Krankenversicherung Musterklauseln

Krankenversicherung. Freiwillige im BFD werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden vollständig von der Einsatzstelle übernommen und an die Krankenkasse abgeführt. Eine gegebenenfalls vorher bestehende Familien- versicherung ist für die Zeit des Freiwilligendienstes ausgeschlossen und kann -z. B. bei Aufnahme einer Berufsausbildung, weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums - anschließend fortgeführt werden. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfasst grundsätzlich auch Personen, die vor Antritt des Bundesfreiwilligendienstes privat versichert waren. Die Versicherungs- pflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung tritt allerdings nicht ein für Personen, die versiche- rungsfrei sind. Versicherungsfrei sind beispielsweise Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Pensionäre, die An- spruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen haben (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 und 6 SGB V). Diese Versicherungsfreiheit erstreckt sich aber nicht auf die bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Angehörigen, weshalb z. X. Xxxxxx von Beamten für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV sind. Ebenfalls versicherungsfrei sind Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versi- cherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig waren (§ 6 Abs. 3a SGB V). Der Bezug einer Altersrente bewirkt keine Krankenversicherungsfreiheit. Ein gesetzlich versicherter Altersrentner, der einen BFD leistet, unterliegt daher der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Weitere Informationen zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx- xxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxx.xxx?xx=0000 abgerufen werden.
Krankenversicherung. Privat krankenversicherte Beschäftigte erhalten nach Vorlage eines Beitragsnach- weises ihrer Krankenversicherung einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % des Beitrages bis zur gesetzlichen Erstattungsgrenze.
Krankenversicherung. (Name, Anschrift, Telefon-Nr. ) über Zum Betreuungsvertrag vom zwischen der/den sorgeberechtigten Person/en und der Tagespflegeperson werden ab dem die folgenden weiteren Vereinbarungen getroffen: Ort, Datum Unterschrift sorgeberechtigte Person/en
Krankenversicherung. 24.1 Der Angestellte ist verpflichtet, sich selbst gegen krankheitsbedingte Risiken zu versichern, durch Abschluss einer Arzt-, Pharma- und Spitalkosten deckenden Versicherungspolice. Nach Möglichkeit ist der Arbeitgeber um Kollektivverträge bemüht.
Krankenversicherung. Austauschschüler: Eine Reisekrankenversicherung genügt. Diese muss für die gesamte Aufenthaltszeit gültig sein. Schulbesuch ohne Schüleraustausch: Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend krankenversichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
Krankenversicherung. START 1) BASIC PREMIUM HAFTPFLICHT/ UNFALL
Krankenversicherung. Leistungsfälle, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht.
Krankenversicherung. In der Krankenversicherung ersetzen wir Kosten für Operationen (OP) und op- tional Kosten für konservative Kolik-Behandlungen. In der Variante „Kolik“ sind ausschließlich notwendige Eingriffe im Zusammenhang mit einer Kolik, in den anderen Varianten sind zusätzlich Eingriffe infolge von Unfällen oder Krankhei- ten abgesichert. Jahreshöchstentschädigung in Euro: Summe aller Schadensfälle fürOP-Kosten, voroperative Leistungen und Nachbehandlungen (nach 7.500,– 7.500,– 15.000,– unlimitiert Limit für voroperative Leistungen (vor Abzug des SB*; in Euro je Scha- densfall) z.B. Bildgebung, Biopsien, Labor, Erst-/Aufnahmeuntersu- 750,– 750,– 1.500,– unlimitiert Kosten für Operationen Kolik Bronze Silber Gold Eine Kran- ken- und/ oder Lebens- versicherung kann bis zum vollendeten 14. Lebensjahr abgeschlossen werden. Abzug des Selbstbehalts (SB)*) xxxxx am Vortag der OP bis zum Beginn der OP Limit für Nachbehandlungen (vor Abzug des SB*; in Euro je Schadens- fall; vom Ende der Operation bis zum 20. Tag um 24:00 Uhr nach der Operation) für Medikamente, für regenerative und unterstützende Therapien des Heilungsprozesses, Aufenthaltskosten sowie Kosten für Betreuung und Futter in Kliniken, tierärztliche Nachsorge (Verbandswechsel, Fäden ziehen, Wundbehandlung (inkl. -spülungen)) konservative Kolik-Behandlungen (optional) Jahreshöchstentschädigung in Euro: Summe aller Schadensfälle (nach Abzug des Selbstbehalts (SB))* 1.500,– 1.500,– 3.000,– unlimitiert Kolik Stationär (stationäre Kolik-Behandlungskosten) 1.500,– 1.500,– 3.000,– 5.000,– Kolik Plus** (nicht-stationäre Kolik-Behandlungskosten) 400,– 400,– 800,– 1.000,– *In der Variante Gold kommt kein SB zur Anwendung. Bei allen anderen Varianten beträgt der SB 10 %. Die Deckung endet in der Lebensversiche- rung nach dem vollendeten 20. Lebensjahr oder beim Verkauf am Tag des Be- sitzwechsels. ** Voraussetzung ist die Variante „Kolik Stationär“ Geltungsbereich (Ort der Durchführung von OPs und Behandlungen) AT, DE, CH, SI, SK, HU, CZ, IT, LI Freie Xxxx Sie können das Tierspital, die Tierklinik oder den Tierarzt frei wählen.
Krankenversicherung. Der Nachweis einer Krankenversicherung ist Voraussetzung für das Praktikum im In- und Ausland. Details sind durch die Studierenden mit der zuständigen Krankenkasse bzw. der ausländischen Praxisstelle abzuklären. Beim Praktikum im Ausland wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen.
Krankenversicherung. Die Prozentsätze nach den Artikeln 41 Absatz 3 Buchstabe b und 42 Absatz 3 Buch- stabe b werden für Krankenversicherungen, die nach Art der Lebensversicherung betrieben werden, auf einen Drittel gekürzt, wenn: