Kündigung, verfügungsbeschränkende Maßnahmen. (1) Der Geschäftspartner kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Ge- schäftsbeziehungen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Appears in 29 contracts
Samples: www.bundesbank.de, www.bundesbank.de, www.bundesbank.de
Kündigung, verfügungsbeschränkende Maßnahmen. (1) Der Geschäftspartner kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Ge- schäftsbeziehungen Geschäftsbeziehungen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Appears in 3 contracts
Samples: www.bundesbank.de, www.bundesbank.de, www.bundesbank.de