Common use of Laufzeit und Kündigung myVectron DeutschlandCard Clause in Contracts

Laufzeit und Kündigung myVectron DeutschlandCard. 2.5.8.1. Sofern im Betreibervertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Laufzeit des Vertragsverhältnisses über die Nutzung von myVectron DeutschlandCard abweichend von Ziffer 1.15.1 dieser AGB zwölf (12) Monate ab Vertragsschluss und kann abweichend von Ziffer 1.15.2 dieser AGB mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von beiden Parteien gekündigt werden. Sollte keine fristgerechte Kündigung erfolgen, so verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere zwölf (12) Monate. 2.5.8.2. Ergänzend zu den Ziffern 1.15.5 und 1.15.6 dieser AGB liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung von myVectron DeutschlandCard für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn a. der Betreiber gegen eine der in Ziffern 2.5.3 und 2.5.4 dieser AGB festgelegten Verpflichtungen verstößt, insbesondere für den Fall, dass der Betreiber das Sammeln und Einlösen von DeutschlandCard-Punkten vertragswidrig verweigert, b. der Betreiber das Sammeln und/oder das Einlösen von DeutschlandCard-Punkten missbräuchlich und/oder betrügerisch vornimmt, c. das DeutschlandCard-Programm ganz oder in wesentlichen Teilen eingestellt und nicht durch ein vergleichbares Programm ersetzt wird, oder d. die Berechtigung des Anbieters zur Vergabe von DeutschlandCard-Punkten an den Betreiber endet. 2.5.8.3. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 2.5.8.2 lit. c und d dieser AGB wird der Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber dem Betreiber ausüben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Laufzeit und Kündigung myVectron DeutschlandCard. 2.5.8.1. Sofern im Betreibervertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses über die Nutzung von myVectron DeutschlandCard beträgt abweichend von Ziffer 1.15.1 dieser AGB zwölf (12) Monate ab Vertragsschluss und kann abweichend von Ziffer 1.15.2 dieser AGB mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von beiden Parteien gekündigt werden. Sollte keine fristgerechte Kündigung erfolgen, so verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere zwölf (12) Monate. 2.5.8.2. Ergänzend zu den Ziffern 1.15.5 und 1.15.6 dieser AGB liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung von myVectron DeutschlandCard für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn a. der Betreiber gegen eine der in Ziffern 2.5.3 und 2.5.4 dieser AGB festgelegten Verpflichtungen verstößt, insbesondere für den Fall, dass der Betreiber das Sammeln und Einlösen von DeutschlandCard-Punkten vertragswidrig verweigert, b. der Betreiber das Sammeln und/oder das Einlösen von DeutschlandCard-Punkten missbräuchlich und/oder betrügerisch vornimmt, c. das DeutschlandCard-Programm ganz oder in wesentlichen Teilen eingestellt und nicht durch ein vergleichbares Programm ersetzt wird, oder d. die Berechtigung des Anbieters zur Vergabe von DeutschlandCard-Punkten an den Betreiber endet. 2.5.8.3. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 2.5.8.2 lit. c und d dieser AGB wird der Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber dem Betreiber ausüben.

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Laufzeit und Kündigung myVectron DeutschlandCard. 2.5.8.1. Sofern im Betreibervertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Laufzeit des Vertragsverhältnisses über die Nutzung von myVectron DeutschlandCard abweichend von Ziffer 1.15.1 dieser AGB zwölf (12) Monate ab Vertragsschluss und kann abweichend von Ziffer 1.15.2 Xxxxxx Xxxxxx! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dieser AGB mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von beiden Parteien gekündigt werden. Sollte keine fristgerechte Kündigung erfolgen, so verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere zwölf (12) Monate. 2.5.8.2. Ergänzend zu den Ziffern 1.15.5 1.15.3 und 1.15.6 1.15.4 dieser AGB liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung von myVectron DeutschlandCard für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn a. der Betreiber gegen eine der in Ziffern 2.5.3 und 2.5.4 dieser AGB festgelegten Verpflichtungen verstößt, insbesondere für den Fall, dass der Betreiber das Sammeln und Einlösen von DeutschlandCard-Punkten vertragswidrig verweigert, b. der Betreiber das Sammeln und/oder das Einlösen von DeutschlandCard-Punkten missbräuchlich und/oder betrügerisch vornimmt, c. das DeutschlandCard-Programm ganz oder in wesentlichen Teilen eingestellt und nicht durch ein vergleichbares Programm ersetzt wird, oder d. die Berechtigung des Anbieters zur Vergabe von DeutschlandCard-Punkten an den Betreiber endet. 2.5.8.3. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 2.5.8.2 lit. c und d dieser AGB wird der Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber dem Betreiber ausüben.

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