Wirkung der Kündigung. 1. Die weiteren modellspezifischen Auswirkungen einer Kündigung sind in jedem SAP-PartnerEdge-Modell festgelegt.
Wirkung der Kündigung. Wenn der Kunde die Dienste, einen Teil der Dienste oder diesen Vertrag insgesamt aufgrund eines wesentlichen Verstoßes von RingCentral gemäß Abschnitt 6.A (Kündigung aus wichtigem Grund) kündigt, schuldet der Kunde keine Gebühren oder Entgelte die im Zeitraum nach dem Wirksamwerden der Kündigung für die gekündigten Dienste anfallen. Ausgenommen hiervon sind Gebühren oder Entgelte, die sich aus der fortgesetzten Nutzung vor dem Abschalten der Dienste ergeben. RingCentral wird dem Kunden eine anteilige Rückerstattung aller im Voraus gezahlten und nicht verbrauchten Gebühren oder Entgelte gewähren. Wird dieser Vertrag oder werden die Dienste aus einem anderen Grund als einem erheblichen Verstoß von RingCentral oder in sonstiger nach Abschnitt 6.A zulässiger Weise oder, wie in Abschnitt 14.I (Regulatorische und rechtliche Änderungen) bestimmt, gekündigt, so hat der Kunde, soweit dies rechtlich zulässig ist und ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel von RingCentral, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Kündigung alle vor der Kündigung angefallenen Beträge sowie alle Beträge für die restliche verbleibende Laufzeit der Dienste zuzüglich der damit verbundenen Steuern und Gebühren zu zahlen.
Wirkung der Kündigung. Mit Kündigung dieser Vereinbarung werden die in ihrem Rahmen gewährten Lizenzen und alle sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung (mit Ausnahme der in diesem Abschnitt festgelegten) beendet. Der Kunde hat die Nutzung der Software, der Dokumentation und sonstiger Vertraulicher Informationen von SISW unverzüglich einzustellen und alle elektronischen Kopien davon von seinen Systemen zu löschen. Soweit nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung niedergelegt, sind sämtliche Lizenzgebühren und Gebühren für Software-Pflegeservices nicht erstattungsfähig. Die Kündigung oder der Ablauf dieser Vereinbarung oder von in ihrem Rahmen gewährten Lizenzen schränkt keine der Parteien darin ein, sonstige ihr zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe zu verfolgen, wie etwa einstweiligen Rechtsschutz. Eine solche Beendigung befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung aller aufgelaufenen oder anderweitig von ihm geschuldeten Gebühren. Bedingungen der Vereinbarung, die ausdrücklich nach der Kündigung oder dem Ablauf der Vereinbarung weiter gelten oder die aufgrund ihres Wesens weiter gelten sollten, bestehen nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung fort und bleiben in vollem Umfang in Kraft.
Wirkung der Kündigung. Im Falle einer Kündigung gemäss den Bestimmungen dieses Vertrags
Wirkung der Kündigung a. Bei Kündigung dieses Vertrags aus welchem Grund auch immer werden sofort alle auf Grund dieses Vertrags gewährten Lizenzen gekündigt und Sie werden sofort jedes Abrufen und Benutzen der UPS Materialien einstellen und UPS Materialien, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, vernichten.
Wirkung der Kündigung. Mit der Kündigung wird der Rahmenvertrag auf den Kündigungstermin hin beendet. Ist für einen oder mehrere Einzelverträge eine längere Kündigungsfrist vereinbart, so gelten die Bestimmungen dieses Rahmenvertrags für den Einzelvertrag bis zu dessen Beendigung weiter.]
Wirkung der Kündigung. Fortgeltung. Aufgrund der Natur des Internets könnten bestimmte Informationen über den VERTRAGSPARNTER, die im Rahmen der Werbedienstleistungen im Internet veröffentlicht worden sind, z. B. das lokale Profil (Ziffer 1 (c) der Medienproduktbedingungen), auch nach Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin im Internet verfügbar sein. Bestimmungen, deren Regelungsgehalt eine Geltung über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus erfordert, bleiben über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus gültig. Insbesondere sind im Falle einer Kündigung von dem VERTRAGSPARNTER auch weiterhin die zum Beendigungszeitpunkt fälligen Beträge zu bezahlen und bleiben Haftungsbeschränkungen, Freistellungsverpflichtungen und Geheimhaltungsverpflichtung dauerhaft wirksam.
Wirkung der Kündigung. Nach Beendigung oder Ablauf Ihres Abonnements für Einzelnutzer endet diese Abonnementvereinbarung für Einzelnutzer sowie alle im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten
Wirkung der Kündigung. Durch die Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen keine Zahlungsverpflichtungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung entstanden sind. Das Recht, auf den Dienst zuzugreifen oder ihn anderweitig zu erhalten, erlischt automatisch mit der Beendigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung oder des entsprechenden Auftrags aus irgendeinem Grund. Darüber hinaus wird jede Partei nach Xxxx der offenlegenden Partei alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in jeglicher Form oder auf jedem Medium unverzüglich und sicher zurückgeben oder vernichten. Die folgenden Bestimmungen gelten auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung: 1, 2.7, 2.8, 2.11, 3.5, 5, 6, 7, 8, 9.4, 10, 11, 12, 13, 14 und 15.
Wirkung der Kündigung. Die Kündigung der Nutzung der Sperrdateiabfrage berührt die restlichen Punkte der Terminalvereinbarung nicht.