Wirkung der Kündigung. Wenn der Kunde die Dienste, einen Teil der Dienste oder diesen Vertrag insgesamt aufgrund eines wesentlichen Verstoßes von RingCentral gemäß Abschnitt 6.A (Kündigung aus wichtigem Grund) kündigt, schuldet der Kunde keine Gebühren oder Entgelte die im Zeitraum nach dem Wirksamwerden der Kündigung für die gekündigten Dienste anfallen. Ausgenommen hiervon sind Gebühren oder Entgelte, die sich aus der fortgesetzten Nutzung vor dem Abschalten der Dienste ergeben. RingCentral wird dem Kunden eine anteilige Rückerstattung aller im Voraus gezahlten und nicht verbrauchten Gebühren oder Entgelte gewähren. Wird dieser Vertrag oder werden die Dienste aus einem anderen Grund als einem erheblichen Verstoß von RingCentral oder in sonstiger nach Abschnitt 6.A zulässiger Weise oder, wie in Abschnitt 14.I (Regulatorische und rechtliche Änderungen) bestimmt, gekündigt, so hat der Kunde, soweit dies rechtlich zulässig ist und ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel von RingCentral, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Kündigung alle vor der Kündigung angefallenen Beträge sowie alle Beträge für die restliche verbleibende Laufzeit der Dienste zuzüglich der damit verbundenen Steuern und Gebühren zu zahlen.
Wirkung der Kündigung. 1. Die weiteren modellspezifischen Auswirkungen einer Kündigung sind in jedem SAP-PartnerEdge-Modell festgelegt.
2. Bei Kündigung eines SAP-PartnerEdge-Modells sowie bei Rücktritt oder anderweitiger Beendigung gilt generell Folgendes:
a) Das Recht des Partners,
i. sich im Rahmen oder in Verbindung mit einem solchen SAP-PartnerEdge-Modell als Partner von SAP zu bezeichnen;
ii. die SAP-Marken einschließlich u. a. der SAP-Logos zu verwenden, deren Verwendung ihm gemäß Teil 1 – Artikel 4 (Markenlizenz) im Rahmen oder in Verbindung mit einem solchen SAP-PartnerEdge-Modell gestattet war; und
iii. die Dokumentation, andere Marketingprogramme und andere Materialien von SAP-Konzerngesellschaften sowie alle Kopien, Reproduktionen, Zusammenfassungen oder Auszüge davon, die im Rahmen oder in Verbindung mit einem solchen SAP-PartnerEdge-Modell weitergegeben wurden, zu verwenden, endet unverzüglich.
b) Der Partner muss innerhalb von dreißig Tagen alle Kopien folgender Unterlagen unwiederbringlich vernichten oder auf Verlangen von SAP an SAP übergeben:
i. SAP-Materialien, die im Rahmen des betreffenden SAP-PartnerEdge-Modells weitergegeben wurden,
ii. SAP-Logos und -Materialien mit SAP-Marken, deren Verwendung dem Partner gemäß Teil 1 – Artikel 4 (Markenlizenz) im Rahmen oder in Verbindung mit einem solchen SAP-PartnerEdge-Modell gestattet war, und
iii. jegliche Dokumentation und andere Marketingprogramme und Materialien von SAP-Konzerngesellschaften sowie Kopien, Reproduktionen, Zusammenfassungen oder Auszüge davon, die im Rahmen oder in Verbindung mit einem solchen SAP-PartnerEdge-Modell weitergegeben wurden, die im Besitz des Partners, einer Gesellschaft des Partnerkonzerns und/oder eines Repräsentanten des Partnerkonzerns sind, mit Ausnahme solcher Fälle, in denen die Aufbewahrung von Kopien für einen längeren Zeitraum rechtlich vorgeschrieben ist. In diesem Fall erfolgt die Übergabe oder Vernichtung am Ende des entsprechenden Zeitraums.
c) Ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Repräsentant des Partners muss gegenüber SAP innerhalb von dreißig Tagen schriftlich erklären, dass der Partner seinen Pflichten gemäß Artikel 11 (Wirkung der Kündigung) Nr. 2b) nachgekommen ist.
3. Bei Kündigung eines SAP-PartnerEdge-Modells sowie bei Rücktritt oder anderweitiger Beendigung gilt Folgendes:
a) Das Recht der Empfangenden Partei zur Verwendung der Vertraulichen Informationen erlischt mit sofortiger Wirkung, die Vertraulichkeitsverpflichtungen aus Artikel 2 bleiben jedoch über einen...
Wirkung der Kündigung. Mit Kündigung dieser Vereinbarung werden die in ihrem Rahmen gewährten Lizenzen und alle sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung (mit Ausnahme der in diesem Abschnitt festgelegten) beendet. Der Kunde hat die Nutzung der Software, der Dokumentation und sonstiger Vertraulicher Informationen von SISW unverzüglich einzustellen und alle elektronischen Kopien davon von seinen Systemen zu löschen. Soweit nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung niedergelegt, sind sämtliche Lizenzgebühren und Gebühren für Software-Pflegeservices nicht erstattungsfähig. Die Kündigung oder der Ablauf dieser Vereinbarung oder von in ihrem Rahmen gewährten Lizenzen schränkt keine der Parteien darin ein, sonstige ihr zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe zu verfolgen, wie etwa einstweiligen Rechtsschutz. Eine solche Beendigung befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung aller aufgelaufenen oder anderweitig von ihm geschuldeten Gebühren. Bedingungen der Vereinbarung, die ausdrücklich nach der Kündigung oder dem Ablauf der Vereinbarung weiter gelten oder die aufgrund ihres Wesens weiter gelten sollten, bestehen nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung fort und bleiben in vollem Umfang in Kraft.
Wirkung der Kündigung. Im Falle einer Kündigung gemäss den Bestimmungen dieses Vertrags
(i) hat der Provider keinen Anspruch auf Rückerstattung von ihm entrichteter Vergütung; Abschnitt 10. bleibt unberührt.
(ii) bleiben etwaige ausstehende Vergütung (einschliesslich noch nicht abgenommener Mindestabnahmemengen), die bereits vor der Kündigung des Vertrags in Rechnung gestellt oder fällig wurden, fällig und zahlbar bzw. werden sofort fällig und zahlbar;
(iii) wird, ausser bei einer Kündigung nach Massgabe von Abschnitt 7.3 durch den Provider, vom Provider noch nicht bezahlte Vergütung (inklusive noch nicht beglichener Vergütung für Mindestabnahmemengen für jedes vor dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung abgeschlossene oder begonnene Vertragsjahr) sofort fällig und zahlbar.
Wirkung der Kündigung. Die Kündigung der Nutzung der Sperrdateiabfrage berührt die restlichen Punkte der Terminalvereinbarung nicht.
Wirkung der Kündigung. Mit der Kündigung wird der Rahmenvertrag auf den Kündigungstermin hin beendet. Ist für einen oder mehrere Einzelverträge eine längere Kündigungsfrist vereinbart, so gelten die Bestimmungen dieses Rahmenvertrags für den Einzelvertrag bis zu dessen Beendigung weiter.]
Wirkung der Kündigung a. Bei Kündigung dieses Vertrags aus welchem Grund auch immer werden sofort alle auf Grund dieses Vertrags gewährten Lizenzen gekündigt und Sie werden sofort jedes Abrufen und Benutzen der UPS Materialien einstellen und UPS Materialien, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, vernichten.
b. Bei Kündigung einer Lizenz für eine UPS Technologie werden Sie sofort jedes Abrufen und Benutzen dieser UPS Technologie und der damit zusammenhängenden UPS Materialien einstellen und die damit zusammenhängenden UPS Materialien, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, vernichten.
Wirkung der Kündigung. Bei Beendigung der Lagerungsdienste aus diversen Gründen:
Wirkung der Kündigung. Bei Beendigung dieser Vereinbarung: (a) erlöschen Ihre Lizenzrechte und Sie müssen jegliche Nutzung der Dienstleistung unverzüglich einstellen; (b) sind Sie nicht mehr berechtigt, auf Ihr Konto oder die Dienstleistung zuzugreifen;
Wirkung der Kündigung. Bei Kündigung der jeweiligen Order Form sind sämtliche Ver- traulichen Informationen der Parteien der je- weils offenlegenden Partei unverzüglich zurück zu gewähren oder auf Wunsch der jeweiligen offenlegenden Partei zu zerstören und die Zer- störung entsprechend nachzuweisen.