Antragsteller Musterklauseln

Antragsteller. Name der Einzelpraxis / der BAG / des MVZ Anschrift der Hauptbetriebsstätte Name, Vorname Lebenslange Arztnummer Fachrichtung
Antragsteller. Name/Firma Rechtsform Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Branche(n) ② Branche des Straßengüterverkehrs ja nein Gründungsdatum Kurzbeschreibung des Vorhabens/ggf. Antragsnummer ③ Förderprogramm der XXX.XXXX
Antragsteller. Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden wie zum Beispiel: • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften • Freiberuflich Tätige • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Weitere Informationen zur Antragstellung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Sanierungsvorhaben am Gemeinschaftseigentum befinden sich unter dem Punkt Antragstellung. Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer des Gebäudes ist, ist der Gebäudeeigentümer vor Antragsstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrags zu informieren. Förderfähig ist ausschließlich die Sanierung von Wohngebäuden, die nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Für die Förderung sind die Anforderungen des geltenden GEG einzuhalten, solange in der Richtlinie und deren TMA nichts anderes geregelt ist. Es werden nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (z. B. deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine) sind nicht förderfähig. Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie und deren TMA. Die im Einzelnen förderfähigen Kosten finden Sie im „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ unter xxx.xxx.xx/000. Als investive Maßnahmen werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden sowie Wohneinheiten gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Folgende Effizienzhaus-Stufen werden gefördert: • Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal Erneuerbare Energien (EE) • Effizienzhaus 85 oder 85 EE • Effizienzhaus 70 oder 70 EE • Effizienzhaus 55 oder 55 EE • Effizienzhaus 40 oder 40 EE Für „Worst Performing Building“ (WPB) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt: • Xxxxxxxxxxxxx 00 EE WPB • Effizien...
Antragsteller. Name der Einzelpraxis / der BAG / des MVZ
Antragsteller. Eine versicherte Person, die eine Forderung gemäß der Versicherungspolice eingereicht hat.
Antragsteller. Familienname, Vorname Männlich Weiblich Straße, Hausnummer PLZ Wohnort (Hauptwohnsitz) Geburtsdatum Staatsangehörigkeit E-Mail (Angabe freiwillig, erleichtert zukünftig die Kommunikation) Vorname (Zuname wenn abweichend vom Antragsteller) Männlich Weiblich Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Ich beantrage für die genannten Personen den Abschluss einer Reisekrankenversicherung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs AE (Einzelversicherung) 11,90 EUR jährlich* AF (Familienversicherung)** 30,60 EUR jährlich 0 1 2 0 1 Versicherungsbeginn jährlicher Gesamtbeitrag: EUR Ort Datum Die Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen auf den Folgeseiten sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der NÜRNBERGER Krankenversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich sein. Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Zuname) (Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist Voraussetzung für das Zustandekommen und das Bestehen des Versicherungsvertrags.)
Antragsteller. (vergleiche Ziffer 6 „Förderempfänger“ in der Richtlinie BEG WG) (vergleiche Ziffer 5 „Gegenstand der Förderung“ in der Richtlinie BEG WG)
Antragsteller. Der Antrag ist im Namen der Trägerschaft und gegebenenfalls durch die zu dessen Vertretung berechtigten Personen zu stellen.
Antragsteller. Name der Arztpraxis / der BAG / des MVZ/ermächtigte Institution Anschrift der Hauptbetriebsstätte Name, Vorname Lebenslange Arztnummer Fachrichtung Vertragsarzt Angestellter Arzt Ermächtigter Arzt Aufnahme der Tätigkeit ab Ansprechpartner für Rückfragen: Telefonnummer, E-Mail Die Leistungen werden beantragt für den Standort der Betriebsstätte:
Antragsteller. Natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen einschließlich eines gewerblichen Sozialunternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht, in Deutschland als Haupterwerb gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen. Allgemein müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation. • Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig. • Der Antragsteller besitzt hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht. • Die Voraussetzungen für kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union (EU-Definition) sind erfüllt. Die Unternehmen müssen weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Die Unternehmen müssen unabhängig von Unternehmen sein, die diese Kriterien nicht erfüllen. Vertiefen de Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt, Bestellnummer 600 000 0196. • Alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit • Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen. • Das Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten. • Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. • Immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, zum Beispiel Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden. • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals. Erwerber müssen unabhängig sein (weniger als 25°% der Unternehmensanteile vor dem Erwerb). Im Fall kleiner Unternehmen können auch Familienangehörige beziehungsweise ehemalige Beschäftigte des ursprünglichen Eigentümers gefördert werden. Die alleinige Übernahm...