bestimmt und dokumentiert. Die Gesamtzielerreichung errechnet sich, indem die Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien jeweils mit ihrer Gewichtung multipliziert und anschließend addiert werden. Der jährliche Auszahlungsbetrag des STI ist bei allen Vorstandsmitgliedern auf 150 % des Zielbetrags begrenzt (Cap). Eine Deutschen Corporate Governance Ko- dex eine nachträgliche Änderung der Leistungskriterien ist ausgeschlossen. Die Höhe des Zielbetrags der Vorstandsmitglieder für den STI wird im jeweili- gen Vorstandsdienstvertrag festgelegt. Beginnt oder endet der Vorstands- dienstvertrag im laufenden Geschäftsjahr, wird der Zielbetrag pro rata tempo- ris auf den Zeitpunkt des Beginns bzw. des Endes gekürzt. Auch bei Beendi- gung des Vorstandsdienstvertrags vor Ablauf eines Geschäftsjahrs wird der STI erst zum regulären Zeitpunkt im Folgejahr ausbezahlt.
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Kurzfristige variable Vergütung (STI). Die kurzfristige variable Vergütung (oder auch Short-Term-Incentive, „STI“) in Form des Bonus soll den Beitrag des Vorstands zum Unternehmenserfolg in einem konkreten Geschäftsjahr honorieren. Dabei werden neben finanziellen Leistungskriterien auch nicht-finanzielle Leistungskriterien zu- grunde gelegt, welche die kollektive und/oder individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder oder die Erreichung anderer nicht-finanzieller Ziele, z.B. durch die erfolgreiche Umsetzung von strategischen Unternehmenszielen bzw. aus den Bereichen Organisationsentwicklung und guter Unternehmens- führung berücksichtigen. Der STI ist ein leistungsabhängiger Zielbonus mit einem einjährigen Bemes- sungszeitraumAufsichtsrat stellt sicher, dass die Ziele für die variable Vergütung auf anspruchsvollen und strategischen Erfolgsparametern der Gesellschaft basieren, von deren Erreichungsgrad die Höhe der tatsächlichen Auszahlung abhängt. Die Zielsetzung hinsichtlich der finanziellen Erfolgsparameter beruht auf der Planung, die der Vorstand aufstellt und der der Auf- sichtsrat zustimmt. Bei der Auswahl der Erfolgsparameter für die variablen Vergütungsbestandteile hat der Aufsichtsrat darauf geachtet, dass sie klar messbar und strategierelevant sind. Die Höhe der Auszahlung des STI hängt von vier gleichge- wichteten Leistungskriterien ab. Der Aufsichtsrat hat dabei drei finanzielle Leistungskriterien, die sich an den Finanzkennzahlen des Konzerns orientie- ren, sowie ein quantitatives Nachhaltigkeitskriterium (mit Bezug zu ESG- Aspekten) definiert. Der STI kurzfristigen variablen Vergütung wird im Monat nach der Billigung des Konzernab- schlusses der Wacker Neuson SE bar in Euro ausgezahlt. Die Höhe des STI- Zielbetrags wird iwie folgt ermittelt: Im jeweiligen Vorstandsdienstvertrag festgelegt. Die drei finanziellen Leistungskriterien zur Berechnung des Auszahlungsbe- trags aus Anstellungsvertrag mit dem STI sind das Umsatzwachstum Vorstandmitglied vereinbart der Wacker Neuson SE Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied einen Zielbetrag für den Bonus (nachfolgend „Um- satzwachstumSTI-Zielbetrag“), die Ergebnis vor Steuern-Xxxxx („EBT-Marge“) und die Operative Cashflow-Marge („OCF-Marge“). Das quantitative Nachhaltig- keitskriterium bezieht sich auf der bei 100 % der Zielerreichung für das Umsatzwachstum mit nachhaltigen Produk- tenkonkrete Geschäftsjahr gewährt wird. Die Leistungskriterien werden jeweils mit 25 % gewichtet. Der STI orien- tiert sich daher zu 75 % an Zielerreichung für die finanziellen Leistungskriterien und zu 25 % an ei- nem quantitativen Nachhaltigkeitskriterium. • Das Umsatzwachstum in Prozent bezieht sich auf sowie die Steigerung des Kon- zernumsatzes jährlichen Ziele der nicht-finanziellen Leistungskriterien für das jeweilige Geschäftsjahr werden vom Aufsichtsrat im jeweiligen Voraus für das jeweilige Geschäftsjahr gegenüber festgelegt, dem Vorjahr. Das Leistungskriterium steht Vorstandsmitglied mitgeteilt und nach Ablauf des Geschäftsjahres unter Angabe der Zielerreichung für das jeweilige Geschäftsjahr und dem daraus resultierenden Auszahlungsbetrag im Einklang mit den strategischen Wachstumszie- len Vergütungs- bericht gemäß § 162 AktG des KonzernsFolgejahres für jedes Vorstandsmitglied veröffentlicht. Die Wacker Neuson Group strebt an, mit ihren Kernpro- dukten hinsichtlich Marktanteil jeweils zu den TOP 3 des Wettbewerbs zu zählen und schneller zu wachsen als der Markt. • Die EBT-Marge bezeichnet die Umsatzrendite vor Steuern und ermittelt sich als Quotient von EBT (Earnings Before Taxes) und Umsatz. Sie steht im Einklang mit dem im Rahmen der Wachstumsstrategie verankerten Profitabilitätsziel des Konzerns, eine in der Strategie verankerte attraktive EBIT-Marge (Quotient von EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) und Umsatz) zu erreichen. Durch das Abstellen auf das EBT (im Gegensatz zum EBIT) findet auch das Finanzergebnis Eingang in die Incentivierung, wodurch zusätzlich Anreize in den Bereichen Bilanzstruktur und Finanzie- rung geschaffen werden. • Die Operative Cashflow-Marge ist der Cashflow aus operativer Geschäfts- tätigkeit („Operativer Cashflow“) im Verhältnis zum Konzernumsatz. Zu Glättungszwecken wird der durchschnittliche Operative Cashflow des Ge- schäftsjahrs und des Vorjahrs herangezogen. Der operative Cashflow be- schreibt den Zahlungsmittelüberschuss, der durch das operative Geschäft erzielt wird und dem Konzern für Investitionen bzw. zur Bedienung seiner Kapitalkosten zur Verfügung steht. Die Aufnahme der Operativen Cash- flow-Marge in das Vergütungssystem steht im Einklang mit dem Ziel, In- vestitionen in weiteres Wachstum sowie die Kapitalkosten des Konzerns aus dem operativen Geschäft zu finanzieren. Ferner sind im Operativen Cashflow Veränderungen des Net Working Capital berücksichtigt, das ebenfalls elementarer Bestandteil der Strategie ist. • Das quantitative Nachhaltigkeitsziel bezieht sich auf die Steigerung des Konzernumsatzes im jeweiligen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr mit akkubetriebenen Produkten, also mit besonders emissionsarmen Bauma- schinen- und -geräten. Die Wacker Neuson SE ist sich ihrer Verantwor- tung für ein umweltschonendes, sicheres und ergonomisches Produktpro- gramm bewusst. Mit diesen besonders innovativen und nachhaltigen Pro- dukten will der Konzern strategisch einen Mehrwert für seine Kunden und die Umwelt schaffen. Gleichzeitig strebt der Konzern an, die ökologischen Folgen seiner Geschäftstätigkeit auf ein Minimum zu begrenzen und zu- gleich innovationsführend dieses Marktsegment auszubauen. Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs definiert der Aufsichtsrat für die ein- zelnen Leistungskriterien operative Zielvorgaben, die unter Berücksichtigung des jeweiligen Budgets aus der Strategie der Wacker Neuson SE abgeleitet werden. Damit diese Ziele ihre Anreizfunktion nicht verfehlen, wird der Auf- sichtsrat nach pflichtgemäßem Xxxxxxxx darauf achten, dass die Ziele einer- seits ambitioniert sind, zum anderen aber für das Vorstandsmitglied erreichbar bleiben. Die Zielerreichungsgrade des Umsatzwachstums, der EBT-Marge, der OCF- Marge und eines quantitativen Nachhaltigkeitsziels werden durch einen Ver- gleich zwischen dem erzielten Ist-Wert im Geschäftsjahr gegenüber dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert (Planwert) ermittelt. Die Bandbreite der mög- lichen Zielerreichungen der Leistungskriterien im STI liegt zwischen 0 % und 150 %. In Abhängigkeit von den Zielvorgaben der Leistungskriterien werden ein Schwellenwert und ein Maximalwert festgelegt. Wenn die vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele deutlich verfehlt werden, so dass eine definierte untere Schwelle unterschritten wird, beträgt der Zielerreichungsgrad 0 %. Ist dies für alle vier Leistungskriterien der Fall, kann der STI somit auch komplett entfallen. Bei einer Übererfüllung der Ziele können Zielerreichungsgrade von bis zu 150 % erreicht werden. Innerhalb des Schwellen- und des Maximalwerts (150 %) entwickelt sich der Zielerreichungsgrad linear. Die Bonuskurven für die finan- ziellen Leistungskriterien und für das quantitative Nachhaltigkeitsziel sind mit- hin nach folgendem Schema aufgebaut: Für die finanziellen Leistungskriterien werden Kennzahlen herangezogen, die jeweils die im gebilligten und geprüften Konzernabschluss Lagebericht oder dem Konzernlagebericht der Wacker Neuson SE ausgewiesenen Werte bei der Ermittlung der Zielerreichung zugrunde gelegt; das quantitative Nach- haltigkeitsziel basiert auf den entsprechenden Werten aus den Berichten des Konzerncontrollings. Die Gesamtzielerreichung im STI wird vom Aufsichtsrat nach Ablauf des Ge- schäftsjahrs, grundsätzlich in zeitlichem Zusammenhang mit der Bilanzfest- stellung, auf Grundlage der Zielerreichung in den einzelnen Leistungskriterien und der jeweiligen Gewichtung bestimmt und dokumentiert. Die Gesamtzielerreichung errechnet sich, indem die Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien jeweils mit ihrer Gewichtung multipliziert und anschließend addiert Gesellschaft ausgewiesen werden. Der jährliche Auszahlungsbetrag Betrag des STI ist Bonus wird in Abhängigkeit der Zielerreichung festgelegt, wobei bei allen Vorstandsmitgliedern einer Über- schreitung der festgelegten Ziele der Maximalbetrag des Bonus auf 150 200% des STI-Zielbetrags begrenzt ist („STI-Cap“). Eine nachträgliche Änderung Im Falle eines Ein- oder Austritts während eines laufenden Geschäftsjahres wird die variable Vergütung pro rata temporis entsprechend der Leistungskriterien ist ausgeschlossen. Die Höhe Dauer des Zielbetrags der Vorstandsmitglieder für den STI wird Anstellungsvertrages im jeweili- gen Vorstandsdienstvertrag festgelegt. Beginnt oder endet der Vorstands- dienstvertrag im laufenden Geschäftsjahr, wird der Zielbetrag pro rata tempo- ris auf den Zeitpunkt des Beginns bzw. des Endes gekürzt. Auch bei Beendi- gung des Vorstandsdienstvertrags vor Ablauf eines Geschäftsjahrs wird der STI erst zum regulären Zeitpunkt im Folgejahr ausbezahltrelevanten Geschäftsjahr reduziert.
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Samples: Vergütungssystem Für Den Vorstand
Kurzfristige variable Vergütung (STI). Der STI ist ein leistungsabhängiger Zielbonus Für jedes Geschäftsjahr wird eine kurzfristige variable Vergütung mit einem einer einjährigen Bemes- sungszeitraumLeistungsperiode gewährt. Die Höhe kurzfristige variable Vergütung basiert auf der Erreichung finanzieller Kriterien, kommerzieller Ziele und Entwicklungsziele, die für die weitere Unternehmensentwicklung relevant sind. Die den finanziellen, kommerziellen und Entwicklungszielen zugewiesene Gewichtung beträgt jeweils 25 %, 50 % und 25 %. Die Zielerreichung wird additiv berechnet. Der tatsächliche Betrag der kurzfristigen variablen Vergütung wird ausgezahlt, nachdem der Konzernabschluss für das Jahr, für welches die Ziele gesetzt wurden, gebilligt wurde. Das Unternehmensziel der Epigenomics AG ist die Entwicklung und Vermarktung diagnostischer In-Vitro- Produkte zur Krebserkennung. Das Unternehmen verfolgt einen zielorientierten Ansatz, um bei der Umsetzung seiner Strategie operative Fortschritte zu steuern und zu überwachen. Aufsichtsrat und Vorstand des Unternehmens definieren regelmäßig Meilensteine und zu liefernde Arbeitsergebnisse wie Umsatz, Betriebsergebnis und Geschäftsziele sowie Produktentwicklung, klinische und regulatorische Meilensteine, anhand derer die Leistung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter regelmäßig überwacht wird. Zur Beurteilung der Leistung der Vorstandsmitglieder legt der Aufsichtsrat jedes Jahr eine Zielvereinbarung mit dem gesamten Vorstand fest. Diese Zielvereinbarung enthält in erster Linie Ziele für den kommerziellen Erfolg und die Entwicklung des Unternehmens: ⸺ einjährige finanzielle Ziele; ⸺ einjährige strategische Ziele bezogen auf die weitere Entwicklung der Epigenomics AG. Die Bestimmung des Gesamtleistungsniveaus liegt im Ermessen des Aufsichtsrats. Unterhalb eines Gesamtleistungsniveaus von 60 % erfolgt keine Auszahlung. Die Auszahlung ist auf maximal 120 % der Ziel-Leistung begrenzt. Die entsprechende Auszahlungskurve ist in Abbildung 2 dargestellt. Der dem kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteil zugrundeliegende Auszahlungsmechanismus ist für alle Vorstandsmitglieder identisch. Die Dienstleistungsverträge können gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex vorsehen, dass der Aufsichtsrat berechtigt ist, außerordentliche Entwicklungen und Umstände zu berücksichtigen und angemessene Anpassungen nach oben/unten vorzunehmen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat die Befugnis, durch entsprechende Vereinbarungen in den Dienstverträgen, insbesondere durch eine sogenannte Rückforderungsklausel (siehe unten), variable Vergütungsbestandteile zurückzuhalten oder zurückzufordern. 150% 100% 50% 0% 0% 40% 80% 120% Der LTI-Plan berücksichtigt die Entwicklung des STI hängt Aktienpreises der Epigenomics AG über einen Zeitraum von vier gleichge- wichteten Leistungskriterien abJahren und fördert so die langfristige Wertentwicklung. Dieser langfristige Vergütungsbestandteil wird in Form von Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms („Stock-Option Program“, SOP) gewährt. Epigenomics AG beabsichtigt eine erhebliche Gewichtung der langfristigen variablen Vergütung, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die erforderlichen Talente anziehen, motivieren und halten zu können. Sofern eine ausreichende Anzahl von Aktienoptionen im Rahmen des entsprechenden SOP eines Kalenderjahrs verfügbar ist, gewährt das Unternehmen auf jährlicher Basis jedem Vorstandsmitglied eine feste Anzahl von Aktienoptionen. Der Aufsichtsrat hat dabei legt fest, ob die Aktienoptionen in einer oder mehreren Tranchen ausgegeben werden. Die Aktienoptionen werden unverfallbar („Vesting“) über vier Jahre mit einem Anteil von 25 % pro Jahr. Die ab dem Zeitpunkt der Gewährung berechnete Wartefrist von vier Jahren gewährleistet eine Ausrichtung auf die langfristige Unternehmensentwicklung. Nach der Wartefrist können die Aktienoptionen mit Ausnahme bestimmter Sperrfristen innerhalb einer Ausübungsfrist von drei finanzielle LeistungskriterienJahren ausgeübt werden. Der Ausübungspreis beinhaltet eine Prämie, um ein ehrgeiziges Zielniveau zu gewährleisten. Die Vergütung, die sich an den Finanzkennzahlen des Konzerns orientie- ren, sowie ein quantitatives Nachhaltigkeitskriterium (mit Bezug zu ESG- Aspekten) definiert. Der STI wird im Monat nach der Billigung des Konzernab- schlusses der Wacker Neuson SE bar in Euro ausgezahlt. Die Höhe des STI- Zielbetrags wird im jeweiligen Vorstandsdienstvertrag festgelegt. Die drei finanziellen Leistungskriterien zur Berechnung des Auszahlungsbe- trags aus dem STI sind das Umsatzwachstum der Wacker Neuson SE („Um- satzwachstum“), die Ergebnis vor Steuern-Xxxxx („EBT-Marge“) und die Operative Cashflow-Marge („OCF-Marge“). Das quantitative Nachhaltig- keitskriterium bezieht sich auf das Umsatzwachstum mit nachhaltigen Produk- ten. Die Leistungskriterien werden jeweils mit 25 % gewichtet. Der STI orien- tiert sich daher zu 75 % an finanziellen Leistungskriterien und zu 25 % an ei- nem quantitativen Nachhaltigkeitskriterium. • Das Umsatzwachstum in Prozent bezieht sich auf die Steigerung des Kon- zernumsatzes im jeweiligen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr. Das Leistungskriterium steht im Einklang mit den strategischen Wachstumszie- len des Konzerns. Die Wacker Neuson Group strebt an, mit ihren Kernpro- dukten hinsichtlich Marktanteil jeweils zu den TOP 3 des Wettbewerbs zu zählen und schneller zu wachsen als der Markt. • Die EBT-Marge bezeichnet die Umsatzrendite vor Steuern und ermittelt sich als Quotient von EBT (Earnings Before Taxes) und Umsatz. Sie steht im Einklang mit dem Vorstandsmitglieder im Rahmen der Wachstumsstrategie verankerten Profitabilitätsziel des Konzernslangfristigen Vergütungskomponente für ein Geschäftsjahr erhalten, ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, der für jedes Vorstandsmitglied festgelegt wird. Sobald das Vorstandsmitglied aus der Ausübung von Aktienoptionen, die in einem Kalenderjahr gewährt werden, eine Gesamtvergütung erhält, die dem definierten Maximalbetrag entspricht, kann das Vorstandsmitglied keine weiteren in der Strategie verankerte attraktive EBIT-Marge (Quotient von EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) diesem Kalenderjahr gewährten Aktienoptionen ausüben, und Umsatz) diese weiteren Aktienoptionen verfallen automatisch ohne berücksichtigt zu erreichen. Durch das Abstellen auf das EBT (im Gegensatz zum EBIT) findet auch das Finanzergebnis Eingang in die Incentivierung, wodurch zusätzlich Anreize in den Bereichen Bilanzstruktur und Finanzie- rung geschaffen werden. • Die Operative Cashflow-Marge ist der Cashflow aus operativer Geschäfts- tätigkeit („Operativer Cashflow“) im Verhältnis zum Konzernumsatz. Zu Glättungszwecken wird der durchschnittliche Operative Cashflow des Ge- schäftsjahrs und des Vorjahrs herangezogen. Der operative Cashflow be- schreibt den Zahlungsmittelüberschuss, der durch das operative Geschäft erzielt wird und dem Konzern für Investitionen bzw. zur Bedienung seiner Kapitalkosten zur Verfügung steht. Die Aufnahme der Operativen Cash- flow-Marge in das Vergütungssystem steht im Einklang mit dem Ziel, In- vestitionen in weiteres Wachstum sowie Sollte die Kapitalkosten des Konzerns aus dem operativen Geschäft zu finanzieren. Ferner sind im Operativen Cashflow Veränderungen des Net Working Capital berücksichtigt, das ebenfalls elementarer Bestandteil der Strategie ist. • Das quantitative Nachhaltigkeitsziel bezieht sich auf die Steigerung des Konzernumsatzes im jeweiligen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr mit akkubetriebenen Produkten, also mit besonders emissionsarmen Bauma- schinen- und -geräten. Die Wacker Neuson SE ist sich ihrer Verantwor- tung für ein umweltschonendes, sicheres und ergonomisches Produktpro- gramm bewusst. Mit diesen besonders innovativen und nachhaltigen Pro- dukten will der Konzern strategisch einen Mehrwert für seine Kunden und die Umwelt schaffen. Gleichzeitig strebt der Konzern an, die ökologischen Folgen seiner Geschäftstätigkeit auf ein Minimum zu begrenzen und zu- gleich innovationsführend dieses Marktsegment auszubauen. Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs definiert der Aufsichtsrat für die ein- zelnen Leistungskriterien operative Zielvorgaben, die unter Berücksichtigung des jeweiligen Budgets aus der Strategie der Wacker Neuson SE abgeleitet werden. Damit diese Ziele ihre Anreizfunktion Anzahl verfügbarer Aktienoptionen nicht verfehlen, wird der Auf- sichtsrat nach pflichtgemäßem Xxxxxxxx darauf achten, dass die Ziele einer- seits ambitioniert sind, zum anderen aber für das Vorstandsmitglied erreichbar bleiben. Die Zielerreichungsgrade des Umsatzwachstums, der EBT-Marge, der OCF- Marge und eines quantitativen Nachhaltigkeitsziels werden durch einen Ver- gleich zwischen dem erzielten Ist-Wert im Geschäftsjahr gegenüber dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert (Planwert) ermittelt. Die Bandbreite der mög- lichen Zielerreichungen der Leistungskriterien im STI liegt zwischen 0 % und 150 %. In Abhängigkeit von den Zielvorgaben der Leistungskriterien werden ein Schwellenwert und ein Maximalwert festgelegt. Wenn die vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele deutlich verfehlt werden, so dass eine definierte untere Schwelle unterschritten wird, beträgt der Zielerreichungsgrad 0 %. Ist dies für alle vier Leistungskriterien der Fallausreichen, kann der STI somit auch komplett entfallen. Bei einer Übererfüllung der Ziele können Zielerreichungsgrade Aufsichtsrat anstelle von bis Aktienoptionen virtuelle Aktienrechte zu 150 % erreicht werden. Innerhalb des Schwellen- und des Maximalwerts (150 %) entwickelt sich der Zielerreichungsgrad linear. Die Bonuskurven für die finan- ziellen Leistungskriterien und für das quantitative Nachhaltigkeitsziel sind mit- hin nach folgendem Schema aufgebaut: Für die finanziellen Leistungskriterien werden jeweils Bedingungen gewähren, die im gebilligten und geprüften Konzernabschluss Wesentlichen, denen der Wacker Neuson SE ausgewiesenen Werte bei der Ermittlung der Zielerreichung zugrunde gelegt; das quantitative Nach- haltigkeitsziel basiert auf den entsprechenden Werten aus den Berichten des Konzerncontrollings. Die Gesamtzielerreichung im STI wird vom Aufsichtsrat nach Ablauf des Ge- schäftsjahrs, grundsätzlich in zeitlichem Zusammenhang mit der Bilanzfest- stellung, auf Grundlage der Zielerreichung in den einzelnen Leistungskriterien und der jeweiligen Gewichtung bestimmt und dokumentiert. Die Gesamtzielerreichung errechnet sich, indem die Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien jeweils mit ihrer Gewichtung multipliziert und anschließend addiert werden. Der jährliche Auszahlungsbetrag des STI ist bei allen Vorstandsmitgliedern auf 150 % des Zielbetrags begrenzt (Cap). Eine nachträgliche Änderung der Leistungskriterien ist ausgeschlossen. Die Höhe des Zielbetrags der Vorstandsmitglieder für den STI wird im jeweili- gen Vorstandsdienstvertrag festgelegt. Beginnt oder endet der Vorstands- dienstvertrag im laufenden Geschäftsjahr, wird der Zielbetrag pro rata tempo- ris auf den Zeitpunkt des Beginns bzw. des Endes gekürzt. Auch bei Beendi- gung des Vorstandsdienstvertrags vor Ablauf eines Geschäftsjahrs wird der STI erst zum regulären Zeitpunkt im Folgejahr ausbezahltAktienoptionen wirtschaftlich gleichwertig sind.
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