Vertragsinhalt. Die Vodafone GmbH und die Vodafone West GmbH (beide Ferdinand- Xxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx) sowie die Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XxxX, Xxxx-Xxxxxx 0 – 8, 85774 Unterföhring (allesamt „Vodafone“) erbringen Leistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar.
Vertragsinhalt. 1. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend. Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung des Verwenders maßgebend. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist für Inhalt und Umfang des Vertrages die schriftliche Auftragsbestätigung des Verwenders maßgebend.
Vertragsinhalt. Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind
Vertragsinhalt. Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.
Vertragsinhalt. 1.1 Die Vodafone GmbH („Vodafone“; Xxxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx, Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, Registergericht: Amtsge- richt Düsseldorf, HRB 38062) erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschrei- bung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar.
Vertragsinhalt. 1. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend. Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil.
Vertragsinhalt. 2.1. Der Umfang der geschuldeten Lieferung oder Leistung ergibt sich aus dem mit dem AG abgeschlossenen schriftlichen Vertrag. Liegt ein solcher nicht vor, ist das vom AG bestätigte Angebot des AN oder die Vertragsannahmeerklärung des AN für Art und Umfang des Auftrages maßgeblich.
Vertragsinhalt. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Fahrzeugs. Der Mieter gestaltet die Nutzung des angemieteten Fahrzeugs eigenverantwortlich. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und ins- besondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet.
Vertragsinhalt. Dem Versicherungsvertrag liegen die zum Zeitpunkt der Antragstellung vom Versicherer verwendeten
Vertragsinhalt. (1) Bei POS-Geschäften und anderen Arten von Geschäften mit Kunden, die nicht Verbrau- cher im Sinne des § 13 BGB sind, ergibt sich der Vertragsinhalt in folgender Reihenfolge aus der Bestellung des Kunden bzw. dem Vertrag, diesen Bedingungen und den gesetz- lichen Bestimmungen.