Laufzeit des Mietvertrages. 1) Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so beginnt und endet das Mietverhältnis mit dem Beginn und Ende der Winterlager− bzw. Sommerliegeplatzsaison. Einzelheiten sind der Hafen – , Liege – bzw. Lagerplatzordnung zu entnehmen. 2) Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere in folgenden Fällen: a) bei wiederholtem Verstoß des Mieters gegen die Lager− bzw. Liegeplatzordnung des Vermieters, b) bei wiederholten schweren Belästigungen seitens des Mieters gegenüber den Mitarbeitern des Vermieters und/oder anderen Mietern, c) bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Mieters gegen seine Verpflichtungen gemäß Ziffer V – VII.
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Samples: General Terms and Conditions for the Rental of Winter Storage and Summer Berths
Laufzeit des Mietvertrages. 1) Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so beginnt und endet das Mietverhältnis Mietver- hältnis mit dem Beginn und Ende der Winterlager− Winterlager- bzw. Sommerliegeplatzsaison. Einzelheiten sind der Hafen – , Liege – bzw. Lagerplatzordnung zu entnehmen.
2) Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere in folgenden Fällen:
a) bei wiederholtem Verstoß des Mieters gegen die Lager− Lager- bzw. Liegeplatzordnung des Vermieters,
b) bei wiederholten schweren Belästigungen seitens des Mieters gegenüber den Mitarbeitern des Vermieters und/oder anderen Mietern,
c) bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Mieters gegen seine Verpflichtungen gemäß Ziffer V – VII.
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Samples: Mietvertrag
Laufzeit des Mietvertrages. 1) Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so beginnt und endet das Mietverhältnis mit dem Beginn und Ende der Winterlager− Winterlager- bzw. Sommerliegeplatzsaison. Einzelheiten sind der Hafen – , Liege – bzw. Lagerplatzordnung Liegeplatz- und Spindordnung zu entnehmen.
2) . Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere in folgenden Fällen:
a) : - bei wiederholtem Verstoß des Mieters gegen die Lager− bzw. Liegeplatzordnung des Vermieters,
b) Liegeplatz- und Spindordnung, - bei wiederholten schweren Belästigungen seitens des Mieters gegenüber den Mitarbeitern des Vermieters und/oder anderen Mietern,
c) , - bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Mieters gegen seine Verpflichtungen gemäß Ziffer V – V-VII.
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Samples: Mietvertrag
Laufzeit des Mietvertrages. 1) . Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so beginnt und endet das Mietverhältnis mit dem Beginn Be- ginn und Ende der Winterlager− Winterlager, bzw. Sommerliegeplatzsaison. Einzelheiten sind der Hafen – , Liege – bzw. Lagerplatzordnung zu entnehmen.:
2) . Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere insbe- sondere in folgenden FällenFallen:
a) bei wiederholtem Verstoß des Mieters gegen die Lager− bzw. Liegeplatzordnung des VermietersLagerordnung,
b) bei wiederholten schweren Belästigungen seitens des Mieters gegenüber den Mitarbeitern des Vermieters und/oder anderen Mietern,
c) bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Mieters gegen seine Verpflichtungen gemäß Ziffer V – VIIV-VI.
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Samples: Rental Agreement
Laufzeit des Mietvertrages. 1) . Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so beginnt und endet das Mietverhältnis mit dem Beginn und Ende der Winterlager− Winter- bzw. Sommerliegeplatzsaison. Einzelheiten sind der Hafen – , Liege – bzw. Lagerplatzordnung zu entnehmenSommerstellplatzsaison.
2) . Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere in folgenden Fällen:
a) : • bei wiederholtem Verstoß des Mieters gegen die Lager− bzw. Liegeplatzordnung Stellplatzordnung des Vermieters,
b) , • bei wiederholten schweren Belästigungen seitens des Mieters gegenüber den Mitarbeitern des Vermieters und/oder anderen Mietern,
c) , • bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Mieters gegen seine Verpflichtungen gemäß Ziffer V – VII.
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