Common use of Legitimationsobjekte und Einsatzzweck Clause in Contracts

Legitimationsobjekte und Einsatzzweck. Zur Erfüllung des Vertragszwecks stellt DKV dem Kunden selbst oder gemeinsam über ver- bundene Partner DKV Card / DKV Mobile Card Application (App) oder sonstige Einrichtungen zur Erfassung einer in Anspruch genommen Lieferung oder Leistungen zur Verfügung; die nachfolgend gemeinsam als Legitimationsobjekt (LEO) bezeichnet werden. a.) DKV Card/DKV Co-Branded Card: Die DKV Card/DKV Co-Branded Card berechtigt den Kunden und seine Erfüllungsgehilfen, in dem auf der Card angegebenen Gültigkeitszeitraum und soweit angegeben für das ausgewiesene Kraftfahrzeug, bei den vertraglich dem DKV angeschlossenen DKV Servicepartnern im In- und Ausland, in einigen Fällen auch unmittelbar beim DKV, ausschließlich zu gewerblichen und fahrzeugbezogenen Zwecken bargeldlos Wa- ren zu erwerben oder Werk- und Dienstleistungen sowie sonstige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Bezug von Waren oder die Inanspruchnahme von Werk- und Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen kann bei DKV durch eine vom Kunden gewählte Berechtigungs- stufe (Restriktionscode = RC), die aus der Karte ersichtlich ist, beschränkt werden. Bei im Übrigen berechtigter Nutzung der DKV Card kann der Kunde eine spätere Rechnungsbean- standung nicht darauf stützen, dass der Einsatz der DKV Card zum Warenerwerb oder zur Inanspruchnahme von Leistungen nicht einem gewerblichen und fahrzeugbezogenen Zweck gedient habe. b.) DKV Mobile Card Application (App): Die DKV Mobile Card App gewährt dem Kunden die Nutzung einer DKV Card auf elektronischem Wege. Für die DKV Mobile Card App gel- ten die jeweils vom DKV vorgesehenen besonderen Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Die Verwendung einer DKV Mobile Card App setzt auf der Seite des Kunden die Bereitstellung eines kompatiblen, frei von Schadsoftware (Viren/Trojaner etc.) und in jeder Hinsicht funkti- onstauglichen mobilen Endgeräts voraus. Weiterhin werden auf dem genutzten Endgerät ein vom DKV zugelassenes Betriebssystem sowie ein bestehender Mobilfunkvertrag mit Internet- zugang, durch den ggf. zusätzliche Kosten entstehen, vorausgesetzt. Über den „Download“ zur Installation einer DKV Mobile Card App hinaus stellt DKV weder Hardware (z. B. mobile Endgeräte) noch Software (z. B. Firmware/Betriebssystem) noch Mobilfunkleistungen zur Ver- fügung. Der DKV übernimmt keine Gewähr dafür, dass das mobile Endgerät des Kunden kompatibel mit den technischen Voraussetzungen zur Nutzung der DKV Mobile Card App ist oder bleibt. Weiterhin nimmt der DKV keine Gewähr dafür, dass Leistungen des von dem Kunden auszuwählenden Mobilfunkanbieters, zum Beispiel im Hinblick auf Netzabdeckung, vorhandene Mobilfunkkapazitäten, Ausfälle oder Störungen etc., zum Gebrauch der DKV Mo- bile Card App ausreichen. c.) Sonstige Geräte zur Erfassung: Daneben stellt DKV selbst oder über seine Kooperations- partner sonstige Einrichtungen zur Erfassung von Lieferungen und Leistungen insbesondere der Straßenbenutzungsgebühren gegen ein Serviceentgelt (Ziffer 9 b. AGB-DKV zuzüglich der in den Richtlinien der Geräte bestimmten Entgelte) zur Verfügung, insbesondere DKV Box, Ecotaxe Box, GO-Box, Telepass, viaBox, OBU Skytoll. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte pfleglich zu behandeln und im funktionstauglichen Zustand zu erhalten. Die Geräteanweisun- gen und die Richtlinien zu den jeweiligen Geräten werden im Zeitpunkt der Überlassung des Gerätes Vertragsbestandteil. d.) Einsatz der LEO in Italien: Sofern DKV mit italienischen Lieferanten einen Bezugsvertrag für den üblichen und gewöhnlichen Bedarf über bestimmte Waren im Sinne des Art. 1559 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches („Codice Civile“) bzw. einen Dienstleistungs- bzw. Dienstleistungswerkvertrag geschlossen hat, berechtigt das XXX xxx Xxxxxx und seine Erfül- lungsgehilfen, regelmäßig wiederkehrende und dauernde Lieferungen von bestimmten Waren im Sinne des Art. 1559 Codice Civile für den üblichen und gewöhnlichen Bedarf bzw. die Dienstleistungen an deren Servicestellen bargeldlos in Anspruch zu nehmen. Informationen zu bestehenden Bezugsverträgen bzw. Dienstleistungs- bzw. Dienstleistungswerkverträgen mit italienischen Lieferanten finden sich auf der Website von DKV (xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx). Änderungen im Bestand von Verträgen mit italienischen Lieferanten wird dem Kunden perio- disch, in der Regel quartalsmäßig, in der Informationszeile der Rechnungszusammenstellung mitgeteilt und zwar mit dem Hinweis, dass die betreffenden Änderungen im Detail vom Kun- den über die vorgenannte Website abgerufen werden können. Alle anderen in Italien über ein LEO bargeldlos in Anspruch genommenen Waren, Werk- oder Dienstleistungen werden gegenüber dem Kunden als Drittlieferungen erbracht.

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Samples: Kundenantrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Legitimationsobjekte und Einsatzzweck. Zur Erfüllung des Vertragszwecks stellt DKV dem Kunden selbst oder gemeinsam über ver- bundene Partner DKV Card / DKV Mobile Card Application (App) oder sonstige Einrichtungen zur Erfassung einer in Anspruch genommen Lieferung oder Leistungen zur Verfügung; die nachfolgend gemeinsam als Legitimationsobjekt (LEO) bezeichnet werden. a.) DKV Card/DKV Co-Branded Card: Die DKV Card/DKV Co-Branded Card berechtigt den Kunden und seine Erfüllungsgehilfen, in dem auf der Card angegebenen Gültigkeitszeitraum und soweit angegeben für das ausgewiesene Kraftfahrzeug, bei den vertraglich dem DKV angeschlossenen DKV Servicepartnern im In- und Ausland, in einigen Fällen auch unmittelbar beim DKV, ausschließlich zu gewerblichen und fahrzeugbezogenen Zwecken bargeldlos Wa- ren zu erwerben oder Werk- und Dienstleistungen sowie sonstige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Bezug von Waren oder die Inanspruchnahme von Werk- und Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen kann bei DKV durch eine vom Kunden gewählte Berechtigungs- stufe (Restriktionscode = RC), die aus der Karte ersichtlich ist, beschränkt werden. Bei im Übrigen berechtigter Nutzung der DKV Card kann der Kunde eine spätere Rechnungsbean- standung nicht darauf stützen, dass der Einsatz der DKV Card zum Warenerwerb oder zur Inanspruchnahme von Leistungen nicht einem gewerblichen und fahrzeugbezogenen Zweck gedient habe. b.) DKV Mobile Card Application (App): Die DKV Mobile Card App gewährt dem Kunden die Nutzung einer DKV Card auf elektronischem Wege. Für die DKV Mobile Card App gel- ten die jeweils vom DKV vorgesehenen besonderen Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Die Verwendung einer DKV Mobile Card App setzt auf der Seite des Kunden die Bereitstellung eines kompatiblen, frei von Schadsoftware (Viren/Trojaner etc.) und in jeder Hinsicht funkti- onstauglichen mobilen Endgeräts voraus. Weiterhin werden auf dem genutzten Endgerät ein vom DKV zugelassenes Betriebssystem sowie ein bestehender Mobilfunkvertrag mit Internet- zugang, durch den ggf. zusätzliche Kosten entstehen, vorausgesetzt. Über den „Download“ zur Installation einer DKV Mobile Card App hinaus stellt DKV weder Hardware (z. B. mobile Endgeräte) noch Software (z. B. Firmware/Betriebssystem) noch Mobilfunkleistungen zur Ver- fügung. Der DKV übernimmt keine Gewähr dafür, dass das mobile Endgerät des Kunden kompatibel mit den technischen Voraussetzungen zur Nutzung der DKV Mobile Card App ist oder bleibt. Weiterhin nimmt der DKV keine Gewähr dafür, dass Leistungen des von dem Kunden auszuwählenden Mobilfunkanbieters, zum Beispiel im Hinblick auf Netzabdeckung, vorhandene Mobilfunkkapazitäten, Ausfälle oder Störungen etc., zum Gebrauch der DKV Mo- bile Card App ausreichen. c.) Sonstige Geräte zur Erfassung: Daneben stellt DKV selbst oder über seine Kooperations- partner sonstige Einrichtungen zur Erfassung von Lieferungen und Leistungen insbesondere der Straßenbenutzungsgebühren gegen ein Serviceentgelt (Ziffer 9 b. AGB-DKV zuzüglich der in den Richtlinien der Geräte bestimmten Entgelte) zur Verfügung, insbesondere DKV Box, Ecotaxe Box, GO-Box, Telepass, viaBox, OBU Skytoll. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte pfleglich zu behandeln und im funktionstauglichen Zustand zu erhalten. Die Geräteanweisun- gen und die Richtlinien zu den jeweiligen Geräten werden im Zeitpunkt der Überlassung des Gerätes Vertragsbestandteil.. AGB_DE für A_CH-01.2014 d.) Einsatz der LEO in Italien: Sofern DKV mit italienischen Lieferanten einen Bezugsvertrag für den üblichen und gewöhnlichen Bedarf über bestimmte Waren im Sinne des Art. 1559 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches („Codice Civile“) bzw. einen Dienstleistungs- bzw. Dienstleistungswerkvertrag geschlossen hat, berechtigt das XXX xxx Xxxxxx und seine Erfül- lungsgehilfen, regelmäßig wiederkehrende und dauernde Lieferungen von bestimmten Waren im Sinne des Art. 1559 Codice Civile für den üblichen und gewöhnlichen Bedarf bzw. die Dienstleistungen an deren Servicestellen bargeldlos in Anspruch zu nehmen. Informationen zu bestehenden Bezugsverträgen bzw. Dienstleistungs- bzw. Dienstleistungswerkverträgen mit italienischen Lieferanten finden sich auf der Website von DKV (xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx). Änderungen im Bestand von Verträgen mit italienischen Lieferanten wird dem Kunden perio- disch, in der Regel quartalsmäßig, in der Informationszeile der Rechnungszusammenstellung mitgeteilt und zwar mit dem Hinweis, dass die betreffenden Änderungen im Detail vom Kun- den über die vorgenannte Website abgerufen werden können. Alle anderen in Italien über ein LEO bargeldlos in Anspruch genommenen Waren, Werk- oder Dienstleistungen werden gegenüber dem Kunden als Drittlieferungen erbracht.

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Samples: Kundenantrag

Legitimationsobjekte und Einsatzzweck. Zur Erfüllung des Vertragszwecks Zum Zwecke der Vertragsdurchführung stellt DKV dem Kunden abhängig von der Vertragsart auf Basis der Angaben des Kunden selbst oder gemeinsam über ver- bundene Partner DKV Card / mit verbundenen Partnern eine oder mehrere Karten, DKV Mobile Card Application CARD Application(s) (App) oder sonstige Geräte und Einrichtungen zur Erfassung einer der in Anspruch genommen Lieferung Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung; , die nachfolgend in diesen AGB-DKV gemeinsam als Legitimationsobjekt (LEO) bezeichnet werden. Es ist möglich, dass Kunden nicht alle Arten von LEO angeboten werden. a.) Von DKV Cardherausgegebene und/oder vertriebene Karten: Die von DKV aktuell oder zukünftig herausgegebenen und/oder vertriebenen Karten („CARDs“), wie z.B. DKV CARD und Co-Branded Card: Die DKV Card/DKV Co-Branded Card berechtigt Cards, berechtigen den Kunden und seine ErfüllungsgehilfenKunden, in dem auf der Card CARD angegebenen Gültigkeitszeitraum und und, soweit angegeben angegeben, für das ausgewiesene Kraftfahrzeug, bei den vertraglich dem DKV angeschlossenen DKV Servicepartnern im In- und Ausland, in einigen Fällen auch unmittelbar beim DKV, ausschließlich zu gewerblichen und fahrzeugbezogenen Zwecken bargeldlos Wa- ren Waren zu erwerben oder Werk- und Dienstleistungen sowie sonstige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Eine Nutzung zu unternehmerischen oder gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet. Die Berechtigung zum Bezug von Waren oder die zur Inanspruchnahme von Werk- und Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen kann bei DKV – sofern vorgesehen – durch eine vom Kunden bei der Antragstellung gewählte Berechtigungs- stufe Berechtigungsstufe (Restriktionscode = RC)) und Kartenart, die aus der Karte ersichtlich ist, beschränkt werden. Bei im Übrigen berechtigter Nutzung der DKV Card kann der Kunde eine spätere Rechnungsbean- standung nicht darauf stützen, dass der Einsatz der DKV Card zum Warenerwerb oder zur Inanspruchnahme von Leistungen nicht einem gewerblichen und fahrzeugbezogenen Zweck gedient habe. b.) DKV Mobile Card CARD Application (App): Die DKV Mobile Card App CARD Application gewährt dem Kunden die Nutzung einer DKV Card CARD auf elektronischem Wege. Für die DKV Mobile Card App gel- ten gelten die jeweils vom von DKV vorgesehenen besonderen Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Die Verwendung einer DKV Mobile Card der App setzt auf der Seite des Kunden die Bereitstellung eines kompatiblen, frei von Schadsoftware (Viren/Trojaner etc.) und in jeder Hinsicht funkti- onstauglichen funktionstauglichen mobilen Endgeräts sowie die Kompatibilität des Betriebssystems auf dem genutzten Endgerät mit dem (z. B. im jeweiligen App Store) vorgegebenen Betriebssystem voraus. Weiterhin werden auf dem genutzten Endgerät ein vom DKV zugelassenes Betriebssystem sowie ein bestehender Mobilfunkvertrag mit Internet- zugangInternetzugang, durch den ggf. zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen, vorausgesetzt. Über den „Download“ zur Installation einer DKV Mobile Card der App hinaus stellt DKV weder Hardware (z. B. mobile Endgeräte) noch Software (z. B. Firmware/Firmware/ Betriebssystem) noch Mobilfunkleistungen zur Ver- fügungVerfügung. Der DKV übernimmt keine Gewähr dafür, dass das mobile Endgerät des Kunden kompatibel mit den technischen Voraussetzungen zur Nutzung der DKV Mobile Card App ist oder bleibtist. Weiterhin nimmt der übernimmt DKV keine Gewähr dafür, dass Leistungen des von dem Kunden auszuwählenden Mobilfunkanbieters, zum Beispiel im Hinblick auf Netzabdeckung, vorhandene Mobilfunkkapazitäten, Ausfälle oder Störungen etc.Störungen, usw. zum Gebrauch der DKV Mo- bile Card App ausreichen. c.) Sonstige Geräte und Einrichtungen zur Erfassung: Daneben stellt DKV selbst oder über seine Kooperations- partner Servicepartner sonstige Geräte und Einrichtungen zur Erfassung von Lieferungen und Leistungen insbesondere der Straßenbenutzungsgebühren gegen ein Serviceentgelt DKV (Ziffer 9 b. AGB-DKV zuzüglich der in den Richtlinien der Geräte bestimmten Entgelte„eigene Geräte“) sowie von Servicepartnern („Fremdgeräte“) zur Verfügung, die der Leistungsinanspruchnahme und/oder ihrer Erfassung, insbesondere DKV Boxbetreffend Straßenbenutzungsgebühren (Maut), Ecotaxe Box, GO-Box, Telepass, viaBox, OBU Skytolldienen. Die für die jeweiligen Geräte geltenden und dem Kunden zur Verfügung gestellten Geräteanweisungen und Richtlinien werden spätestens im Zeitpunkt der Überlassung der jeweiligen Geräte Vertragsbestandteil. Im Übrigen finden die jeweils geltenden Besonderen Bedingungen (siehe Ziffer 1. b.)) Anwendung. Der Kunde ist verpflichtet, die sämtliche Geräte schonend und pfleglich zu behandeln und im funktionstauglichen Zustand zu erhaltenbehandeln. Die Geräteanweisun- gen Nutzung ist nur zu privaten und die Richtlinien zu den jeweiligen Geräten werden im Zeitpunkt der Überlassung des Gerätes Vertragsbestandteilfahrzeugbezogenen Zwecken zulässig; eine gewerbliche oder unternehmerische Nutzung ist nicht gestattet. d.) Unterschriftlose Bestellung und Verwaltung von LEO: Soweit von DKV vorgesehen, kann der Xxxxx XXX mittels eines per Email an DKV übersandten Formblattes oder auch über ein DKV Online Service Portal (z. B. DKV Toll Online Manager) beantragen oder Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung der LEO (z. B. Kartensperre) erteilen. DKV weist ausdrücklich darauf hin, dass es für die Rechtsverbindlichkeit der Bestellung oder des Auftrags, einschließlich der Einbeziehung besonderer Bedingungen (vgl. Ziffer 1. b.) und Ziffer 21.) auf die entweder im übersandten Formblatt oder im Rahmen des DKV Online Service Portals verwiesen wird, dann keiner Unterschrift des Kunden bedarf. e.) Einsatz der LEO in Italien: Sofern DKV mit italienischen Lieferanten einen Bezugsvertrag für den üblichen und gewöhnlichen Bedarf über bestimmte Waren im Sinne des Art. 1559 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches („Codice Civile“) bzw. einen Dienstleistungs- bzw. Dienstleistungswerkvertrag geschlossen hat, berechtigt das XXX xxx Xxxxxx und seine Erfül- lungsgehilfenXxxxxx, regelmäßig wiederkehrende und dauernde Lieferungen von bestimmten Waren im Sinne des Art. 1559 Codice Civile für den üblichen und gewöhnlichen Bedarf bzw. die Dienstleistungen an deren Servicestellen bargeldlos in Anspruch zu nehmen. Informationen zu bestehenden Bezugsverträgen bzw. Dienstleistungs- bzw. Dienstleistungswerkverträgen mit italienischen Lieferanten finden sich auf der Website von DKV (xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx). Änderungen im Bestand von Verträgen mit italienischen Lieferanten wird werden dem Kunden perio- dischperiodisch, in der Regel quartalsmäßig, in der Informationszeile der Rechnungszusammenstellung mitgeteilt und zwar mit dem Hinweis, dass die betreffenden Änderungen im Detail vom Kun- den Kunden über die vorgenannte Website abgerufen werden können. Alle anderen in Italien über ein LEO bargeldlos in Anspruch genommenen Waren, Werk- oder Dienstleistungen werden gegenüber dem Kunden als Drittlieferungen (siehe Ziffer 8. c.)) erbracht. f.) Vornahme von Handlungen und Rechtsgeschäften für den Kunden: Sofern vom Servicepartner gemäß Ziffer 3. c.) zugelassen, ist DKV berechtigt, für den Kunden gegenüber dem Servicepartner die Registrierung und Verwaltung (z. B. Änderung der Fahrzeug- und Kundendaten) der LEO vorzunehmen und hierzu Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit dies erforderlich ist oder wenn sie dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen oder dem Interesse des Kunden entsprechen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Legitimationsobjekte und Einsatzzweck. Zur Erfüllung des Vertragszwecks stellt DKV dem Kunden auf Basis der Angaben im Kundenantrag selbst oder gemeinsam über ver- bundene verbundene Partner DKV Card / eine oder mehrere Karten, DKV Mobile Card Application CARD Application(s) (App) oder sonstige Geräte und Einrichtungen zur Erfassung einer der in Anspruch genommen Lieferung Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung; , die nachfolgend in diesen AGB-DKV gemeinsam als Legitimationsobjekt Legitimations- objekt (LEO) bezeichnet werden. a.) Von DKV Cardherausgegebene und/oder vertriebene Karten: Die von DKV aktuell oder zukünftig herausgegebenen und/oder vertriebenen Karten („CARDs“), wie z. B. DKV CARD und Co-Branded Card: Die DKV Card/DKV Co-Branded Card berechtigt Cards, berechtigen den Kunden und seine ErfüllungsgehilfenKunden, in dem auf der Card CARD angegebenen Gültigkeitszeitraum und soweit angegeben für das ausgewiesene Kraftfahrzeug, bei den vertraglich dem DKV angeschlossenen DKV Servicepartnern im In- und Ausland, in einigen Fällen auch unmittelbar beim DKV, ausschließlich zu gewerblichen und fahrzeugbezogenen Zwecken bargeldlos Wa- ren Waren zu erwerben oder Werk- und Dienstleistungen sowie sonstige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Eine private Nutzung ist nicht gestattet. Die Berechtigung zum Bezug von Waren oder die zur Inanspruchnahme von Werk- und Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen kann bei DKV – sofern vorgesehen – durch eine vom Kunden bei der Antragstellung gewählte Berechtigungs- stufe Berechtigungsstufe (Restriktionscode = RC)) und Kartenart, die aus der Karte ersichtlich ist, beschränkt werden. Bei im Übrigen berechtigter Nutzung der DKV Card CARD kann der Kunde eine spätere Rechnungsbean- standung Rechnungsbeanstandung nicht darauf stützen, dass der Einsatz der DKV Card CARD zum Warenerwerb oder zur Inanspruchnahme von Werk-, Dienst- und sonstigen Leistungen nicht einem gewerblichen und fahrzeugbezogenen Zweck gedient habe. b.) DKV Mobile Card CARD Application (App): Die DKV Mobile Card App CARD Application gewährt dem Kunden die Nutzung einer DKV Card CARD auf elektronischem Wege. Für die DKV Mobile Card App gel- ten gelten die jeweils vom von DKV vorgesehenen besonderen Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Die Verwendung einer DKV Mobile Card der App setzt auf der Seite des Kunden die Bereitstellung eines kompatiblen, frei von Schadsoftware (Viren/Trojaner etc.) und in jeder Hinsicht funkti- onstauglichen funktionstauglichen mobilen Endgeräts sowie die Kompatibilität des Betriebssystems auf dem genutzten Endgerät mit dem (z. B. im jeweiligen App Store) vorgegebenen Betriebssystem voraus. Weiterhin werden auf dem genutzten Endgerät ein vom DKV zugelassenes Betriebssystem sowie ein bestehender Mobilfunkvertrag mit Internet- zugangInternetzugang, durch den ggf. zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen, vorausgesetzt. Über den „Download“ zur Installation einer DKV Mobile Card der App hinaus stellt DKV weder Hardware (z. B. mobile Endgeräte) noch Software (z. B. Firmware/Firmware/ Betriebssystem) noch Mobilfunkleistungen zur Ver- fügungVerfügung. Der DKV übernimmt keine Gewähr dafür, dass das mobile Endgerät des Kunden kompatibel mit den technischen Voraussetzungen zur Nutzung der DKV Mobile Card App ist oder bleibtist. Weiterhin nimmt der übernimmt DKV keine Gewähr dafür, dass Leistungen des von dem Kunden auszuwählenden Mobilfunkanbieters, zum Beispiel im Hinblick auf Netzabdeckung, vorhandene Mobilfunkkapazitäten, Ausfälle oder Störungen etc.Störungen, usw. zum Gebrauch der DKV Mo- bile Card App ausreichen. c.) Sonstige Geräte und Einrichtungen zur Erfassung: Daneben stellt DKV selbst oder über seine Kooperations- partner Servicepartner sonstige Geräte und Einrichtungen zur Erfassung von Lieferungen und Leistungen insbesondere der Straßenbenutzungsgebühren gegen ein Serviceentgelt DKV (Ziffer 9 b. AGB-DKV zuzüglich der in den Richtlinien der Geräte bestimmten Entgelte„eigene Geräte“) sowie von Servicepartnern („Fremdgeräte“) zur Verfügung, die der Leistungsinanspruchnahme und/oder ihrer Erfassung, insbesondere betreffend Straßenbenutzungsgebühren (Maut), dienen. Anträge für eigene und Fremdgeräte können vom Kunden entweder unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx eingesehen werden oder werden im geschützten Kundenbereich des DKV-Online-Services bereitgestellt. Die für die jeweiligen Geräte geltenden Geräteanweisungen und Richtlinien werden spätestens im Zeitpunkt der Überlassung der jeweiligen Geräte Vertragsbestandteil. Die jeweils aktuellen Richtlinien für eigene Geräte können jederzeit entweder im geschützten Kundenbereich des DKV-Online-Service oder unter der Website xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx eingesehen werden. Im Übrigen finden für die gerätebezogenen Anweisungen und Richtlinien des DKV Box, Ecotaxe Box, GO-Box, Telepass, viaBox, OBU Skytolldie Bestimmungen für besondere Bedingungen (Ziffer 1. b.) Anwendung. Der Kunde ist verpflichtet, die sämtliche Geräte schonend und pfleglich zu behandeln und im funktionstauglichen Zustand zu erhaltenbehandeln. Die Geräteanweisun- gen Nutzung ist nur zu gewerblichen und die Richtlinien zu den jeweiligen Geräten werden im Zeitpunkt der Überlassung des Gerätes Vertragsbestandteilfahrzeugbezogenen Zwecken zulässig; eine private Nutzung ist nicht gestattet. d.) Einsatz Unterschriftlose Bestellung und Verwaltung von LEO: Soweit von DKV vorgesehen, kann der Xxxxx XXX mittels eines per Email an DKV übersandten Formblattes oder auch über ein DKV Online Service Portal (z. B. DKV Toll Online Manager) beantragen oder Aufträge im Zusammenhang mit der Verwaltung der LEO in Italien: Sofern (z. B. Kartensperre) erteilen. DKV mit italienischen Lieferanten einen Bezugsvertrag weist ausdrücklich darauf hin, dass es für den üblichen und gewöhnlichen Bedarf über bestimmte Waren im Sinne die Rechtsverbindlichkeit der Bestellung oder des Art. 1559 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches („Codice Civile“) Auftrags, einschließlich der Einbeziehung besonderer Bedingungen bzw. einen Dienstleistungs- bzwRichtlinien (vgl. Dienstleistungswerkvertrag geschlossen hat, berechtigt das XXX xxx Xxxxxx und seine Erfül- lungsgehilfen, regelmäßig wiederkehrende und dauernde Lieferungen von bestimmten Waren im Sinne des ArtZiffern 1. 1559 Codice Civile für den üblichen und gewöhnlichen Bedarf bzw. die Dienstleistungen an deren Servicestellen bargeldlos in Anspruch zu nehmen. Informationen zu bestehenden Bezugsverträgen bzw. Dienstleistungs- bzw. Dienstleistungswerkverträgen mit italienischen Lieferanten finden sich auf der Website von DKV (xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx). Änderungen im Bestand von Verträgen mit italienischen Lieferanten wird dem Kunden perio- disch, in der Regel quartalsmäßig, in der Informationszeile der Rechnungszusammenstellung mitgeteilt und zwar mit dem Hinweis, dass die betreffenden Änderungen im Detail vom Kun- den über die vorgenannte Website abgerufen werden können. Alle anderen in Italien über ein LEO bargeldlos in Anspruch genommenen Waren, Werk- oder Dienstleistungen werden gegenüber dem Kunden als Drittlieferungen erbracht.b.) und

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