Haftung und Schadensersatz Musterklauseln

Haftung und Schadensersatz. 10.1. Im Fall der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen und zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts beizutragen.
Haftung und Schadensersatz. 7.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Haftung und Schadensersatz. 9.1. Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Haftung und Schadensersatz. Die zwischen den Parteien im Einzelvertrag vereinbarte Haftungsregelung gilt auch für diesen Annex.
Haftung und Schadensersatz. Der Auftraggeber gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung der sich aus den einschlägi- gen geltenden rechtlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Es gelten grundsätzlich die Haftungsbeschränkungen aus dem Hauptvertrag. Der Auftraggeber stellt den Auf- tragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte gegen den Auftrag- nehmer auf Grund der vom Auftraggeber Beauftragung personenbezogener Daten geltend machen, sofern nicht der Anspruch des Dritten auf einer rechtswidrigen Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auf- tragnehmer beruht. Art. 82 DS-GVO bleibt unberührt.
Haftung und Schadensersatz. (1) Auftraggeber und Auftragnehmer haften gegenüber betroffener Personen entsprechend der in Art. 82 DSGVO getroffenen Regelung.
Haftung und Schadensersatz. 8.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
Haftung und Schadensersatz. Auftraggeber und Auftragnehmer haften gegenu¨ber betroffener Personen entsprechend der in Art. 82 DSGVO getroffenen Regelung. Anhang: Technische und organisatorische Maßnahmen Stand: 24. Juni 2021 Die Business-Logics GmbH (im Folgenden auch: Wir) trifft nachfolgende technische und or- ganisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit i. S. d. Art. 32 DSGVO.
Haftung und Schadensersatz. Die Vertragsparteien haften entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, gegenüber be- troffenen Personen insbesondere gemäß Art. 82 DS-GVO.
Haftung und Schadensersatz. 10.1 Ab dem Tag der Übernahme trägt der Kunde die Gefahren des Untergangs, Verlusts, Diebstahls, Beschädigungen und Wertminderung des Fahrzeuges und seiner Ausstattung auch ohne Verschulden, sofern nicht von SFD zu vertreten.