Leichentransporte. elipsLife übernimmt die notwendigen Kosten bis höchstens CHF 20’000 für die Überführung des tödlich Verunfallten an den Bestattungsort (inklusive Kosten für allfällige amtliche Grenzformalitäten). Die Vergütung erhält, wer sich über die Bezahlung dieser Kosten ausweist. Wird der Leichentransport durch einen Familienangehörigen des Verstorbenen be- gleitet, so übernimmt elipsLife die Reisekosten für eine Person (Bahn 1. Klasse, Flug Economy-Klasse).
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Samples: Kollektivunfallversicherung (Ku) Für Nicht Uvg/Uversg Unterstellte Personen, Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)
Leichentransporte. elipsLife übernimmt die notwendigen Kosten bis höchstens CHF 20’000 für die Überführung des tödlich Verunfallten an den Bestattungsort (inklusive inklu- sive Kosten für allfällige amtliche Grenzformalitäten). Die Vergütung erhält, wer sich über die Bezahlung dieser Kosten ausweist. Wird der Leichentransport durch einen Familienangehörigen des Verstorbenen be- gleitetbegleitet, so übernimmt elipsLife elips- Life die Reisekosten für eine Person (Bahn 1. Klasse, Flug Economy-Klasse).
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Samples: Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)
Leichentransporte. elipsLife übernimmt die notwendigen Kosten bis höchstens CHF 20’000 für die Überführung des tödlich Verunfallten an den Bestattungsort (inklusive Kosten für allfällige amtliche Grenzformalitäten). Die Vergütung erhält, wer sich über die Bezahlung dieser Kosten ausweist. Wird der Leichentransport durch einen Familienangehörigen des Verstorbenen be- gleitetbegleitet, so übernimmt elipsLife die Reisekosten für eine Person (Bahn 1. Klasse, Flug Economy-Klasse).
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Samples: Kollektivunfallversicherung (Ku), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)