Antragsteller Musterklauseln

Antragsteller. Name der Einzelpraxis / der BAG / des MVZ Anschrift der Hauptbetriebsstätte Name, Vorname Lebenslange Arztnummer Fachrichtung
Antragsteller. Familienname, Vorname Männlich Weiblich Straße, Hausnummer PLZ Wohnort (Hauptwohnsitz) Geburtsdatum Staatsangehörigkeit E-Mail (Angabe freiwillig, erleichtert zukünftig die Kommunikation) Vorname (Zuname wenn abweichend vom Antragsteller) Männlich Weiblich Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Ich beantrage für die genannten Personen den Abschluss einer Reisekrankenversicherung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs AE (Einzelversicherung) 11,90 EUR jährlich* AF (Familienversicherung)** 30,60 EUR jährlich 0 1 2 0 1 Versicherungsbeginn jährlicher Gesamtbeitrag: EUR Ort Datum Die Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen auf den Folgeseiten sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der NÜRNBERGER Krankenversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich sein. Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Zuname) (Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist Voraussetzung für das Zustandekommen und das Bestehen des Versicherungsvertrags.)
Antragsteller. Name/Firma Rechtsform Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Branche(n) ② Branche des Straßengüterverkehrs ja nein Gründungsdatum Kurzbeschreibung des Vorhabens/ggf. Antragsnummer ③ Förderprogramm der XXX.XXXX
Antragsteller. Eine versicherte Person, die eine Forderung gemäß der Versicherungspolice eingereicht hat.
Antragsteller. (vergleiche Ziffer 6 „Förderempfänger“ in der Richtlinie BEG WG) (vergleiche Ziffer 5 „Gegenstand der Förderung“ in der Richtlinie BEG WG)
Antragsteller. Ab 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit (d. h. Datum der ersten Umsatzerzielung) werden grundsätzlich gefördert: – mittelständische Unternehmen1, – Angehörige der freien Berufe. Für Unternehmen aus dem Sektor Fischerei/Aquakultur so- wie aus dem Bereich der Primärerzeugung der im Anhang I EU-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist eine Antragstellung nicht möglich. Ferner sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierig- keiten von einer Förderung ausgeschlossen.
Antragsteller. Produktionsfirma (Antragsteller/in) Geschäftsführer/in / Produzent/in / Vertretungsbefuge/r Ansprechpartner/in
Antragsteller. Name, Vorname (ggf. Geburtsname), Anschrift: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Antragsteller. Ort, Datum Mitantragsteller/Ehegatte/Bürge
Antragsteller. Natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen einschließlich eines gewerblichen Sozialunternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht, in Deutschland als Haupterwerb gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen. Allgemein müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation. • Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig. • Der Antragsteller besitzt hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht. • Die Voraussetzungen für kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union (EU-Definition) sind erfüllt. Die Unternehmen müssen weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Die Unternehmen müssen unabhängig von Unternehmen sein, die diese Kriterien nicht erfüllen. Vertiefen de Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt, Bestellnummer 600 000 0196. • Alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit • Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen. • Das Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten. • Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. • Immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, zum Beispiel Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden. • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals. Erwerber müssen unabhängig sein (weniger als 25°% der Unternehmensanteile vor dem Erwerb). Im Fall kleiner Unternehmen können auch Familienangehörige beziehungsweise ehemalige Beschäftigte des ursprünglichen Eigentümers gefördert werden. Die alleinige Übernahm...