Vergütungsbestandteile Musterklauseln

Vergütungsbestandteile. 1. Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relativen Anteil an der Vergütung Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage / Parameter Feste Vergütungsbestandteile Variable Vergütungsbestandteile 1 Die D&O-Versicherung wird derzeit nicht als Vergütungsbestandteil, sondern als im überwiegenden Inte- resse der Gesellschaft eingestuft. Dies kann sich aber zukünftig ändern, weswegen die D&O-Versicherung vorsorglich mit aufgeführt wird. Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage / Parameter Bemessungszeitraum: Ein Jahr vorwärtsgerichtet Auszahlungszeitpunkt: Zwei Wochen nach der ordentli- chen Hauptversammlung der Bil- finger SE, der der Jahresab- schluss für das betreffende Ge- schäftsjahr vorgelegt wird Mehrjährige variable Vergütung (LTI) Plantyp: Performance Share Plan mit Akti- enhalteverpflichtung Begrenzung: 200 % des Zielbetrags (am Ende der Performance Periode) Leistungskriterien: – Cash Conversion (40%) – Relativer TSR (40%) – ESG-Ziele (20%) Performance Periode: Drei Jahre vorwärtsgerichtet, da- nach einjährige Aktienhalte- pflicht Auszahlung: Aktien oder bar (mit Aktiener- werbsverpflichtung) Zeitpunkt der Auszah- lung bzw. Aktienzu- teilung: Vierzehnter Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversamm- lung der Bilfinger SE, der der Jahresabschluss für das dritte Ge- schäftsjahr der Performance Peri- ode vorgelegt wird Sonderzahlungen In Ausnahmefällen aufgrund besonderer Leistung oder außergewöhnlichen Erfolgs Leistungen an neu eintretende Vor- standsmitglieder anlässlich des Amtsantritts – Ggf. Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller Nachteile – Ggf. Sign-on Bonus – Ggf. Garantie einer Mindestvergütung Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems für jedes Vorstandsmitglied eine konkrete Ziel-Gesamtvergütung fest, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistun- gen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens steht und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile zusammen. Bei STI und LTI wird jeweils der Zielbetrag bei 100 % Zielerreichung zugrunde gelegt. Der Anteil der mehr- jährigen variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung übersteigt den Anteil der einjährigen variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung. Die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile werden nachfolgend bezogen auf die Ziel-...
Vergütungsbestandteile. 1. Überblick über die Vergütungsbestandteile und ihre relativen Anteile an der Vergütung
Vergütungsbestandteile. 1. Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relativer Anteil an der Vergütung Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage / Parameter Feste Vergütungsbestandteile Variable Vergütungsbestandteile
Vergütungsbestandteile. Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus nachfolgenden Vergütungsbestandteilen zusammen: • erfolgsunabhängige feste Vergütungsbestandteile Die erfolgsunabhängige Vergütung entlohnt die grundsätzliche Mandatsübernahme und besteht zum Teil auch aus Sachbezügen, Nebenleistungen und Versorgungsaufwendungen. • variable Vergütungsbestandteile Die variable Vergütung des Vorstands stellt auf das Erreichen von strategischen und operativen Unternehmenszielen ab, welche einen direkten Einfluss auf die Wertgenerierung innerhalb des Unternehmens haben. In Summe bleibt die variable Vergütung mit 50% des Grundgehalts begrenzt. • Teilnahme an Aktienoptionsprogrammen Die Mitglieder des Vorstands nehmen an regelmäßig aufzulegenden Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft teil und partizipieren in dieser Form an der langfristigen Unternehmensentwicklung.
Vergütungsbestandteile. (§§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG) Die Aufsichtsratsvergütung besteht ausschließlich aus festen Vergütungsbestandteilen. Die Satzung sieht als feste Jahresvergütung für jedes Mitglied 15.000,00 € vor, für den stellvertretenden Vorsitzenden 20.000,00 € und für den Vorsitzenden 25.000,00 €. Die Mitgliedschaft in Ausschüssen wird mit zusätzlich 100,00 € jährlich honoriert, der stell- vertretende Vorsitz in einem Ausschuss mit weiteren 50,00 € und der Vorsitz in einem Ausschuss mit weiteren 100,00 € jährlich, wobei Ausschusstätigkeiten höchstens für drei Ausschüsse berücksichtigt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie als Mit- glieder persönlich oder im Wege der Zuschaltung durch Telefon- oder Videoübertragung teilnehmen, ein Sitzungsgeld von je 55,00 €, wobei das Sitzungsgeld nur einmal anfällt, wenn an einem Tag mehrere Sitzungen stattfinden. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten außerdem ihre Auslagen ersetzt. Unterliegen die Vergütung und der Auslagenersatz der Umsatzsteuer, wird der Steuerbetrag von der Gesellschaft ersetzt, wenn er vom Auf- sichtsratsmitglied gesondert in Rechnung gestellt werden kann.
Vergütungsbestandteile. 1. Die Vergütung im Überblick Vergütungs-kompo- nenten Bemessungsgrundlage / Parameter Erfolgsunabhängige Komponenten
Vergütungsbestandteile. 1. Maximalvergütung für den Vorstand der börsennotierten EAG 2. Angemessenes Verhältnis zu Aufgaben und Leistungen des Leitungsorgans 3. Angemessenes Verhältnis zur Lage der Gesellschaft
Vergütungsbestandteile. 1. Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relativen Anteil an der Vergütung Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage / Parameter Feste Vergütungsbestandteile Sonstige Leistungen Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage / Parameter Sonstiges Short Term Incentive Performance Share Plan
Vergütungsbestandteile. 1. Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relativer Anteil an der Vergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Feste Bestandteile der Vergütung der Vorstandsmitglieder sind die Jahres- grundvergütung und Nebenleistungen. Variable Vergütungsbestandteile sind die kurzfristige variable Vergütung mit individuell vereinbarten Zielen („individueller STI“), die kurzfristige variable Vergütung mit am Unternehmenserfolg orientierten Zielen („unternehmens- bezogener STI“) und die langfristige variable Vergütung („LTI“). Vergütungs- komponenten Bemessungsgrundlage / Parameter Erfolgsunabhängige Komponenten Jahresgrund- vergütung Nebenleistungen → Im Wesentlichen die Gewährung der privaten Inanspruchnahme