Vergütungsbestandteile. 1. Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relativen Anteil an der Vergütung Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage / Parameter Feste Vergütungsbestandteile Variable Vergütungsbestandteile
1 Die D&O-Versicherung wird derzeit nicht als Vergütungsbestandteil, sondern als im überwiegenden Inte- resse der Gesellschaft eingestuft. Dies kann sich aber zukünftig ändern, weswegen die D&O-Versicherung vorsorglich mit aufgeführt wird. Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage / Parameter Bemessungszeitraum: Ein Jahr vorwärtsgerichtet Auszahlungszeitpunkt: Zwei Wochen nach der ordentli- chen Hauptversammlung der Bil- finger SE, der der Jahresab- schluss für das betreffende Ge- schäftsjahr vorgelegt wird Mehrjährige variable Vergütung (LTI) Plantyp: Performance Share Plan mit Akti- enhalteverpflichtung Begrenzung: 200 % des Zielbetrags (am Ende der Performance Periode) Leistungskriterien: – Cash Conversion (40%) – Relativer TSR (40%) – ESG-Ziele (20%) Performance Periode: Drei Jahre vorwärtsgerichtet, da- nach einjährige Aktienhalte- pflicht Auszahlung: Aktien oder bar (mit Aktiener- werbsverpflichtung) Zeitpunkt der Auszah- lung bzw. Aktienzu- teilung: Vierzehnter Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversamm- lung der Bilfinger SE, der der Jahresabschluss für das dritte Ge- schäftsjahr der Performance Peri- ode vorgelegt wird Sonderzahlungen In Ausnahmefällen aufgrund besonderer Leistung oder außergewöhnlichen Erfolgs Leistungen an neu eintretende Vor- standsmitglieder anlässlich des Amtsantritts – Ggf. Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller Nachteile – Ggf. Sign-on Bonus – Ggf. Garantie einer Mindestvergütung Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems für jedes Vorstandsmitglied eine konkrete Ziel-Gesamtvergütung fest, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistun- gen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens steht und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile zusammen. Bei STI und LTI wird jeweils der Zielbetrag bei 100 % Zielerreichung zugrunde gelegt. Der Anteil der mehr- jährigen variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung übersteigt den Anteil der einjährigen variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung. Die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile werden nachfolgend bezogen auf die Ziel-...
Vergütungsbestandteile. 1. Überblick über die Vergütungsbestandteile und ihre relativen Anteile an der Vergütung
Vergütungsbestandteile. Erfolgsunabhängige Vergütung
5.1. Feste Vergütungsbestandteile
Vergütungsbestandteile. Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus nachfolgenden Vergütungsbestandteilen zusammen: • erfolgsunabhängige feste Vergütungsbestandteile Die erfolgsunabhängige Vergütung entlohnt die grundsätzliche Mandatsübernahme und besteht zum Teil auch aus Sachbezügen, Nebenleistungen und Versorgungsaufwendungen. • variable Vergütungsbestandteile Die variable Vergütung des Vorstands stellt auf das Erreichen von strategischen und operativen Unternehmenszielen ab, welche einen direkten Einfluss auf die Wertgenerierung innerhalb des Unternehmens haben. In Summe bleibt die variable Vergütung mit 50% des Grundgehalts begrenzt. • Teilnahme an Aktienoptionsprogrammen Die Mitglieder des Vorstands nehmen an regelmäßig aufzulegenden Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft teil und partizipieren in dieser Form an der langfristigen Unternehmensentwicklung.
Vergütungsbestandteile. 1. Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relativen Anteil an der Vergütung Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage / Parameter Feste Vergütungsbestandteile Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage / Parameter Variable Vergütungsbestandteile Sonstige Leistungen Jahresbonus LTI
Vergütungsbestandteile. 1. Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relativer Anteil an der Vergütung Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage / Parameter Feste Vergütungsbestandteile Variable Vergütungsbestandteile
Vergütungsbestandteile. Das seit 1. Januar 2014 geltende und 2019 weiterentwickelte Vergütungssystem setzt sich zusammen aus:
Vergütungsbestandteile. Die Mitglieder des Vorstands erhalten aufgrund der Vergütungspolitik folgende Vergütungs- bestandteile: ▪ Feste Vergütungsbestandteile, diese sind erfolgsunabhängig ▪ Variable Vergütungsbestandteile basierend auf der Erfüllung von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien, wobei die nichtfinanziellen Leistungskriterien jährlich vom Aufsichtsrat festgesetzt werden FESTE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE Die festen Vergütungsbestandteile umfassen das Grundgehalt, Sachbezüge und Nebenleistungen sowie Versorgungsaufwendungen.
Vergütungsbestandteile. Die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds besteht aus drei Komponenten: • einer erfolgsunabhängigen Festvergütung (hierzu unter C.1.), • einem kurzfristig orientierten jährlichen Bonus (hierzu unter C.2.) ; und • einer langfristig orientierten variablen Vergütung in Form von Aktienoptionen nach dem Aktienoptionsplan 2021 (hierzu unter C.3.) Darüber hinaus besteht für den Aufsichtsrat die Möglichkeit, Vorstandsmitgliedern eine Sonderprämie von bis zu 10% der Summe aus Festvergütung und Jahresbonus- betrag zu gewähren, deren Zahlung im Ermessen des Aufsichtsrats steht (hierzu unter C.4.).
Vergütungsbestandteile. Die beiden fixen Vergütungsbestandteile, die Basisvergütung und die Zusatzvergütung für die Ausschusstätigkeit, ergeben sich zusammengefasst wie folgt (siehe bereits Beschlusswortlaut): Vergütungsbestandteil Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender Ordentliches Mitglied Basisvergütung (EUR) 20.000,00 15.000,00 10.000,00 Vergütungsbestandteil Vorsitzender eines Ausschusses Zusatzvergütung (EUR) 3.000,00 (pro Ausschuss- vorsitz) Hinzu kommt die Erstattung der durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen. Zudem erstattet die Gesellschaft eine etwaig auf Vergütung und den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer. Sofern und solange ein Mitglied des Verwaltungsrats zugleich geschäftsführender Direktor der Gesellschaft ist, ruht seine Vergütung als Mitglied des Verwaltungsrats.