Lebensversicherung. Als Versicherungsperiode gilt, falls der Versicherungsvertrag nicht für kürzere Zeit abgeschlossen ist, der Zeitraum eines Jahres beginnend mit dem Tag des in der Polizze angeführten Versicherungsbeginns. Die Versicherungsperiode be- ginnt mit 00:00 Uhr des ersten Tages.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Dachzelt Versicherung