Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Strei- tigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemei- nen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ein- schließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Ver- tragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus an die BFS finance GmbH abgetretenen Forderungen ist Gütersloh, bei Streitigkeiten je nach Streitwert oder -gegenstand auch Bielefeld. Im Übrigen ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand Essen. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird in jedem Fall ausgeschlossen. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen ist der Erfüllungsort Essen und der Gerichtsstand Essen (Amts- / Landgericht Essen, Xxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx).
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Neubrandenburg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundsprozesse, der Sitz des Lieferers. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch eine geeignete und ausgewogene Regelung zu ersetzen, die, soweit rechtlich zulässig, so nah wie möglich an den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung herankommt. Das gleiche gilt, wenn die Parteien unbewusst zu einem bestimmten Sachverhalt dieser Vereinbarung keine Regelung getroffen haben; in diesem Fall gilt eine geeignete und ausgewogene Regelung mit dem Inhalt, den die Parteien im Hinblick auf den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie den Sachverhalt bedacht hätten.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis enstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenpro- zesse ist der Sitz des Lieferanten.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirk- samkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. 1. Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich aus- geschlossen oder mit dem Besteller nicht anders schriftlich vereinbart, der Sitz des AN.
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des AN. Der AN ist be- rechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des AG zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
4. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen in den AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten Essen (Amts- / Landgericht Essen, Xxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx). Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird in jedem Fall ausgeschlossen. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz der LeRo /Teralava S.L.U