Legitimationswirkung Musterklauseln

Legitimationswirkung. Wenn die Zuordnung des Eigentums an einer Schuldverschrei- bung durch die Zuordnung des entsprechenden MAS Tokens nachgewiesen wird, ist die Emittentin nur gegenüber dem Inhaber des MAS Tokens zur Leistung aus der Schuldverschreibungen berechtigt und verpflichtet. Außerdem wird die Emittentin durch Leistung an den Inhaber des MAS Tokens von den Leistungsverpflichtungen un- ter diesen Schuldverschreibungsbedingungen dergestalt befreit, dass die Leistung an den Inhaber des MAS Tokens als Leistung an den Schuldverschreibungsinhaber gilt. Maßgeblich für den Nachweis der MAS Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene MAS Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweis- stichtag“).
Legitimationswirkung. Wenn die Zuordnung des Eigentums an einer Schuldverschrei- bung durch die Zuordnung des entsprechenden EAC Tokens nachgewiesen wird, ist die Emittentin nur gegenüber dem Inhaber des EAC Tokens zur Leistung aus der Schuldverschreibungen berechtigt und verpflichtet. Außerdem wird die Emittentin durch Leistung an den Inhaber des EAC Tokens von den Leistungsverpflichtungen un- ter diesen Schuldverschreibungsbedingungen dergestalt befreit, dass die Leistung an den Inhaber des EAC Tokens als Leistung an den Schuldverschreibungsinhaber gilt. [Maßgeblich für den Nachweis der EAC Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FINEXITY Blockchain ergebene EAC Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nach- weisstichtag“).]
Legitimationswirkung. Wenn die Zuordnung des Eigentums an einer Schuldverschreibung durch die Zuordnung des entsprechenden RMC Tokens nachgewiesen wird, ist die Emittentin nur gegenüber dem Inhaber des RMC Tokens zur Leistung aus der Schuldverschreibungen berechtigt und verpflichtet. Außerdem wird die Emittentin durch Leistung an den Inhaber des RMC Tokens von den Leistungsverpflichtungen unter diesen Schuldverschreibungsbedingungen dergestalt befreit, dass die Leistung an den Inhaber des RMC Tokens als Leistung an den Schuldverschreibungsinhaber gilt. [Maßgeblich für den Nachweis der RMC Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene RMC Token- Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweisstichtag“).]
Legitimationswirkung. Wenn die Zuordnung des Eigentums an einer Schuldverschrei- bung durch die Zuordnung des entsprechenden RSJ Tokens nachgewiesen wird, ist die Emittentin nur gegenüber dem Inhaber des RSJ Tokens zur Leistung aus der Schuldverschreibungen berechtigt und verpflichtet. Außerdem wird die Emittentin durch Leistung an den Inhaber des RSJ Tokens von den Leistungsverpflichtungen un- ter diesen Schuldverschreibungsbedingungen dergestalt befreit, dass die Leistung an den Inhaber des RSJ Tokens als Leistung an den Schuldverschreibungsinhaber gilt. [Maßgeblich für den Nachweis der RSJ Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene RSJ Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweis- stichtag“).]
Legitimationswirkung. Wenn die Zuordnung des Eigentums an einer Schuldverschrei- bung durch die Zuordnung des entsprechenden UPS Tokens nachgewiesen wird, ist die Emittentin nur gegenüber dem Inhaber des UPS Tokens zur Leistung aus der Schuldverschreibungen berechtigt und verpflichtet. Außerdem wird die Emittentin durch Leistung an den Inhaber des UPS Tokens von den Leistungsverpflichtungen un- ter diesen Schuldverschreibungsbedingungen dergestalt befreit, dass die Leistung an den Inhaber des UPS Tokens als Leistung an den Schuldverschreibungsinhaber gilt. Maßgeblich für den Nachweis der UPS Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene UPS Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweis- stichtag“).
Legitimationswirkung. Wenn die Zuordnung des Eigentums an einer Schuldverschrei- bung durch die Zuordnung des entsprechenden PAL Tokens nachgewiesen wird, ist die Emittentin nur gegenüber dem Inhaber des PAL Tokens zur Leistung aus der Schuldverschreibungen berechtigt und verpflichtet. Außerdem wird die Emittentin durch Leistung an den Inhaber des PAL Tokens von den Leistungsverpflichtungen un- ter diesen Schuldverschreibungsbedingungen dergestalt befreit, dass die Leistung an den Inhaber des PAL Tokens als Leistung an den Schuldverschreibungsinhaber gilt. [Maßgeblich für den Nachweis der PAL Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene PAL Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweis- stichtag“).]
Legitimationswirkung. Wenn die Zuordnung des Eigentums an einer Schuldverschrei- bung durch die Zuordnung des entsprechenden IKR Tokens nachgewiesen wird, ist die Emittentin nur gegenüber dem Inhaber des IKR Tokens zur Leistung aus der Schuld- verschreibungen berechtigt und verpflichtet. Außerdem wird die Emittentin durch Leis- tung an den Inhaber des IKR Tokens von den Leistungsverpflichtungen unter diesen Schuldverschreibungsbedingungen dergestalt befreit, dass die Leistung an den Inha- ber des IKR Tokens als Leistung an den Schuldverschreibungsinhaber gilt. [Maßgeb- lich für den Nachweis der IKR Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene IKR Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweisstichtag“).]
Legitimationswirkung. Wenn die Zuordnung des Eigentums an einer Schuldverschrei- bung durch die Zuordnung des entsprechenden NRJ Tokens nachgewiesen wird, ist die Emittentin nur gegenüber dem Inhaber des NRJ Tokens zur Leistung aus der Schuldverschreibungen berechtigt und verpflichtet. Außerdem wird die Emittentin durch Leistung an den Inhaber des NRJ Tokens von den Leistungsverpflichtungen un- ter diesen Schuldverschreibungsbedingungen dergestalt befreit, dass die Leistung an den Inhaber des NRJ Tokens als Leistung an den Schuldverschreibungsinhaber gilt. [Maßgeblich für den Nachweis der NRJ Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene NRJ Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweis- stichtag“).]
Legitimationswirkung. Wenn die Zuordnung des Eigentums an einer Schuldverschrei- bung durch die Zuordnung des entsprechenden LBB Tokens nachgewiesen wird, ist die Emittentin nur gegenüber dem Inhaber des LBB Tokens zur Leistung aus der Schuldverschreibungen berechtigt und verpflichtet. Außerdem wird die Emittentin durch Leistung an den Inhaber des LBB Tokens von den Leistungsverpflichtungen un- ter diesen Schuldverschreibungsbedingungen dergestalt befreit, dass die Leistung an den Inhaber des LBB Tokens als Leistung an den Schuldverschreibungsinhaber gilt. [Maßgeblich für den Nachweis der LBB Token-Inhaberschaft ist der sich aus der FinX Blockchain ergebene LBB Token-Bestand am Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des zweiten (2.) Bankarbeitstages vor dem Zinszahlungstag („Nachweis- stichtag“).]