Lagerung und Transport Musterklauseln

Lagerung und Transport. Der Lieferant stellt sicher, dass alle Lager und Packstationen nach den Standards eines international anerkannten Qualitätsmanagementsystems, z.B. IFS oder BRC, zertifiziert werden. Auf Anfrage stellt der Lieferant die entsprechenden Zertifikate zur Verfügung. Der Lieferant gewährleistet darüber hin- aus, dass die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 für den Warentransport eingehalten werden. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Waren bis zur Anlieferung in dem für die jeweilige Erzeugnis- gruppe optimalen Temperaturbereich zu lagern und zu transportieren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass nach der Anlieferung auftretende Qualitätsmängel (insbesondere Kälteschäden) zum Teil erst verzögert festgestellt und somit auch erst zeitlich verzögert reklamiert werden können. Solche zeitlich verzögerten Reklamationen führen nicht zu einem Verlust von Erfüllungs- und/oder Ge- währleistungsrechten der lehmann natur GmbH. In besonderen Fällen und nach Anforderung durch die lehmann natur GmbH haben alle Waren einer geeigneten, schriftlich dokumentierten Ausgangsqualitätskontrolle zu unterliegen. Die Ergebnisse sind bei Bedarf der lehmann natur GmbH zur Verfügung zu stellen. Der Lieferant versichert, dass Fahrzeuge, die Produkte transpor- tieren, die einer Temperaturkontrolle unterliegen, mit dem erforderlichen Temperaturschreiber ausgerüstet sind. Die Protokolle der Temperaturschreiber werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Der Lieferant bestätigt, dass er ein System etabliert hat, mit dem er „vorsätzliche Manipulation" und "Sabotage“ der Produkte soweit wie möglich verhindert. Teil dieses Systems sind definierte Verant- wortlichkeiten im Unternehmen für Produktschutz, eine unternehmensbezogene Gefahrenanalyse und Schulung der Mitarbeiter. Sollte das Unternehmen auf Dienstleistungen anderer im Rahmen der Belieferung zurückgreifen (z.B. Subunternehmer für: Transport, Aufbereitung etc.), wurde sicherge- sellt, dass auch diese Unternehmen über ein Verfahren zum Produktschutz verfügen. Die Parteien unterstützen „Code of Good Orangic Practice“ der Anti-Fraud-Initiative mit den Zielen: - Alle Akteure der Wertschöpfungskette – Erzeuger, Verarbeiter und Handel –übernehmen soziale Verantwortung für den von ihnen verantworteten Bereich, um die Integrität in der gesamten Branche zu erhalten und zu wahren. - Alle Akteure sind aktiv in ihrer Branche und tragen zur Weiterentwicklung von Projekten im Öko- logischen Landbau bei. - Alle Akteure arbeiten mit nachha...
Lagerung und Transport. Lagerung und Transport von Materialien des Auftraggebers erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Lagerung und Transport. Sie übernehmen das Risiko des zufälligen Untergangs, des Abhandenkommens, der Verschlechterung und der Beschäftigung sämtlicher Ihnen zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sowie bei Ihnen lagernden Produkte. Entsprechendes gilt, falls Sie Mitarbeiter zuziehen und Arbeiten außer Haus geben. Die Lieferung erfolgt auf Ihre Gefahr und Kosten. Dies gilt auch bei der Zuziehung von Mitarbeitern. Mitarbeiter sind sorgfältig nach Ihrem eigenen Qualitätsniveau auszuwählen und zu überwachen. Der Auftraggeber ist ohne besondere schriftliche Ermächtigung nicht berechtigt, Mitarbeiter und Modelle im Namen des Auftraggebers hinzuzuziehen. Diese haben vielmehr Rechtsbeziehungen nur zu Ihnen. Es ist daher auch Ihre Obliegenheit, für ausreichenden Unfallschutz und ausreichende Versicherungen dieser Person zu sorgen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.