Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses be- trägt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist Kündigungs- frist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tvöd)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 23) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag Über Die Errichtung Eines Übergangsbetriebsrats Bei Der, Manteltarifvertrag Für „die Autobahn GMBH Des Bundes, Manteltarifvertrag Für „die Autobahn GMBH Des Bundes
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses Ar- beitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tv L), Tarifvertrag – Online, Tarifvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses Arbeits- verhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Haustarifvertrag, Haustarifvertrag, Tarifvertrag Über Die Eingruppie Rung Und Die Entgeltordnung Für Die Lehrkräfte Der Länder
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses Arbeits- verhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer ei- ner Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses Arbeits- verhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 2 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 23) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: www.sikosa.de, www.landkreis-kelheim.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Die Kündigungsfrist beträgt in den Fällen einer Probezeit gemäß § 2 Absatz 3 bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (nach Absatz 3 4 Satz 1 und 2) 2 bis zu einem Jahr ein 1 Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: www.koda.bistum-fulda.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses be- trägt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) gemäß § 2 Abs. 5 bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres; dies gilt nicht für Fälle des § 30 Abs. 4 dieses Tarifvertrags.
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Samples: www.geni-online.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses Arbeitsverhältnis- ses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2Ab- satz 3) bis zu einem Jahr ein 1 Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: gesundheit-soziales-bildung.verdi.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: www.hs-duesseldorf.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum MonatsschlussMonatsende. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 23) von bis zu einem Jahr ein einen Monat zum MonatsschlussMonatsende, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss Ende eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss; bis zum Ende des zwölften Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses ein Monat zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 23) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 sechs Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 drei Monate, von mindestens 8 Jahren 4 vier Monate, von mindestens 10 Jahren 5 fünf Monate, von mindestens 12 Jahren 6 sechs Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag Der Evangelischen Kirche Berlin Brandenburg Schlesische Oberlausitz (Tv Ekbo)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Innerhalb der Probezeit gemäß § 4 beträgt die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum MonatsschlussWochen. 2Im Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) im Sinne von § 3: bis zu einem Jahr ein Monat zum MonatsschlussMonat, von mehr als einem Jahr 6 sechs Wochen, von mindestens 5 fünf Jahren 3 drei Monate, von mindestens 8 acht Jahren 4 vier Monate, von mindestens 10 zehn Jahren 5 fünf Monate, von mindestens 12 zwölf Jahren 6 sechs Monate zum Schluss Ende eines KalendervierteljahresKalendermonats.
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Samples: www.froebel-gruppe.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist Kündigungs- frist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: www.gew-berlin.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen Wo- chen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, 24 Satz 2. Halbsatz neu eingefügt in der Folge des ÄTV Nr. 2 vom 1. Xxxx 2009 25 Absatz 3 neu gefasst in der Folge des ÄTV Nr. 2 vom 1. Xxxx 2009 von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist Kündigungs- frist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein einen Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: kirchenrecht-nordkirche.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: nordbaden.igbau.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses Arbeitsver- hältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum MonatsschlussMonats- schluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit Be- schäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 § 38 Abs. 1 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses Arbeits- verhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 23) – bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, – von mehr als einem Jahr 6 Wochen, – von mindestens 5 Jahren 3 Monate, – von mindestens 8 Jahren 4 Monate, – von mindestens 10 Jahren 5 Monate, – von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündi- gungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz Abs. 3 Satz 1 und 2) ). bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: www.mav-nagold.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kün- digungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten sechs- ten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen Wo- chen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und bis 2) – bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, – von mehr als einem Jahr 6 Wochen, – von mindestens 5 Jahren 3 Monate, – von mindestens 8 Jahren 4 Monate, – von mindestens 10 Jahren 5 Monate, – von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: koda.drs.de
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 2 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Samples: Tarifvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im lm Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 2 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr von mehr als einem Jahr von mindestens 5 Jahren von mindestens 8 Jahren von mindestens 10 Jahren von mindestens 12 Jahren ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahresdes Kalenderviertel- jahres.
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Samples: Tarifvertrag
Kündigung des Arbeitsverhältnisses. (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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