Verzug und Schadensersatz. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat. Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Verzug und Schadensersatz. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben. Sind Sie mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Verzug und Schadensersatz. Liegt der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebei- trags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Für Rückläufer im Lastschriftverfahren werden die Gebühren der bezogenen Bank berechnet. Für die erste Mahnung betragen die Kosten 1,00 € zzgl. Porto. Für die zweite Mahnung und jede weitere Mahnung erhöhen sich die Mahnkosten jeweils um einen weiteren Euro. Dem Versicherungsnehmer ist jedoch jederzeit und uneinge- schränkt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Verzug und Schadensersatz. 11.1 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate bzw. Ab- rechnungszeiträume mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann GREENFIBER das Ver- tragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
11.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus Verzug bleibt GREENFIBER vorbehalten (z.B. entgangener Gewinn). Insbeson- dere behält sich GREENFIBER vor, im Falle eines Zahlungsver- zugs des Kunden oder der Herbeiführung eines außerordentlichen Kündigungsgrundes (z.B. Nutzung eines Privatkundenanschlus- ses für gewerbliche Zwecke) Ansprüche des Netzeigentümers oder ggf. des Fördermittelgebers gegen GREENFIBER wegen z.B. vergeblich aufgewendeter Ausbauinvestitionen an den End- kunden weiterzureichen. Diese Ansprüche können bis zur Höhe der auf den Hausanschluss entfallenen Ausbaukosten bzw. der hierfür gewährten Förderung belaufen.
11.3 Gerät GREENFIBER mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn XXXXXXXXXX eine vom Kunden gesetzte Nachfrist von mindes- tens 10 Werktagen nicht einhält.
Verzug und Schadensersatz. 1. Der Lieferant ist verpflichtet, GTM unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn Umstände eintreten oder für den Lieferanten erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit, Menge oder Qualität nicht eingehalten werden können.
2. Eine solche Anzeige befreit den Lieferanten keinesfalls von dem Verzug mit seiner Leistung. Insofern stehen GTM trotz Fortschreibung der Liefertermine weiterhin alle Rechte aus dem Liefervertrag zu, die aus dem Verzug des Lieferanten resultieren oder mit diesem in Zusammenhang stehen.
3. Bei Verzug des Lieferanten im Hinblick auf eine ihm nach dem Vertrag obliegende Leistung (inklusive z.B. Technischer Dokumentation) ist GTM berechtigt, vom Lieferanten einen pauschalierten Schadensersatz zu fordern. Dieser beträgt für jeden angefangenen Werktag der Verzögerung 0,2% des Gesamtauftragswertes, insgesamt jedoch höchstens 5% des Gesamtauftragswertes. Durch die Vereinbarung und die Geltendmachung des pauschalierten Schadensersatzes werden die sonstigen GTM nach anwendbarem Recht zustehenden Ansprüche und Rechte nicht berührt. Etwaiger vom Lieferanten gezahlter pauschalierter Schadensersatz ist auf einen weitergehenden auf Verzug beruhenden Schadensersatzanspruch von GTM gegen ihn entsprechend anzurechnen.
4. Die vorbehaltlose Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung durch GTM bedeutet nicht den Verzicht auf ihre Ersatzansprüche.
Verzug und Schadensersatz. 8.1 Hat der Endkreditnehmer Tilgungsraten bei Fällig- keit nicht geleistet, ist die Hausbank berechtigt, Zinsen zu verlangen, die 5 Prozent p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB am Fällig- keitstag liegen.
8.2 Die Hausbank kann ohne vorherige Mahnung für ausstehende Beträge (mit Ausnahme nicht geleis- teter Tilgungsraten) eine Schadenersatzpauschale fordern, die 5 Prozent p. a. über dem jeweiligen Basis- zinssatz gemäß § 247 BGB am Fälligkeitstag liegt.
8.3 Dem Endkreditnehmer bleibt es vorbehalten, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
Verzug und Schadensersatz. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs- schein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nicht- zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Verzug und Schadensersatz. Kommt der Darlehensnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise in Verzug, so kann die LfA für die Dauer des Verzugs auf die rückständigen Leistungen Verzugszinsen und / oder Schadensersatz gemäß den ge- setzlichen Bestimmungen verlangen.
Verzug und Schadensersatz. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben. Sind Sie mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Sie auf Ihre Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungs- frist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungs- recht) hinweisen. Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Verzug und Schadensersatz. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst Du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Xx die verspätete Zahlung zu vertreten hast. Bist Du mit der Zahlung eines Folge- beitrags in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.