Common use of Kürzungsvorbehalt Clause in Contracts

Kürzungsvorbehalt. 3.1 Die Hausbank ist berechtigt, den Kreditbetrag anteilig zu kürzen, wenn sich der Umfang der im Investitionsplan veranschlagten Gesamtausgaben ermäßigt oder wenn sich der Anteil der öffentlichen Finanzierungsmittel erhöht. Betrifft die Kürzung bereits ausgezahlte Beträge, so sind die Kürzungsbeträge von dem Endkreditnehmer unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die ISB zurückzuzahlen.

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Samples: isb.rlp.de, www.raiffeisenbank-kastellaun.de

Kürzungsvorbehalt. 3.1 Die Hausbank ist berechtigt, den Kreditbetrag Darlehensbetrag anteilig zu kürzen, wenn sich der Umfang der im Investitionsplan Kosten- und Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben ermäßigt oder wenn sich der Anteil der öffentlichen Finanzierungsmittel erhöhtermäßigt. Betrifft die Kürzung bereits ausgezahlte Beträge, so sind die Kürzungsbeträge Kürzungs- beträge von dem Endkreditnehmer unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die ISB XXX.XXXX zurückzuzahlen.

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Samples: www.nrwbank.de, www.nrwbank.de

Kürzungsvorbehalt. 3.1 Die Hausbank ist berechtigt, den Kreditbetrag Darlehensbetrag anteilig zu kürzen, wenn sich der Umfang der im Investitionsplan Kosten- und Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben ermäßigt oder wenn sich der Anteil der öffentlichen Finanzierungsmittel erhöht. Betrifft die Kürzung bereits ausgezahlte Beträge, so sind die Kürzungsbeträge von dem Endkreditnehmer Endkreditneh- mer unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die ISB XXX.XXXX zurückzuzahlen.

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Samples: www.nrwbank.de, www.nrwbank.de

Kürzungsvorbehalt. 3.1 2.1 Die Hausbank ist berechtigt, den Kreditbetrag Darlehensbetrag anteilig zu kürzen, wenn sich der Umfang der im Investitionsplan veranschlagten veran- schlagten Gesamtausgaben ermäßigt oder wenn sich der Anteil der öffentlichen Finanzierungsmittel erhöhtermäßigt. Betrifft die Kürzung bereits ausgezahlte Beträge, so sind die Kürzungsbeträge von dem Endkreditnehmer unverzüglich unver- züglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die ISB zurückzuzahlen.

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Samples: www.nrwbank.de

Kürzungsvorbehalt. 3.1 Die Hausbank ist berechtigt, den Kreditbetrag anteilig zu kürzen, wenn sich der Umfang der im Investitionsplan Investitions- und Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben ermäßigt oder wenn sich der Anteil der öffentlichen Finanzierungsmittel erhöhtermäßigt. Betrifft die Kürzung bereits ausgezahlte Beträge, so sind die Kürzungsbeträge von dem Endkreditnehmer unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die ISB W IBank zurückzuzahlen.

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Kürzungsvorbehalt. 3.1 Die Hausbank ist berechtigt, den Kreditbetrag Kreditvertrag anteilig zu kürzen, wenn sich der Umfang der im Investitionsplan veranschlagten Gesamtausgaben Gesamtaus- gaben ermäßigt oder wenn sich der Anteil der öffentlichen Finanzierungsmittel erhöht. Betrifft die Kürzung bereits ausgezahlte Beträge, so sind die Kürzungsbeträge von dem Endkreditnehmer unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die ISB WIBank zurückzuzahlen.

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