Common use of Laufzeit, Kündigung und Schadensersatz Clause in Contracts

Laufzeit, Kündigung und Schadensersatz. 11.1 Die Vereinbarung kommt durch Gegenzeichnung von Concardis oder durch Zusendung einer Ver- trags-bestätigung zustande. 11.2 Die Vereinbarung im Präsenzgeschäft hat eine Laufzeit von 60 Monaten. Die Vereinbarung im Fernabsatzgeschäft hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Die jeweilige Vereinbarung kann erstmalig unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich die Laufzeit auf un- bestimmte Zeit. Sie kann dann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalender- jahres gekündigt werden. Die jeweilige Verein- barung kann innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsabschluss von Concardis fristlos gekün- digt werden, wenn Concardis negative Tatsa- chen über den Vertragspartner oder dessen In- haber oder Geschäftsführer bekannt werden. Kündigungen haben stets schriftlich unter Aus- schluss der telekommunikativen Übermittlung (Telefax, E-Mail) zu erfolgen. 11.3 Eine fristlose Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Ein wich- tiger Grund für eine fristlose Kündigung durch Concardis liegt insbesondere vor, wenn a) Concardis erhebliche nachteilige Umstände über den Vertragspartner oder dessen Inha- ber bekannt werden, die Concardis ein Fest- halten am Vertrag unzumutbar machen. Ein solcher Umstand liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner im Vertrag unrich- tige Angaben gemacht hat, eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage ein- tritt oder einzutreten droht (beispielsweise auch durch eine [bevorstehende] Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, Lastschriftrück- gabe wegen fehlender Deckung, negative Wirtschaftsauskunft), seine Vermögenslage nicht gesichert erscheint oder wenn er sei- nen Informationspflichten gemäß dieser Vereinbarung schuldhaft nicht nachkommt, 15_2287_13.0_DE_de b) der Vertragspartner in den ersten sechs Mo- naten nach Vertragsabschluss keinen Kar- tenumsatz zur Abrechnung eingereicht hat, Stand 10/2019 c) der Vertragspartner über diesen Vertrag Umsätze, die ohne physische Vorlage einer Kreditkarte im Fernabsatz getätigt wurden, einreicht, ohne dass eine entsprechende Servicevereinbarung für das Fernabsatzge- schäft geschlossen wurde, d) der Vertragspartner nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist mit Kündigungs- androhung dem Zahlungsausgleich fälliger Forderungen der Concardis nicht nachge- kommen ist, e) der Vertragspartner Kartenumsätze von Drit- ten zur Abrechnung einreicht oder Karten- umsätze einreicht, deren zugrunde liegende Waren oder Dienstleistungen nicht von dem vom Vertragspartner angegebenen Ge- schäftsgegenstand, Preissegment oder der von ihm angegebenen Waren- oder Dienst- leistungsgruppe gedeckt sind, f) Concardis dem Vertragspartner offenlegt, dass das vereinbarte Serviceentgelt im Disagio-Modell zur Deckung zumindest der Interchange-, Card-Scheme-Fee- und Proces- singkosten, die mit der Abrechnung der Kar- tenumsätze des Vertragspartners anfallen, nicht ausreicht und der Vertragspartner in- nerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Kostenkalkulation und der Stellung des An- passungsverlangens durch Concardis einer Anpassung nicht zustimmt, g) die Höhe oder Anzahl der an den Vertrags- partner rückbelasteten Kartenumsätze in ei- ner Kalenderwoche oder einem Kalender- monat ein Prozent (1%) der Gesamthöhe oder Gesamtanzahl der vom Vertragspartner im betreffenden Zeitraum eingereichten Kar- tenumsätze übersteigt oder das Verhältnis des eingereichten monatlichen Umsatzes mit gestohlenen, abhandengekommenen oder gefälschten Karten zum eingereichten mo- natlichen Umsatz mit nicht gestohlenen, ab- handengekommenen oder gefälschten Kar- ten ein Prozent (1%) überschreitet, h) der Gesamtbetrag der an den Vertrags- partner rückbelasteten Kartenumsätze in ei- nem Monat den Betrag von 5.000,- EUR überschreitet, i) der Vertragspartner wiederholt Gutschrift- buchungen veranlasst, denen keine Umsatz- einreichungen oder keine Umsatzgeschäfte zugrunde lagen oder die Höhe und Anzahl der von dem Vertragspartner veranlassten Gutschriften in einer Kalenderwoche und/oder einem Kalendermonat mindestens 30% des Gesamtbetrages der zur Abrech- nung eingereichten Kartenumsätze betragen, j) die Höhe und Anzahl der von dem Vertrags- partner angefragten und von Concardis ab- gelehnten Autorisierungsanfragen in einer Kalenderwoche und/oder einem Kalender- monat 10% der gesamten in diesem Zeit- raum getätigten Autorisierungsanfragen be- tragen, k) der Vertragspartner wiederholt oder in er- kennbarer Absicht der Wiederholung die Au- torisierung von Kartenumsätzen anfragt, für die nach Teil B Ziffer 1 bzw. Teil C Ziffer 1.1 der Vereinbarung keine Akzeptanzberechti- gung des Vertragspartners besteht, l) der Vertragspartner wiederholt die Bedin- gungen des Forderungsausgleichs gemäß Teil A Ziffer 1 bzw. Teil B Ziffern 1 bis 4.1 bzw. Teil C Ziffern 1.1 bis 2.1 nicht eingehalten hat, m) der Vertragspartner seine Pflichten gemäß der Vereinbarung schwerwiegend und/oder wiederholt verletzt und dadurch Concardis ein weiteres Festhalten am Vertrag unzu- mutbar gemacht wird, n) der Vertragspartner der Aufforderung von Xxxxxxxxx, sich innerhalb einer von Concardis gesetzten angemessenen Frist gemäß den Vorgaben von PCI DSS gemäß Teil A Ziffer 5.2 registrieren zu lassen, nicht nachkommt, o) der Vertragspartner trotz Aufforderung von Xxxxxxxxx seinen Informationspflichten ge- mäß Teil A Ziffer 9 nicht innerhalb der von Concardis gesetzten angemessenen Frist nachkommt, 15_2287_13.0_DE_de p) der Vertragspartner nicht (mehr) in Besitz der für die Erbringung seines Geschäftsbe- triebes erforderlichen Lizenzen, Genehmi- gungen und/oder sonstigen Erlaubnissen ist und/oder ihm diese aus jedweden Gründen entzogen und/oder untersagt wurden, Stand 10/2019 q) eine (ganze oder teilweise) Übertragung der Geschäftsanteile des Vertragspartners oder seiner direkten oder indirekten Gesellschaf- ter stattfindet oder sonstige wirtschaftlich vergleichbare Maßnahmen vorgenommen werden, die zu einem Kontrollwechsel bei dem Vertragspartner oder deren direkten oder indirekten Gesellschaftern führen, r) Mastercard, Visa oder eine andere Kartenor- ganisation die Einstellung der Kartenakzep- tanz durch den Vertragspartner aus wichti- gem Grund von Concardis verlangt, s) der Vertragspartner seinen Geschäftssitz ins Ausland oder seine Bankverbindung zu einer Bank außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraumes oder der Schweiz verlegt, t) der Vertragspartner seinen Pflichten zur Ge- währung von Sicherheiten aus Teil A Ziffern 3.5 und 3.7 nicht oder er seinen Pflichten zur Bestellung, Aufrechterhaltung oder Fortfüh- rung von bankmäßigen Sicherheiten nach Teil A Ziffer 3.10 oder aufgrund einer sonsti- gen Vereinbarung nicht innerhalb der ihm von Concardis gesetzten angemessenen Frist nachkommt, u) der Vertragspartner bei Nutzung eines POS- Terminals/POS-Karten-Kassensystems trotz Aufforderung von Xxxxxxxxx wiederholt nicht oder nicht innerhalb der von Concardis fest- gelegten Frist vom Karteninhaber unter- zeichnete Leistungsbelege vorlegt, v) der Vertragspartner der Aufforderung von Xxxxxxxxx zur Installation eines EMV- zertifizierten POS-Terminals/POS-Karten- Kassensystems nicht fristgemäß nachkommt, w) der Vertragspartner sein Produktsortiment derart ändert, dass auch unter angemesse- ner Berücksichtigung der Belange des Ver- tragspartners die Fortsetzung des Vertrags- verhältnisses für Concardis unzumutbar ist, 15_2287_13.0_DE_de x) der Vertragspartner bei Vertragsabschluss falsche Angaben über seinen Geschäftsbe- trieb oder die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen gemacht hat, insbe- sondere wenn nicht darauf hingewiesen wurde, dass sie Erotikangebote, Glücks- spielumsätze Dritter, Versand von Medika- menten oder Tabakwaren oder sonstige nach dem Lieferland oder der Bundesrepublik Deutschland gesetzes- oder sittenwidrige Waren oder Dienstleistungen einschließen, oder spätere Änderungen des Produktsorti- ments oder des Geschäftsgegenstandes Con- cardis nicht vorher schriftlich mitgeteilt hat oder trotz nicht erteilter Freigabe Kartenum- sätze aus diesem Produktsortiment oder Ge- schäftsgegenstand weiterhin zur Abrechnung einreicht, y) der Vertragspartner der Aufforderung von Xxxxxxxxx, die jeweils aktuellen Authentifi- zierungsverfahren der Kartenorganisationen (derzeit „Mastercard SecureCode“ (zukünftig „Mastercard Identity Check“), „Maestro SecureCode“ und/oder „Verified by Visa“) einzusetzen, nicht fristgemäß nachkommt, z) der Vertragspartner nicht den Anforderun- gen an die Sicherheit von Internetzahlungen gemäß Teil C Ziffer 4 genügt. 11.4 Bei Beendigung des Vertrages wird der Ver- tragspartner sämtliche Hinweise auf die Karten- akzeptanz entfernen, sofern der Vertragspartner nicht anderweitig hierzu berechtigt ist. 11.5 Die Parteien stimmen darin überein, dass der Vertragspartner die in seinem Geschäftsbetrieb getätigten Kartenumsätze während der verein- barten Vertragslaufzeit ausschließlich bei Con- cardis zur Abrechnung einreichen muss. Sofern der Vertragspartner diese Kartenumsätze nicht oder nicht ausschließlich bei Concardis zur Ab- rechnung einreicht, ist Concardis berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und/oder dem Vertragspartner aufgrund dessen einen pauschalen Schadensersatz in Rechnung zu stel- len. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch berechnet sich als Produkt aus dem monatlich in Rechnung gestellten Serviceentgelt der letzten zwölf Monate (bzw. sechs Monate, sofern die Vertragslaufzeit noch keine 12 Monate erreicht hat) abzgl. der tatsächlich von Concardis erspar- ten Aufwendungen x Restlaufzeit (= Anzahl an Tagen zwischen der letzten Einreichung bei Con- cardis und dem tatsächlich vereinbarten Lauf- zeitende). Ein solcher Anspruch auf pauschalen Schadensersatz besteht nicht, wenn der Ver- tragspartner darlegen und beweisen kann, dass ein Anspruch in dieser Höhe nicht entstanden Stand 10/2019 ist. Unabhängig von der Geltendmachung des pauschalen Schadensersatzanspruches ist Con- cardis berechtigt, ggf. unter Anrechnung der Schadensersatzpauschale, den tatsächlich ent- standenen oder weitergehenden Schaden gel- tend zu machen.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Laufzeit, Kündigung und Schadensersatz. 11.1 Durch Ausfüllen und Übermitteln eines Vertrags- formulars erteilt der Vertragspartner der Con- cardis das Angebot, eine Kartenakzeptanzver- einbarung auf der Grundlage der in dem Formular und in den Dokumenten, auf die das Vertragsformular verweist, definierten Konditi- onen zu schließen. Die Vereinbarung kommt durch Gegenzeichnung von eine entsprechende Bestätigung (Annah- me) der Concardis oder durch Zusendung einer gegenüber dem Vertrags- partner zustande. Die Bestätigung erfolgt erst nach Durchführung er erforderlichen Formalitä- ten, insbesondere nach geldwäscherechtlicher Identifikation und Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten des Vertragspartners. Der Ver- trags-bestätigung zustande.tragsabschluss kann auch via Internet erfolgen. 15_2287_13.0_DE_de 11.2 Die Sofern in dem Vertragsformular und in anderen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen kei- ne abweichende Regelung getroffen wird, läuft die Vereinbarung im Präsenzgeschäft hat eine Laufzeit von 60 Monaten. Die Vereinbarung im Fernabsatzgeschäft hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Die jeweilige Vereinbarung auf unbestimmte Zeit und kann erstmalig unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich die Laufzeit auf un- bestimmte Zeit. Sie kann dann vom Vertragspartner mit einer Frist von sechs ei- nem Monat und von der Concardis mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalender- jahres gekündigt xxx Xxxxxxxxx Xxxxxx (x. Teil C) gegenüber der jeweils anderen Partei ge- kündigt werden. Die jeweilige Verein- barung kann innerhalb von sechs Wochen Sofern der Vertragspartner das Kündigungsschreiben nicht vorher aufruft, gilt das Schreiben nach Vertragsabschluss von Concardis fristlos gekün- digt werdendem siebten Tag nach Be- reitstellung im Portal als zugegangen. Dem Ver- tragspartner ist zudem berechtigt, wenn Concardis negative Tatsa- chen über den Vertragspartner oder dessen In- haber oder Geschäftsführer bekannt werden. Kündigungen haben stets schriftlich unter Aus- schluss der telekommunikativen Übermittlung (Telefax, die Vereinba- rung per E-Mail) Mail oder schriftlich gegenüber der Concardis zu erfolgenkündigen. 11.3 Eine Kündigung der Leistungen gemäß dieser Vereinbarung beinhaltet immer sowohl die Kün- digung der Leistungen zur Miete des Terminals, der Netzbetriebsdienstleistungen und der Leis- tungen zur Akzeptanz der girocard (electronic- cash) als auch die Leistungen zur Akzeptanz der Karten (Mastercard-, Maestro-, Visa-, Visa Elect- ron- und V PAY-Karten). Dieser Grundsatz der nur einheitlichen Kündigungsmöglichkeit gilt un- abhängig davon, ob es sich bei der jeweiligen Kündigung um eine ordentliche oder eine au- ßerordentliche Kündigung handelt. 11.4 Eine fristlose Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Ein wich- tiger Grund für eine fristlose Kündigung durch Concardis liegt insbesondere vor, wenn a) 11.4.1 Concardis erhebliche nachteilige Umstände über den Vertragspartner oder dessen Inha- ber Inhaber bekannt werden, die Concardis ein Fest- halten Festhalten am Vertrag unzumutbar machen. Ein solcher Umstand liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner Ver- tragspartner im Vertrag unrich- tige unrichtige Angaben gemacht ge- macht hat, eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage ein- tritt eintritt oder einzutreten droht (beispielsweise auch durch eine [bevorstehendebevor- stehende] Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, Lastschriftrück- gabe Lastschriftrückgabe wegen fehlender Deckung, negative Wirtschaftsauskunft), seine Vermögenslage Vermö- genslage nicht gesichert erscheint oder wenn er sei- nen seinen Informationspflichten gemäß dieser Vereinbarung Ver- einbarung schuldhaft nicht nachkommt, 15_2287_13.0_DE_de, b) 11.4.2 der Vertragspartner in den ersten sechs Mo- naten nach Vertragsabschluss keinen Kar- tenumsatz Kartenum- satz zur Abrechnung eingereicht hat, Stand 10/2019, c) 11.4.3 der Vertragspartner über diesen Vertrag Umsätze, die ohne physische Vorlage einer Kreditkarte Kre- ditkarte im Fernabsatz getätigt wurden, einreichtein- reicht, ohne dass eine entsprechende Servicevereinbarung Ser- vicevereinbarung für das Fernabsatzge- schäft Fernabsatzgeschäft geschlossen wurde,, Stand 07/2019 Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten im Präsenzgeschäft und für die Erbringung von POS-Services („SmartPay-AGB“) d) 11.4.4 der Vertragspartner nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist mit Kündigungs- androhung dem Zahlungsausgleich Zahlungsaus- gleich fälliger Forderungen der Concardis nicht nachge- kommen trotz Fristsetzung mit Kündigungsandrohung in Ver- zug ist, e) 11.4.5 der Vertragspartner Kartenumsätze von Drit- ten zur Abrechnung einreicht oder Karten- umsätze Kartenum- sätze einreicht, deren zugrunde liegende zugrundeliegende Waren oder Dienstleistungen nicht von dem vom Vertragspartner Ver- tragspartner angegebenen Ge- schäftsgegenstandGeschäftsgegen- stand, Preissegment oder der von ihm angegebenen angege- benen Waren- oder Dienst- leistungsgruppe Dienstleistungsgruppe gedeckt sind, f) 11.4.6 Concardis dem Vertragspartner offenlegt, dass das vereinbarte Serviceentgelt im Disagio-Disagio- Modell zur Deckung zumindest der Interchange-, Card-Scheme-Fee- und Proces- singkostenProcessing-Kosten, die mit der Abrechnung der Kar- tenumsätze Kartenumsätze des Vertragspartners Ver- tragspartners anfallen, nicht ausreicht und der Vertragspartner in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Kostenkalkulation und der Stellung des An- passungsverlangens Anpassungsverlangens durch Concardis Con- cardis einer Anpassung nicht zustimmt, g) 11.4.7 die Höhe oder Anzahl der an den Vertrags- partner rückbelasteten Kartenumsätze in ei- ner einer Kalenderwoche oder einem Kalender- monat Kalendermonat ein Prozent (1%) der Gesamthöhe oder Gesamtanzahl Gesamtan- zahl der vom Vertragspartner im betreffenden Zeitraum eingereichten Kar- tenumsätze übersteigt Kartenumsätze über- steigt oder der Gesamtbetrag der an den Ver- tragspartner rückbelasteten Kartenumsätze in einem Monat den Betrag von 5.000,- Euro über- schreitet oder das Verhältnis des eingereichten monatlichen Umsatzes mit gestohlenen, abhandengekommenen ab- handengekommenen oder gefälschten Karten zum eingereichten mo- natlichen monatlichen Umsatz mit nicht gestohlenen, ab- handengekommenen abhandengekommenen oder gefälschten Kar- ten ein Prozent (Karten 1%) % überschreitet,, 15_2287_13.0_DE_de Stand 07/2019 h) der Gesamtbetrag der an den Vertrags- partner rückbelasteten Kartenumsätze in ei- nem Monat den Betrag von 5.000,- EUR überschreitet, i) 11.4.8 der Vertragspartner wiederholt Gutschrift- buchungen veranlasst, denen keine Umsatz- einreichungen Umsatzein- reichungen oder keine Umsatzgeschäfte zugrunde zu- grunde lagen oder die Höhe und Anzahl der von dem Vertragspartner veranlassten Gutschriften in einer Kalenderwoche und/oder einem Kalendermonat Kalen- dermonat mindestens 30% des Gesamtbetrages der zur Abrech- nung Abrechnung eingereichten Kartenumsätze Kartenumsät- ze betragen, j) 11.4.9 die Höhe und Anzahl der von dem Vertrags- partner angefragten und von Concardis ab- gelehnten abge- lehnten Autorisierungsanfragen in einer Kalenderwoche Kalen- derwoche und/oder einem Kalender- monat Kalendermonat 10% der gesamten in diesem Zeit- raum Zeitraum getätigten Autorisierungsanfragen be- tragenAu- torisierungsanfragen betragen, k) 11.4.10 der Vertragspartner wiederholt oder in er- kennbarer Absicht der Wiederholung die Au- torisierung Autori- sierung von Kartenumsätzen anfragt, für die nach Teil B Ziffer 1 bzw. Teil C Ziffer 1.1 der Vereinbarung Ver- einbarung keine Akzeptanzberechti- gung Akzeptanzberechtigung des Vertragspartners besteht, l) 11.4.11 der Vertragspartner wiederholt die Bedin- gungen des Forderungsausgleichs gemäß Teil A Ziffer 1 bzw. Teil B Ziffern 1 bis 4.1 bzw. Teil C Ziffern 1.1 bis 2.1 nicht eingehalten hat, m) 11.4.12 der Vertragspartner seine Pflichten gemäß der Vereinbarung schwerwiegend und/oder wiederholt verletzt und dadurch Concardis ein weiteres Festhalten am Vertrag unzu- mutbar unzumutbar gemacht wird, n) 11.4.13 der Vertragspartner der Aufforderung von Xxxxxxxxx, sich innerhalb einer von Concardis gesetzten angemessenen Frist gemäß den Vorgaben von PCI seiner Pflicht zur Erstre- gistrierung und Aufrechterhaltung seiner PCI- DSS Zertifizierung gemäß Teil A Ziffer 5.2 registrieren zu lassennicht nachkommt und diese auch trotz einer nachlau- fenden Aufforderung von Xxxxxxxxx, innerhalb einer von Concardis gesetzten, angemessenen Frist nicht nachkommtnachholt, o) 11.4.14 der Vertragspartner trotz Aufforderung von Xxxxxxxxx seinen Informationspflichten ge- mäß gemäß Teil A Ziffer 9 nicht innerhalb der von Concardis gesetzten angemessenen Frist nachkommt, 15_2287_13.0_DE_de, p) 11.4.15 der Vertragspartner nicht (mehr) in Besitz der für die Erbringung seines Geschäftsbe- triebes Geschäftsbetriebes erforderlichen Lizenzen, Genehmi- gungen Genehmigungen und/oder sonstigen Erlaubnissen ist und/oder ihm diese aus jedweden Gründen entzogen und/oder untersagt wurden, Stand 10/2019, q) 11.4.16 eine (ganze oder teilweise) Übertragung der Geschäftsanteile des Vertragspartners oder seiner sei- ner direkten oder indirekten Gesellschaf- ter Gesellschafter stattfindet oder sonstige wirtschaftlich vergleichbare ver- gleichbare Maßnahmen vorgenommen werden, die zu einem Kontrollwechsel bei dem Vertragspartner Vertrags- partner oder deren direkten oder indirekten Gesellschaftern Ge- sellschaftern führen,, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten im Präsenzgeschäft und für die Erbringung von POS-Services („SmartPay-AGB“) r) 11.4.17 Mastercard, Visa oder eine andere Kartenor- ganisation die Einstellung der Kartenakzep- tanz Kartenakzeptanz durch den Vertragspartner aus wichti- gem wichtigem Grund von Concardis Xxxxxxxxx verlangt, s) 11.4.18 der Vertragspartner seinen Geschäftssitz ins Ausland oder seine Bankverbindung zu einer Bank außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraumes Wirtschafts- raumes oder der Schweiz verlegt, t) 11.4.19 der Vertragspartner seinen Pflichten seiner Pflicht zur Ge- währung von Sicherheiten aus Teil A Ziffern 3.5 und 3.7 nicht oder er seinen Pflichten zur BestellungBestel- lung, Aufrechterhaltung oder Fortfüh- rung Fortführung von bankmäßigen Sicherheiten nach Teil A Ziffer 3.10 3.6 oder aufgrund einer sonsti- gen sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der ihm von Concardis gesetzten angemessenen Frist nachkommt, u) 11.4.20 der Vertragspartner bei Nutzung eines POS- Terminals/POS-Karten-Kassensystems trotz Aufforderung Auf- forderung von Xxxxxxxxx Concardis wiederholt nicht oder nicht innerhalb der von Concardis fest- gelegten festgelegten Frist vom Karteninhaber unter- zeichnete Leistungsbelege unterzeichnete Leis- tungsbelege vorlegt, v) 11.4.21 der Vertragspartner der Aufforderung von Xxxxxxxxx Concardis zur Installation eines EMV- zertifizierten POS-Terminals/POS-Karten- Kassensystems nicht fristgemäß nachkommt, w) 11.3.22 der Vertragspartner sein Produktsortiment derart ändert, dass auch unter angemesse- ner angemessener Berücksichtigung der Belange des Ver- tragspartners Vertragspart- ners die Fortsetzung des Vertrags- verhältnisses Vertragsverhältnisses für Concardis unzumutbar ist, 15_2287_13.0_DE_deStand 07/2019 x) 11.4.23 der Vertragspartner bei Vertragsabschluss falsche Angaben über seinen Geschäftsbe- trieb Geschäftsbetrieb oder die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen gemacht hat, insbe- sondere insbesondere wenn nicht darauf hingewiesen wurde, dass sie Erotikangebote, Glücks- spielumsätze Glücksspielumsätze Dritter, Versand von Medika- menten Medikamenten oder Tabakwaren oder sonstige nach dem Lieferland oder der Bundesrepublik Deutschland gesetzes- oder sittenwidrige sit- tenwidrige Waren oder Dienstleistungen einschließenein- schließen, oder spätere Änderungen des Produktsorti- ments Pro- duktsortiments oder des Geschäftsgegenstandes Con- cardis Concardis nicht vorher schriftlich mitgeteilt hat oder trotz nicht erteilter Freigabe Kartenum- sätze Kartenumsät- ze aus diesem Produktsortiment oder Ge- schäftsgegenstand weiterhin zur Abrechnung einreicht, y) 11.4.24 der Vertragspartner der Aufforderung von XxxxxxxxxConcardis kein gülti- ges SEPA-Lastschriftmandat gemäß Teil A Ziffer 2.5 erteilt und aufrecht erhält. 11.4.25 wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Vertraggspartner beim Betreiben seiner Geschäfte, deren Zahlungen er zur Abrechnung bei der Concardis einreicht, strafrechtlich rele- vantes Verhalten zeitigt, er insbesondere betrü- gerisch handelt. 11.4.26 wenn sich die jeweils aktuellen Authentifi- zierungsverfahren Anforderungen der Kartenorganisationen (derzeit „Mastercard SecureCode“ (zukünftig „Mastercard Identity Check“), „Maestro SecureCode“ Deutschen Kreditwirtschaft ändern oder andere Anforde- rungen und/oder „Verified by Visa“) einzusetzen, öffentlich-rechtliche Vorschrif- ten zu einer zwingenden Umstellung des Bezahl- systems im Laufe der Betriebszeit des Terminals führen und eine Lösung zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems nicht fristgemäß nachkommt, z) der Vertragspartner möglich ist oder nicht den Anforderun- gen an die Sicherheit von Internetzahlungen gemäß Teil C Ziffer 4 genügtangeboten wird. 11.4 11.4.27 wenn die Deutsche Kreditwirtschaft den be- stehenden Vertrag über die Zulassung zu ihrem electronic cash-System kündigt. Concardis ist in den vorab genannten Fällen (11.4.1 bis 11.4.27) auch berechtigt, anstatt eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, die vertraglichen Leistungen nach entsprechender Information an den Vertragspartner befristet auszusetzen, um dem Vertragspartner zu er- möglichen, den Vertragsverstoß noch abzustel- len. 11.5 Bei Beendigung des Vertrages wird der Ver- tragspartner sämtliche Hinweise auf die Karten- akzeptanz entfernen, sofern der Vertragspartner nicht anderweitig hierzu berechtigt ist.. 15_2287_13.0_DE_de 11.5 11.6 Die Parteien stimmen darin überein, dass der Vertragspartner Ver-tragspartner die in seinem Geschäftsbetrieb getätigten Kartenumsätze während der verein- barten Vertragslaufzeit ausschließlich bei Con- cardis zur Abrechnung einreichen muss. Sofern der Vertragspartner diese Kartenumsätze nicht oder nicht ausschließlich bei Concardis zur Ab- rechnung einreicht, ist Concardis berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und/oder dem Vertragspartner aufgrund dessen einen pauschalen Schadensersatz in Rechnung zu stel- len. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch berechnet sich als Produkt aus dem monatlich in Rechnung gestellten Serviceentgelt der letzten zwölf Monate (bzw. sechs Monate, sofern die Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten im Präsenzgeschäft und für die Erbringung von POS-Services („SmartPay-AGB“) Vertragslaufzeit noch keine 12 Monate erreicht hat) abzgl. der tatsächlich von Concardis erspar- ten Aufwendungen x Restlaufzeit (= Anzahl an Tagen zwischen der letzten Einreichung bei Con- cardis und dem tatsächlich vereinbarten Lauf- zeitende). Ein solcher Anspruch auf pauschalen Schadensersatz besteht nicht, wenn der Ver- tragspartner darlegen und beweisen kann, dass ein Anspruch in dieser Höhe nicht entstanden Stand 10/2019 ist. Unabhängig von der Geltendmachung des pauschalen Schadensersatzanspruches ist Con- cardis berechtigt, ggf. unter Anrechnung An-rechnung der Schadensersatzpauschale, den tatsächlich tat-sächlich ent- standenen oder weitergehenden Schaden gel- tend zu machen.

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Samples: Kartenakzeptanz Und Abrechnungsbedingungen

Laufzeit, Kündigung und Schadensersatz. 11.1 Die Vereinbarung kommt durch Gegenzeichnung von Concardis oder durch Zusendung einer Ver- trags-bestätigung zustande. 11.2 Die Vereinbarung im Präsenzgeschäft hat eine Laufzeit von 60 Monaten. Die Vereinbarung im Fernabsatzgeschäft hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Die jeweilige Vereinbarung kann erstmalig erst- malig unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten Mo- naten zum Vertragsende gekündigt werden. Andernfalls An- dernfalls verlängert sich die Laufzeit auf un- bestimmte unbestimmte Zeit. Sie kann dann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalender- jahres Kalenderjah- res gekündigt werden. Die jeweilige Verein- barung Vereinba- Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten rung kann innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss von Concardis fristlos gekün- digt gekündigt werden, wenn Concardis negative Tatsa- chen Tatsachen über den Vertragspartner oder dessen In- haber Inhaber oder Geschäftsführer bekannt werden. Kündigungen haben stets Die Kün- digung hat schriftlich unter Aus- schluss der telekommunikativen Übermittlung (Telefax, E-Mail) zu erfolgen. 11.3 Eine fristlose Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Ein wich- tiger Grund für eine fristlose Kündigung durch Concardis liegt insbesondere vor, wenn a) Concardis erhebliche nachteilige Umstände über den Vertragspartner oder dessen Inha- ber bekannt werden, die Concardis ein Fest- halten am Vertrag unzumutbar machen. Ein solcher Umstand liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner im Vertrag unrich- tige Angaben gemacht hat, eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage ein- tritt oder einzutreten droht (beispielsweise auch durch eine [bevorstehende] Stellung eines ei- nes Antrags auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, Lastschriftrück- gabe wegen fehlender Deckung, negative Wirtschaftsauskunft), seine Vermögenslage nicht gesichert erscheint oder wenn er sei- nen seinen Informationspflichten gemäß dieser Vereinbarung Verein- barung schuldhaft nicht nachkommt, 15_2287_13.0_DE_de, b) der Vertragspartner in den ersten sechs Mo- naten nach Vertragsabschluss keinen Kar- tenumsatz Karten- umsatz zur Abrechnung eingereicht hat, Stand 10/2019, c) der Vertragspartner über diesen Vertrag UmsätzeUm- sätze, die ohne physische Vorlage einer Kreditkarte Kre- ditkarte im Fernabsatz getätigt wurden, einreichtein- reicht, ohne dass eine entsprechende Servicevereinbarung für das Fernabsatzge- schäft geschlossen wurde, d) der Vertragspartner nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist mit Kündigungs- androhung Kündigungsan- drohung dem Zahlungsausgleich fälliger Forderungen For- derungen der Concardis nicht nachge- kommen nachgekom- men ist, e) der Vertragspartner Kartenumsätze von Drit- ten zur Abrechnung einreicht oder Karten- umsätze Kartenum- sätze einreicht, deren zugrunde liegende Waren Wa- ren oder Dienstleistungen nicht von dem vom Vertragspartner angegebenen Ge- schäftsgegenstandGeschäftsge- genstand, Preissegment oder der von ihm angegebenen an- gegebenen Waren- oder Dienst- leistungsgruppe Dienstleistungs- gruppe gedeckt sind, f) Concardis dem Vertragspartner offenlegt, dass das vereinbarte Serviceentgelt im Disagio-Modell zur Deckung zumindest der Interchange-In- terchange-, Card-Scheme-Fee- und Proces- singkosten, die mit der Abrechnung der Kar- tenumsätze des Vertragspartners anfallen, nicht ausreicht und der Vertragspartner in- nerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Kostenkalkulation und der Stellung des An- passungsverlangens durch Concardis einer Anpassung nicht zustimmt, g) die Höhe oder Anzahl der an gegen den Vertrags- partner rückbelasteten durch die Kartenemittenten veran- lassten Rückbelastungen von durch den Ver- tragspartner zur Abrechnung eingereichten Kartenumsätze in ei- ner einer Kalenderwoche oder einem Kalender- monat ein Prozent Kalendermonat null Komma neun Pro- zent (10,9%) der Gesamthöhe oder Gesamtanzahl Gesamtan- zahl der vom Vertragspartner im betreffenden betreffen- den Zeitraum eingereichten Kar- tenumsätze Kartenumsätze übersteigt oder das Verhältnis des eingereichten eingereich- ten monatlichen Umsatzes mit gestohlenen, abhandengekommenen oder gefälschten Karten Kar- ten zum eingereichten mo- natlichen monatlichen Umsatz mit nicht gestohlenen, ab- handengekommenen abhandengekomme- nen oder gefälschten Kar- ten ein Karten null Komma neun Prozent (10,9%) überschreitet, h) der Gesamtbetrag der an den Vertrags- partner rückbelasteten Kartenumsätze in ei- nem Monat den Betrag von 5.000,- EUR überschreitetüber- schreitet, i) der Vertragspartner wiederholt Gutschrift- buchungen Gutschriftbu- chungen veranlasst, denen keine Umsatz- einreichungen Umsatzein- reichungen oder keine Umsatzgeschäfte zugrunde zu- grunde lagen oder die Höhe und Anzahl der von dem Vertragspartner veranlassten Gutschriften Gut- schriften in einer Kalenderwoche und/oder einem Kalendermonat mindestens 30% des Gesamtbetrages der zur Abrech- nung eingereichten Abrechnung einge- reichten Kartenumsätze betragen,, 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 j) die Höhe und Anzahl der von dem Vertrags- partner angefragten und von Concardis ab- gelehnten abge- lehnten Autorisierungsanfragen in einer Kalenderwoche Ka- lenderwoche und/oder einem Kalender- monat Kalendermonat 10% der gesamten in diesem Zeit- raum Zeitraum getätigten Autorisierungsanfragen be- tragen,betragen, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten k) der Vertragspartner wiederholt oder in er- kennbarer Absicht der Wiederholung die Au- torisierung von Kartenumsätzen anfragt, für die nach Teil B Ziffer 1 bzw. Teil C Ziffer 1.1 der Vereinbarung keine Akzeptanzberechti- gung des Vertragspartners besteht, l) der Vertragspartner wiederholt die Bedin- gungen Bedingun- gen des Forderungsausgleichs gemäß Teil A Ziffer 1 bzw. Teil B Ziffern 1 bis 4.1 bzw. Teil C Ziffern 1.1 bis 2.1 nicht eingehalten hat, m) der Vertragspartner seine Pflichten gemäß der Vereinbarung schwerwiegend und/oder wiederholt verletzt und dadurch Concardis ein weiteres Festhalten am Vertrag unzu- mutbar unzumut- bar gemacht wird, n) der Vertragspartner der Aufforderung von Xxxxxxxxx, sich innerhalb einer von Concardis gesetzten angemessenen Frist gemäß den Vorgaben von PCI DSS gemäß Teil A Ziffer 5.2 registrieren zu lassen, nicht nachkommt, o) der Vertragspartner trotz Aufforderung von Xxxxxxxxx seinen Informationspflichten ge- mäß Teil A Ziffer 9 nicht innerhalb der von Concardis gesetzten angemessenen Frist nachkommt, 15_2287_13.0_DE_de, p) der Vertragspartner nicht (mehr) in Besitz der für die Erbringung seines Geschäftsbe- triebes Geschäftsbetriebes erforderlichen Lizenzen, Genehmi- gungen Genehmigungen und/oder sonstigen Erlaubnissen ist und/oder ihm diese aus jedweden Gründen entzogen und/oder untersagt wurden, Stand 10/2019, q) eine (ganze oder teilweise) Übertragung der Geschäftsanteile des Vertragspartners oder seiner direkten oder indirekten Gesellschaf- ter stattfindet oder sonstige wirtschaftlich vergleichbare Maßnahmen vorgenommen werden, die zu einem Kontrollwechsel bei dem Vertragspartner oder deren direkten oder indirekten Gesellschaftern führen, r) Mastercard, Visa oder eine andere Kartenor- ganisation die Einstellung der Kartenakzep- tanz durch den Vertragspartner aus wichti- gem Grund von Concardis verlangt, s) der Vertragspartner seinen Geschäftssitz ins Ausland oder seine Bankverbindung zu einer Bank außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraumes oder der Schweiz verlegt, t) der Vertragspartner seinen Pflichten zur Ge- währung von Sicherheiten aus Teil A Ziffern 3.5 und 3.7 nicht oder er seinen Pflichten zur Bestellung, Aufrechterhaltung oder Fortfüh- rung von bankmäßigen Sicherheiten nach Teil A Ziffer 3.10 oder aufgrund einer sonsti- gen sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der ihm von Concardis gesetzten angemessenen Frist nachkommt, u) der Vertragspartner bei Nutzung eines POS- Terminals/POS-Karten-Kassensystems trotz Aufforderung von Xxxxxxxxx wiederholt nicht oder nicht innerhalb der von Concardis fest- gelegten Frist vom Karteninhaber unter- zeichnete unterzeich- nete Leistungsbelege vorlegt, v) der Vertragspartner der Aufforderung von Xxxxxxxxx Concardis zur Installation eines EMV- zertifizierten EMV-zertifi- zierten POS-Terminals/POS-Karten- Kassensystems Karten-Kassen- systems nicht fristgemäß nachkommt, w) der Vertragspartner sein Produktsortiment derart ändert, dass auch unter angemesse- ner angemessener Berücksichtigung der Belange des Ver- tragspartners Vertrags- partners die Fortsetzung des Vertrags- verhältnisses Vertragsverhält- nisses für Concardis unzumutbar ist, 15_2287_13.0_DE_de, x) der Vertragspartner bei Vertragsabschluss falsche Angaben über seinen Geschäftsbe- trieb oder die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen gemacht hat, insbe- sondere wenn nicht darauf hingewiesen wurde, dass sie Erotikangebote, Glücks- spielumsätze Dritter, Versand von Medika- menten oder Tabakwaren oder sonstige nach dem Lieferland oder der Bundesrepublik Deutschland gesetzes- oder sittenwidrige Waren oder Dienstleistungen einschließen, oder spätere Änderungen des Produktsorti- ments oder des Geschäftsgegenstandes Con- cardis nicht vorher schriftlich mitgeteilt hat oder trotz nicht erteilter Freigabe Kartenum- sätze aus diesem Produktsortiment oder Ge- schäftsgegenstand weiterhin zur Abrechnung einreicht, y) der Vertragspartner der Aufforderung von Xxxxxxxxx, die jeweils aktuellen Authentifi- zierungsverfahren Authentifizie- rungsverfahren der Kartenorganisationen (derzeit „Mastercard SecureCode“ (zukünftig 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 „Mastercard Identity Check“), „Maestro SecureCode“ und/oder „Verified by Visa“ bzw. „Visa Secure“) einzusetzen, nicht fristgemäß fristge- mäß nachkommt,, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten z) der Vertragspartner nicht den Anforderun- gen Anforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen gemäß ge- mäß Teil C Ziffer 4 genügt. Concardis ist in den vorab genannten Fällen (A Ziffern 11.3 a) bis 11.3 z)) auch berechtigt, anstatt eine außerordentliche Kündigung auszuspre- chen, die vertraglichen Leistungen nach entspre- chender Information an den Vertragspartner be- fristet auszusetzen, um dem Vertragspartner zu ermöglichen, den Vertragsverstoß noch abzustel- len. 11.4 Bei Beendigung des Vertrages wird der Ver- tragspartner Vertrags- partner sämtliche Hinweise auf die Karten- akzeptanz Kartenakzep- tanz entfernen, sofern der Vertragspartner nicht anderweitig hierzu berechtigt ist.. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 11.5 Die Parteien stimmen darin überein, dass der Vertragspartner die in seinem Geschäftsbetrieb getätigten Kartenumsätze während der verein- barten Vertragslaufzeit ausschließlich bei Con- cardis zur Abrechnung einreichen muss. Sofern der Vertragspartner diese Kartenumsätze nicht oder nicht ausschließlich bei Concardis zur Ab- rechnung einreicht, ist Concardis Xxxxxxxxx berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und/oder dem Vertragspartner aufgrund dessen einen pauschalen pau- schalen Schadensersatz in Rechnung zu stel- lenstellen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch berechnet be- rechnet sich als Produkt aus dem monatlich in Rechnung gestellten Serviceentgelt der letzten zwölf Monate (bzw. sechs Monate, sofern die Vertragslaufzeit noch keine 12 Monate erreicht hat) abzgl. der tatsächlich von Concardis erspar- ten Aufwendungen x Restlaufzeit (= Anzahl an Tagen Ta- gen zwischen der letzten Einreichung bei Con- cardis Concar- dis und dem tatsächlich vereinbarten Lauf- zeitendeLaufzeitende). Ein solcher Anspruch auf pauschalen pauscha- len Schadensersatz besteht nicht, wenn der Ver- tragspartner darlegen und beweisen kann, dass ein Anspruch in dieser Höhe nicht entstanden Stand 10/2019 ist. Unabhängig von der Geltendmachung des pauschalen pau- schalen Schadensersatzanspruches ist Con- cardis Concardis berechtigt, ggf. unter Anrechnung der SchadensersatzpauschaleSchadens- ersatzpauschale, den tatsächlich ent- standenen entstandenen oder weitergehenden Schaden gel- tend geltend zu machenma- chen.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Laufzeit, Kündigung und Schadensersatz. 11.1 Die Vereinbarung kommt durch Gegenzeichnung von Concardis oder durch Zusendung einer Ver- trags-bestätigung tragsbestätigung zustande. 11.2 Die Vereinbarung im Präsenzgeschäft hat eine Laufzeit von 60 36 Monaten. Die Vereinbarung im Fernabsatzgeschäft hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Die jeweilige Vereinbarung kann erstmalig erst- malig unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten Mo- naten zum Vertragsende gekündigt werden. Andernfalls An- dernfalls verlängert sich die Laufzeit auf un- bestimmte unbe- stimmte Zeit. Sie kann dann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalender- jahres Kalenderjahres gekündigt werden. Die jeweilige Verein- barung Vereinbarung kann innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsabschluss Vertrags- abschluss von Concardis fristlos gekün- digt werdengekündigt wer- den, wenn Concardis negative Tatsa- chen Tatsachen über den Vertragspartner oder dessen In- haber Inhaber oder Geschäftsführer Ge- schäftsführer bekannt werden. Kündigungen haben ha- ben stets schriftlich unter Aus- schluss Ausschluss der telekommunikativen telekom- munikativen Übermittlung (Telefax, E-Mail) zu erfolgener- folgen. 11.3 Eine fristlose Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Ein wich- tiger wichti- ger Grund für eine fristlose Kündigung durch Concardis Con- cardis liegt insbesondere vor, wenn a) Concardis erhebliche nachteilige Umstände über den Vertragspartner oder dessen Inha- ber Inhaber bekannt werden, die Concardis ein Fest- halten Festhalten am Vertrag unzumutbar machen. Ein solcher Umstand liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner im Vertrag unrich- tige Angaben unrichtige Anga- ben gemacht hat, eine wesentliche Verschlechterung Ver- schlechterung seiner Vermögenslage ein- tritt eintritt oder einzutreten droht (beispielsweise auch durch eine [bevorstehende] Stellung eines Antrags An- trags auf Eröffnung eines Insolvenz- oder VergleichsverfahrensVer- gleichsverfahrens, Lastschriftrück- gabe Lastschriftrückgabe wegen fehlender Deckung, negative WirtschaftsauskunftWirtschaftsaus- kunft), seine Vermögenslage nicht gesichert erscheint oder wenn er sei- nen Informationspflichten gemäß seinen Informations- pflichten gemäss dieser Vereinbarung schuldhaft schuld- haft nicht nachkommt, 15_2287_13.0_DE_de, b) der Vertragspartner in den ersten sechs Mo- naten Mona- ten nach Vertragsabschluss keinen Kar- tenumsatz Kartenum- satz zur Abrechnung eingereicht hat, Stand 10/2019, c) der Vertragspartner über diesen Vertrag UmsätzeUm- sätze, die ohne physische Vorlage einer Kreditkarte Kredit- karte im Fernabsatz getätigt wurden, einreichtein- reicht, ohne dass eine entsprechende Servicevereinbarung Ser- vicevereinbarung für das Fernabsatzge- schäft Fernabsatzgeschäft geschlossen wurde, d) der Vertragspartner nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist mit Kündigungs- androhung Kündigungsan- drohung dem Zahlungsausgleich fälliger Forderungen For- derungen der Concardis nicht nachge- kommen nachgekommen ist,, 15_2867_4.0_CH_de/Stand 02/2020 e) der Vertragspartner Kartenumsätze von Drit- ten zur Abrechnung einreicht oder Karten- umsätze Kartenum- sätze einreicht, deren zugrunde liegende Waren zugrundeliegende Wa- ren oder Dienstleistungen nicht von dem vom Vertragspartner angegebenen Ge- schäftsgegenstandGeschäftsge- genstand, Preissegment oder der von ihm angegebenen an- gegebenen Waren- oder Dienst- leistungsgruppe Dienstleistungs- gruppe gedeckt sind, f) Concardis dem Vertragspartner offenlegt, dass das die vereinbarte Serviceentgelt Kommission im Disagio-Modell zur Deckung zumindest der Interchange-, Card-Scheme-Fee- und Proces- singkostenProcessingkosten, die mit der Abrechnung der Kar- tenumsätze Kartenumsätze des Vertragspartners anfallen, nicht ausreicht und der Vertragspartner in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen Wo- chen nach Vorlage der Kostenkalkulation und der Stellung des An- passungsverlangens Anpassungsverlangens durch Concardis einer Anpassung nicht zustimmt, g) die Höhe oder Anzahl der an den Vertrags- partner rückbelasteten Kartenumsätze in ei- ner Kalenderwoche oder einem Kalender- monat Kalendermo- nat ein Prozent (1%) der Gesamthöhe oder Gesamtanzahl Ge- samtanzahl der vom Vertragspartner im betreffenden be- treffenden Zeitraum eingereichten Kar- tenumsätze Kartenum- sätze übersteigt oder das Verhältnis des eingereichten einge- reichten monatlichen Umsatzes mit gestohlenengestohle- nen, abhandengekommenen oder gefälschten Karten zum eingereichten mo- natlichen Umsatz monatlichen Um- satz mit nicht gestohlenen, ab- handengekommenen abhandengekom- menen oder gefälschten Kar- ten Karten ein Prozent (11 %) überschreitet, h) der Gesamtbetrag der an den Vertrags- partner Vertragspartner rückbelasteten Kartenumsätze in ei- nem Monat einem Mo- nat den Betrag von 5.000,- EUR 6.000,- CHF überschreitet, i) der Vertragspartner wiederholt Gutschrift- buchungen Gutschriftbu- chungen veranlasst, denen keine Umsatz- einreichungen Umsatzein- reichungen oder keine Umsatzgeschäfte zugrunde zu- grunde lagen oder die Höhe und Anzahl der von dem Vertragspartner veranlassten Gutschriften Gut- schriften in einer Kalenderwoche und/oder einem ei- nem Kalendermonat mindestens 30% des Gesamtbetrages Ge- samtbetrages der zur Abrech- nung eingereichten Abrechnung eingereich- ten Kartenumsätze betragen, j) die Höhe und Anzahl der von dem Vertrags- partner angefragten und von Concardis ab- gelehnten abge- lehnten Autorisierungsanfragen in einer Kalenderwoche Kalen- derwoche und/oder einem Kalender- monat Kalendermonat 10% der gesamten in diesem Zeit- raum getätigten Zeitraum getätig- ten Autorisierungsanfragen be- tragenbetragen, k) der Vertragspartner wiederholt oder in er- kennbarer Absicht der Wiederholung die Au- torisierung Auto- risierung von Kartenumsätzen anfragt, für die nach Teil B Ziffer 1 bzw. Teil C Ziffer 1.1 der Vereinbarung keine Akzeptanzberechti- gung Akzeptanzberechtigung des Vertragspartners besteht, l) der Vertragspartner wiederholt die Bedin- gungen Bedingun- gen des Forderungsausgleichs gemäß gemäss Teil A Ziffer 1 bzw. Teil B Ziffern 1 bis 4.1 bzw. Teil C Ziffern 1.1 bis 2.1 nicht eingehalten hat, m) der Vertragspartner seine Pflichten gemäß gemäss der Vereinbarung schwerwiegend und/oder wiederholt verletzt und dadurch Concardis ein weiteres Festhalten am Vertrag unzu- mutbar unzumutbar gemacht wird, n) der Vertragspartner der Aufforderung von Xxxxxxxxx, sich innerhalb einer von Concardis gesetzten angemessenen Frist gemäß gemäss den Vorgaben von PCI DSS gemäß gemäss Teil A Ziffer 5.2 registrieren zu lassen, nicht nachkommt, o) der Vertragspartner trotz Aufforderung von Xxxxxxxxx seinen Informationspflichten ge- mäß mäss Teil A Ziffer 9 nicht innerhalb der von Concardis gesetzten angemessenen Frist nachkommt, 15_2287_13.0_DE_denach- kommt, p) der Vertragspartner nicht (mehr) in Besitz der für die Erbringung seines Geschäftsbe- triebes Geschäftsbetriebes erforderlichen Lizenzen, Genehmi- gungen Genehmigungen und/oder sonstigen Erlaubnissen ist und/oder ihm diese aus jedweden Gründen entzogen und/oder untersagt wurden, Stand 10/2019, q) eine (ganze oder teilweise) Übertragung der Geschäftsanteile des Vertragspartners oder seiner direkten oder indirekten Gesellschaf- ter Gesellschafter stattfindet oder sonstige wirtschaftlich vergleichbare Maßnahmen ver- gleichbare Massnahmen vorgenommen werdenwer- den, die zu einem Kontrollwechsel bei dem Vertragspartner oder deren direkten oder indirekten in- direkten Gesellschaftern führen, r) Mastercard, Visa oder eine andere Kartenor- ganisation die Einstellung der Kartenakzep- tanz Kartenakzeptanz durch den Vertragspartner aus wichti- gem wichtigem Grund von Concardis verlangt, s) der Vertragspartner seinen Geschäftssitz ins Ausland oder seine Bankverbindung zu einer Bank außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraumes oder der Wirtschafts- raumes einschließlich Schweiz verlegt, t) der Vertragspartner seinen Pflichten einer Aufforderung von Concardis zur Ge- währung Gewährung von Sicherheiten aus Teil A Ziffern 3.5 3.5, 3.7 und 3.7 3.10 nicht oder er seinen Pflichten zur Bestellung, Aufrechterhaltung Aufrechter- haltung oder Fortfüh- rung Fortführung von bankmäßigen bankmässigen Sicherheiten nach Teil A Ziffer 3.10 oder aufgrund 3.10oder auf- grund einer sonsti- gen sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb in- nerhalb der ihm von Concardis gesetzten angemessenen an- gemessenen Frist nachkommt, u) der Vertragspartner bei Nutzung eines POS- Terminals/POS-Karten-Kassensystems trotz Aufforderung von Xxxxxxxxx wiederholt nicht oder nicht innerhalb der von Concardis fest- gelegten festge- legten Frist vom Karteninhaber unter- zeichnete unterzeichnete Leistungsbelege vorlegt, v) der Vertragspartner der Aufforderung von Xxxxxxxxx Concardis zur Installation eines EMV- zertifizierten EMV-zertifi- zierten POS-Terminals/POS-Karten- Kassensystems Karten-Kassensys- tems nicht fristgemäß fristgemäss nachkommt, w) der Vertragspartner sein Produktsortiment derart ändert, dass auch unter angemesse- ner angemessener 15_2867_4.0_CH_de/Stand 02/2020 Berücksichtigung der Belange des Ver- tragspartners Vertrags- partners die Fortsetzung des Vertrags- verhältnisses Vertragsverhält- nisses für Concardis unzumutbar ist, 15_2287_13.0_DE_de, x) der Vertragspartner bei Vertragsabschluss falsche fal- sche Angaben über seinen Geschäftsbe- trieb oder Geschäftsbetrieb o- der die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen gemacht hat, insbe- sondere insbesondere wenn nicht darauf hingewiesen wurde, dass sie Erotikangebote, Glücks- spielumsätze DritterGlücksspielumsätze Drit- ter, Versand von Medika- menten Medikamenten oder Tabakwaren Tabak- waren oder sonstige nach dem Lieferland oder der Bundesrepublik Deutschland Schweiz gesetzes- oder sittenwidrige Waren Wa- ren oder Dienstleistungen einschließeneinschliessen, oder spätere Änderungen des Produktsorti- ments oder Produktsortiments o- der des Geschäftsgegenstandes Con- cardis Concardis nicht vorher schriftlich mitgeteilt hat oder trotz nicht erteilter Freigabe Kartenum- sätze Kartenumsätze aus diesem Produktsortiment oder Ge- schäftsgegenstand Geschäfts- gegenstand weiterhin zur Abrechnung einreicht,ein- reicht y) der Vertragspartner der Aufforderung von Xxxxxxxxx, die jeweils aktuellen Authentifi- zierungsverfahren Authentifizie- rungsverfahren der Kartenorganisationen (derzeit „Mastercard SecureCode“ (zukünftig „Mastercard Identity Check“), „Maestro SecureCode“ und/oder „Verified by Visa“) einzusetzenein- zusetzen, nicht fristgemäß fristgemäss nachkommt, z) der Vertragspartner nicht den Anforderun- gen Anforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen gemäß ge- mäss Teil C Ziffer 4 genügt. 11.4 Bei Beendigung des Vertrages wird der Ver- tragspartner Vertrags- partner sämtliche Hinweise auf die Karten- akzeptanz Kartenakzep- tanz entfernen, sofern der Vertragspartner nicht anderweitig hierzu berechtigt ist. 11.5 Die Parteien stimmen darin überein, dass der Vertragspartner Ver- tragspartner die in seinem Geschäftsbetrieb getätigten getä- tigten Kartenumsätze während der verein- barten vereinbarten Vertragslaufzeit ausschließlich ausschliesslich bei Con- cardis Concardis zur Abrechnung einreichen muss. Sofern der Vertragspartner Ver- tragspartner diese Kartenumsätze nicht oder nicht ausschließlich ausschliesslich bei Concardis zur Ab- rechnung einreichtAbrechnung ein- reicht, ist Concardis berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus- serordentlich zu kündigen und/oder dem Vertragspartner Ver- tragspartner aufgrund dessen einen pauschalen Schadensersatz in Rechnung zu stel- lenstellen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch berechnet sich als Produkt aus dem der monatlich in Rechnung gestellten Serviceentgelt ge- stellten Kommission der letzten zwölf Monate (bzw. sechs Monate, sofern die Vertragslaufzeit noch keine 12 Monate erreicht hat) abzgl. der tatsächlich tat- sächlich von Concardis erspar- ten ersparten Aufwendungen x Restlaufzeit (= Anzahl an Tagen zwischen der letzten letz- ten Einreichung bei Con- cardis Concardis und dem tatsächlich vereinbarten Lauf- zeitendeLaufzeitende). Ein solcher Anspruch auf pauschalen Schadensersatz besteht nicht, wenn der Ver- tragspartner Vertragspartner darlegen und beweisen kann, dass ein Anspruch in dieser Höhe nicht entstanden Stand 10/2019 ent- standen ist. Unabhängig von der Geltendmachung des pauschalen Schadensersatzanspruches ist Con- cardis Concardis berechtigt, ggf. unter Anrechnung der Schadensersatzpauschale, den tatsächlich ent- standenen oder weitergehenden Schaden gel- tend geltend zu machen.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag