Lehrveranstaltung Musterklauseln

Lehrveranstaltung. Die (interaktive) Nutzung des Tools für die Abhaltung von Lehrveranstaltungen dient dem Zweck, den öffentlichen Ausbildungsauftrag der Universität bestmöglich zu erfüllen, durch die Ermöglichung einer effizienten Distanz- und Hybridlehre Die Rechtsgrundlage liegt in der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gem Art 6 Abs 1 lit c DSGVO bzw Wahrnehmung einer der Universität übertragenen Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt gem Art 6 Abs 1 lit e DSGVO: Erfüllung der universitären Ziele, Aufgaben und leitenden Grundsätze gem UG, insbesondere § 1 und § 3 Z 2: „Ausbildungsauftrag“.