Kündigung des Abonnements durch den*die Abonnent*in Musterklauseln

Kündigung des Abonnements durch den*die Abonnent*in. Bei einer Kündigung wird das Ticket in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Das Ticket ist unverzüglich und unversehrt an das Vertragsunternehmen zurückzugeben. Wird dies versäumt, ist eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten.
Kündigung des Abonnements durch den*die Abonnent*in. Bei einer Kündigung wird das YoungTicketPLUS in der Kunden­ datei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein­Ruhr AöR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Das YoungTicketPLUS ist unverzüglich und unversehrt an das Vertragsunternehmen zurückzugeben. Wird dies versäumt, ist eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten
Kündigung des Abonnements durch den*die Abonnent*in. Bei einer Kündigung wird das SchokoTicket in der Kundenda- tei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Das SchokoTicket ist unverzüglich an das Verkehrs- unternehmen zurückzugeben. Wird dies versäumt, ist eine pau- schale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten.
Kündigung des Abonnements durch den*die Abonnent*in a) Ordentliche Kündigung: Das Abonnement kann jeden Monat zum Monatsende gekündigt werden (Kündigungsfrist gemäß der Tarifbestimmungen Deutschlandticket: Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen). Die Wirkung der Kündigung tritt zum Ende des letzten Abnahmemonats ein. Ausgestellte Tickets für Folgemonate nach Zugang der Kündigung verlieren ihre Gültigkeit. Die ordentliche Kündigung kann schriftlich oder in Textform erklärt werden. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Kündigungserklärung dem Kundenvertragspartner fristgerecht zugegangen ist. Wird die Frist versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des nächsten Monats als fortgesetzt und die Wirkung der Kündigung verschiebt sich um 1 Monat.