Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit Musterklauseln

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Strei- tigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus an die BFS finance GmbH abgetretenen Forderungen ist Gütersloh, bei Streitigkeiten je nach Streitwert oder -gegenstand auch Bielefeld. Im Übrigen ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand Essen. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird in jedem Fall ausgeschlossen. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen ist der Erfüllungsort Essen und der Gerichtsstand Essen (Amts- / Landgericht Essen, Xxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx).
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stand: 2018 Iconic Consulting GmbH Geschäftsführer: Xxxxx Xxxx Str.-Nr: 37/357/33206 USt-IdNr: DE282002744 Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 139917 B Iconic Berlin Xxxx-Xxxxxxxx-Xxx. 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx T +000000000000 F +000000000000
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, be- rührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung soll im Wege ergänzender Vertragsauslegung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrem wirtschaft- lichen Sinn der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Xxxxxxxx, xx- ristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver- mögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wech- sel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden An- sprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. 11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Anzeigenkunde/Inserent Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck­, Wechsel­ und Urkundenprozesse, der Sitz der BRANDT MediaService UG (haftungsbeschränkt). Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitig- keiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen unser Sitz, also Minden/ Westfalen. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.