Beginn und Dauer des Vertrags Musterklauseln

Beginn und Dauer des Vertrags. Dieser Vertrag beginnt am Er hat eine unbefristete Dauer. Er kann jederzeit von jeder der beiden Parteien einseitig mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Unabhängig von einer formalen Kündigung des Vertrags wird darauf hingewiesen, dass jede der Vorgangsarten aus dem „Gegenstand des Vertrags“ von dem oder der Auftraggeber:in jeweils initiiert werden muss. Wenn der oder die Auftrag- geber:in eine Art von Vorgang nicht wünscht oder zeitweise nicht wünscht, so lässt er oder sie den Vorgang nicht durch- führen. ViCon kann in solchen Fällen Dienstleistungsaufgaben ggf. nur begrenzt oder gar nicht ausführen. Unterschriften Auftraggeber:in ViCon
Beginn und Dauer des Vertrags. 1. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers, die Arbeiten ohne Änderungen mündlich oder schriftlich auszuführen, annimmt. Das Angebot des Auftragnehmers basiert sich auf die zu dem Zeitpunkt vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen und/oder Unterlagen. Das Angebot des Auftragnehmers muss eine genaue und vollständige Beschreibung der Vereinbarung sein.
Beginn und Dauer des Vertrags. 1. Jeder Vertrag kommt erst zustande und beginnt erst dann, wenn die durch den Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung bei dem Auftragnehmer eingegangen und unterzeichnet worden ist. Die Bestätigung basiert auf den zum Zeitpunkt der Bestätigung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer übermittelten Informationen. Es wird unterstellt, dass die Bestätigung den Vertrag korrekt und vollständig wiedergibt.
Beginn und Dauer des Vertrags. Der vorliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und gilt ab dem Eintrittstag des Bewohners in die AW Sunnuschii. Der Vertrag erlischt insbesondere nicht, wenn der Bewohner urteilsunfähig wird.
Beginn und Dauer des Vertrags. Alle Polizzen, die Gegenstand dieser Bekanntmachung sind, müssen eine Laufzeit haben und Garantie der Risikodeckung ab dem 31.12.2023, 24.00 Uhr, bis zum 31.12.2024, 24.00 Uhr, auch in Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxx xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx xxxxx Artikel 17 Absätze 8 und 9 des Gesetzesdekrets Nr. 36/2003. Nach Ablauf der Verträge behält sich der Auftraggeber das Recht vor, eine technische Verlängerung um weitere 6 Monate zu vereinbaren, zu der sich der Auftragnehmer verpflichtet, zu den gleichen Konditionen, wie ursprünglich vereinbart, auf Anfrage des Auftraggebers mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Ablauf des Vertrages.
Beginn und Dauer des Vertrags. 3.1 Jeder Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt, an dem: - die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung von 12Build zurückerhalten wurde, oder; - der Kunde telefonisch, per E-Mail oder Voicelog eine Auftragsbestätigung erteilt hat, oder; - der Kunde den Registrierungsprozess auf der Plattform abgeschlossen hat, oder; - der Kunde von den Dienstleistungen von 12Build Gebrauch macht.
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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.