Gewährleistung und Schadenersatz Musterklauseln

Gewährleistung und Schadenersatz. 12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.
Gewährleistung und Schadenersatz a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
Gewährleistung und Schadenersatz. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.
Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1 Sämtliche Mängel müssen vom Kunden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der Kunde hat offensichtliche Fehler der Übersetzung innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung zu rügen.
Gewährleistung und Schadenersatz. Schadenersatzansprüche gegen Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. - Das Vorliegen von Mängel ist vom Kunden, der Unternehmer iSd UGB ist, nachzuweisen. § 924 ABGB findet für ihn keine Anwendung. - Der Kunde, der Unternehmer iSd UGB ist, ist verpflichtet, Leistungen, die aufgrund eines Vertrages erbracht werden, innerhalb von 48 Stunden ab Leistungserbringung und spezifiziert schriftlich zu rügen. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht für Schäden, ... die im Zuge der Räumung entstanden sind, wenn diese Schäden trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder die entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt sind (z. B. Räumung ohne Sicherheitsabstand zu Randsteinen, Beleuchtungskörpern, Raseneinfassungen, unbe- festigte Flächen wie Kiesuntergrund usw.); ... die durch die Lagerung oder des Zusammenschieben von Schnee und die durch den Einsatz von chemischen Auftaumitteln wie z.B. Auftausalz entstehen (Korrosionsbildung); ... die sich auf bereits geräumten, aber nachträglich durch Dritte (wie insbesondere durch einparkende Fahrzeuge, Straßenräumgeräte, spielende Kinder etc.) verunreinigten, schnee- oder eisbedeckten Flächen ereignen; ... an Bodenflächen, die allenfalls durch den ortsüblichen Einsatz von Räumgeräten (maschinell oder händisch) entstehen; - die auf das Verhalten des Kunden, eines Dritten oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. - Sofern Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese dem Kunden gemäß der gültigen Preisliste nach Aufwand gesondert verrechnet - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet für Sachschäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung verjährt für Xxxxxx, die Unternehmer iSd UGB sind, in sechs Monaten ab Kenntnis der Kunden von Schaden und Schädiger. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht für Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Vertragserfüllung entstehen. Die Haftung von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögens- schäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter und für den Verlust von an Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH übergebenen Schlüssel und Gegenständen sowie für sonstige Schäden wird ausgeschlossen. - Der Kunde ist verpflichtet, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbaren Einfassungen von Grünanlagen und Abgrenzun...
Gewährleistung und Schadenersatz. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.
Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der maßgeblichen Gewährleistungsfrist nach § 13 VOB, Teil B, zu rügen.
Gewährleistung und Schadenersatz. Die Auftragnehmerin übernimmt die Gewährleistung für einwandfreie Ausführung der zu leistenden Arbeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen, ausgenommen Verschleißartikel. Für die verwendeten Materialien gilt die von den Lieferfirmen geleistete Gewähr. Die bestellten Waren sind Maßanfertigungen und können daher nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden. Bei fehlerhafter Ausführung hat der Besteller nur das Recht auf Mängelbeseitigung. Eine weitergehende Schadenersatzpflicht des Herstellers wird gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von der Bestellung in Farbe, Maß und Ausführung gelten nicht als Mängel, deren Beseitigung verlangt werden könnte. Ferner behält sich die Auftragnehmerin Änderungen in der Ausführung, die dem technischen Fortschritt dienen oder durch die gegebenen Umstände am Bauobjekt notwendig werden, ausdrücklich vor. Beanstandungen sind nur zu berücksichtigen, wenn diese sofort, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware bzw. Abschluss der Arbeiten der Auftragnehmerin schriftlich vorgebracht werden. Auch berechtigte Mängelrügen entbinden nicht von der vereinbarten Zahlungspflicht. Bei der Ausführung der Arbeiten entstandene Schäden werden in der Weise reguliert, dass die Auftragnehmerin ihre Ersatzansprüche gegenüber ihrem Haftpflichtversicherer an den Auftraggeber abtritt. Soweit nichts anderes vereinbart, werden Demontagearbeiten (Maurerarbeiten) gegen Berechnung durchgeführt. Sollte sich beim Aufmass oder bei der Montage herausstellen, dass zusätzliche Arbeiten ausgeführt werden müssen, so werden diese nur nach Vereinbarung mit dem Aufmesser, Monteur oder nach Rücksprache mit dem Werk ausgeführt und gegebenenfalls berechnet. Beim Einbau von Fenstern in Altbauten ergeben sich infolge des festliegenden Profils Abweichungen in den lichten und Außenmaßen gegenüber Holzfenstern, worauf der Besteller ausdrücklich hingewiesen wird. Umlaufende breite Fugen, die sich dabei zwangsläufig und im Besonderen bei Außenanschlägen ergeben könnten, sind nicht von uns zu vertreten.
Gewährleistung und Schadenersatz. 10.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
Gewährleistung und Schadenersatz. Nachweisbar mangelhafte Ware bessern wir nach, bzw. ersetzen wir gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware kostenlos, oder schreiben den Fakturawert gut, nach unserer Xxxx. Alle weitergehenden Ansprüche für direkten und indirekten Schaden sowie dem Käufer entstandene Aufwendungen im Sinne von Art. 208 Abs. II OR werden ausser bei nachweislich grob fahrlässiger Verursachung durch uns abgelehnt. Wandlung und Minderung ist ausgeschlossen. Jeder Anspruch gegen uns setzt vom Käufer nachgewiesene richtige Lagerung und Behandlung der Ware voraus.