Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 Der Auftragnehmer ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen. 4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung. 4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld). 4.4 Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden. 4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich im Annahmeverzug befindet. 4.6 Für den Eintritt eines Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer muss PTV seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hat.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 Der Auftragnehmer ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von PTV durch Creos nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.z. B. Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vorDer Auftragnehmer hat dem Dritten bezüglich der von ihm übernommenen Leistungen alle Verpflichtungen, die dem Auftragnehmer Creos gegenüber obliegen, aufzuerlegen und deren Einhaltung sicherzustellen. Eine vorherige schriftliche Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes durch Creos zur Beauftragung Dritter durch den Auftragnehmer, bedarf zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 in Ziffer 1.6 dieser AEB vorgesehenen Form. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ (= Frachtfrei versichert gem. der Klausel "CIP" der Incoterms 2020) an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort für Lieferungen und Leistungen nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den ist Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AGCreos in Homburg, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 0066424, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG zu erfolgenAm Zunderbaum 9. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 . Erfolgt eine Lieferung/Leistung an einen anderem, als den nach Maßgabe der Ziffer 4.3 dieser AEB bestimmten Ort, gehen Kosten, die durch die Nichteinhaltung des Bestimmungsorts entstehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei denn, er hat die Nichteinhaltung des Bestimmungsorts nicht zu vertreten. Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der Bestellkennung der PTV von Creos (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV Creos die hieraus resultierende Verzögerungen Verzögerung der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV Creos eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 . Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV Creos über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, gleichgültig ob die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an Sache schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werdenvorher eingegangen ist. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. der Abnahme steht es gleich, wenn PTV Creos sich im Annahmeverzug befindet.
4.6 . Für den Eintritt eines des Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer muss PTV Creos seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV durch Creos (z.z. B. Beistellung Bereitstellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV in Befindet sich Creos im Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer weitergehende Rechte nur dann zu, wenn PTV sich Creos zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hat.
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Samples: Allgemeine Einkaufs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Einkaufs Und Zahlungsbedingungen (Aeb)
Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 (1) Der Auftragnehmer Verkäufer ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von PTV durch ADA nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf den Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 (2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG unser Werk in Körmend/Ungarn zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld)Nacherfüllung.
4.4 (3) Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV ADA hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV ADA eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 (4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV ADA über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich im Annahmeverzug befindet.
4.6 (5) Für den Eintritt eines Annahmeverzuges Fall, dass der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer muss PTV seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbietenLieferant und ADA eine Abholung durch ADA vereinbaren gilt, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV (z.B. Beistellung dass der Lieferant Gewähr leistet, dass der LKW innerhalb von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart 2 Stunden verladen ist. Gerät PTV in Annahmeverzug, so kann Für jede weitere angebrochene Stunde bei der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich zur Mitwirkung verpflichtet und Abholung hat ADA das Unterbleiben der Mitwirkung Recht EUR 39,- zu vertreten hatverrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 (1) Der Auftragnehmer Verkäufer ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.z. B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.z. B. Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 (2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, in 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG Xxxxxxxxxx zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 (3) Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 (4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindetbefinden.
4.6 (5) Die Verpackung ist vom Verkäufer bei uns zurückzunehmen und zu entsorgen. Erfüllungsort ist unser Sitz. Kommt der Verkäufer mit der Rücknahmepflicht in Verzug, sind wir berechtigt, die Entsorgung selbst auszuführen und dem Verkäufer die Entsorgung in Höhe von 1% des Nettoauftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Dem Verkäufer steht es frei, nachzuweisen, dass der Aufwand geringer geblieben ist.
(6) Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Verkäufer muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.z. B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Verkäufer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 1. Der Auftragnehmer Partner ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von PTV der LSW nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Partner trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen OrtBestimmungsort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den gilt als Lieferanschrift für Bahnsendungen „Herbertshofen Süd“. Der Bestimmungsbahnhof für Stückgut ist 00000 Xxxxxxxxx 1065, Stückgutleitzahl 1339. Im Übrigen ist Lieferanschrift der Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AGLSW, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 3. Die Ware ist innerhalb der Anlieferungszeiten der LSW, d.h. von Mo-Do 6:00 - 13:00 Uhr und Xxxxxxx 6:00 – 11:00 Uhr anzuliefern. An gesetzlichen Feiertagen in Bayern findet keine Annahme statt.
4. Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum Bestellnummer und PO-NummerBestelldatum) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV LSW hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV LSW eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV LSW über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich LSW im Annahmeverzug befindet.
4.6 6. Für den Eintritt eines des Annahmeverzuges der PTV LSW gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Partner muss PTV LSW seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV LSW (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV LSW in Annahmeverzug, so kann ist der Auftragnehmer Partner berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner nachgewiesenen Mehraufwendungen zu verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Partner herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Partner weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV LSW sich zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hat.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 Der Auftragnehmer Verkäufer ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart es sei denn, es handelt sich um eine Einzelanfertigung. Dies ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat)beim Vertragsabschluss gesondert zu vereinbaren. Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands – soweit nichts anderes vereinbart wird – „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AGunser Lager in X-00000 Xxxxx, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG XXX zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 . Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen in der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 . Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme Annahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindet.
4.6 befinden. Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Verkäufer muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Verkäufer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 1. Der Auftragnehmer Verkäufer ist ohne die vorherige schriftliche oder in Textform erklärte Zustimmung von PTV des Bestellers nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab2. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG Bestellers in Aachen zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 3. Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so ist eine Warenannahme nicht möglich. Der Besteller hat PTV hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV den Besteller über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich der Besteller im Annahmeverzug befindet.
4.6 5. Für den Eintritt eines des Annahmeverzuges der PTV des Bestellers gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Verkäufer muss PTV dem Besteller seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine dessen Handlung oder Mitwirkung seitens PTV (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV der Besteller in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Verkäufer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich der Besteller zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hat.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 (1) Der Auftragnehmer Verkäufer ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV Zustim- mung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine LeistungenLeis- tungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung es sei denn, der Vertrag bezieht sich auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufenein bereits hergestelltes Einzelstück.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 (2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort Bestim- mungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 (3) Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer Artikel- nummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-NummerBestellnummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen Ver- zögerungen in der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertretenver- treten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende entspre- chende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusendenzuzusen- den.
4.5 (4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort Erfül- lungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen Üb- rigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften Vorschrif- ten des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme Annahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindetAnnahme- verzug befinden.
4.6 (5) Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen ge- setzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Verkäufer muss PTV uns seine Leistung Leis- tung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag Ver- trag eine vom Auftragnehmer Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache Sa- che (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer weitergehende Verkäufer weiterge- hende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet verpflich- tet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 1) Der Auftragnehmer Verkäufer ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Lieferungen und Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.z. B. Beschränkung auf VorratVerkauf vorrätiger Ware). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ Haus an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 3) Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Ausstellung, Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Artikelnummer, Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen in der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und oder der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort - auch wenn Versendung vereinbart worden sein sollte - erst auf PTV uns über, wenn uns die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben wird. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts Werkvertragsrechtes entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme Annahme steht es gleich, wenn PTV sich im wir uns in Annahmeverzug befindetbefinden.
4.6 5) Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Verkäufer muss PTV uns seine Lieferung oder Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.
B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer herzustellende, Verkäufer herzustellende unvertretbare Sache (Einzelanfertigung)Sache, so stehen dem Auftragnehmer Verkäufer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet verpflichten und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 4.1. Der Auftragnehmer Lieferant ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.z. B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine LeistungenLeistung, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat)ist. Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisenVorab- und Teillieferungen bedürfen unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab4.2. Die gelieferte Xxxx muss handelsüblich verpackt sein. Der Auftragnehmer trägt Sorge Lieferant ist für die genaue Einhaltung aufgegebener Versand- sowie Verpackungsvorschriften allein verantwortlich. Die Rückgabe der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Verpackung bedarf gesonderter, schriftlicher Vereinbarungen. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands erfolgt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, immer „frei Haus“ " und zwar an den dem in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes nicht anders vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz in der PTV Planung Transport Verkehr AGXxxxxxxxxxxxxxx 0-0, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, X 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG -Xxxxxxxxxxxxx zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch zugleich der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld)Nacherfüllung.
4.4 Der 4.3. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-NummerDatum, Bestellnummer) beizulegenbeizufügen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom von Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen demselben Inhalt zuzusenden.
4.5 4.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich im Annahmeverzug befindet.
4.6 4.5. Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Lieferant muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.z. B. Beistellung Beistellen von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Lieferanten herzustellende, unvertretbare Sache (wie zum Beispiel eine Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Lieferanten weitergehende Rechte nur allein dann zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 6.1. Der Auftragnehmer Lieferant ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise Leis- tung durch Dritte (z.B. zB Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. zB Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab6.2. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG in Ulm zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung Nach- erfüllung (Bringschuld).
4.4 6.3. Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusendenzuzu- senden.
4.5 6.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindetbefinden.
4.6 6.5. Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Lieferant muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. Beistellung zB Beistel- lung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Lieferanten herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hat.dem
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 Der Auftragnehmer Lieferant ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.z. B. Subunternehmer/Unterlieferanten) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.z. B. Beschränkung auf VorratVerkauf vorrätiger Ware). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße LeistungserbringungDie Ware ist durch geeignete Verpackung sowie sachgerechten Transport gegen Schäden zu sichern.
4.3 Die Soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands der Ware „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG in Witten zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld). Leistungsort für die gem. § 15 VerpackG bestehende Rücknahmepflicht des Lieferanten ist der Ort der Übergabe der Ware.
4.4 Teillieferungen sind nur gemäß ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Bei vereinbarten Teillieferungen ist die verbleibende Restmenge aufzuführen. Wir sind nicht verpflichtet, die Lieferung größerer oder geringerer Mengen als vereinbart (Mehr- oder Minderlieferung) zu akzeptieren. Die Entgegennahme der Waren beinhaltet insoweit kein Einverständnis mit der abweichenden Liefermenge. Nicht vereinbarte Mehrlieferungen berechtigen uns, entweder die mehrgelieferte Ware gegen entsprechende Rechnungstellung abzunehmen oder diese bis zu ihrer Abholung durch den Lieferanten auf seine Kosten einzulagern oder die mehrgelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten an diesen zurückzusenden.
4.5 Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von in einfacher Ausfertigung beizufügen. Der Lieferschein muss stets genaue Angaben zu Datum (Ausstellung und Versand), ) und Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Umfang nach Anzahl, Art und Menge) sowie unserer Bestellkennung (Bestelldatum und Bestellnummer) enthalten. Bei der Bestellkennung Lieferung gefährlicher Güter sind zudem ein Sicherheitsdatenblatt gemäß den EG-Verordnungen (EG) 1907/2006 und (EG) 1272/2008 und den jeweils gültigen Anpassungsrichtlinien, sowie ein Merkblatt gemäß der PTV (Datum Gefahrstoffverordnung, zusammen mit konkreten Hinweisen hinsichtlich Handling und PO-Nummer) beizulegenLagerung, beizufügen. Fehlt der Lieferschein oder ist er nach vorstehender Maßgabe unvollständig, so hat PTV hieraus resultierende haben wir für dadurch bedingte Verzögerungen in der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreteneinzustehen. Getrennt vom Lieferschein von den Lieferscheinen ist PTV uns für jede einzelne Sendung rechtzeitig eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.6 Geräten, Maschinen und Anlagen – auch Teilen davon – sind bei Lieferung eine technische Beschreibung und eine Gebrauchs- anleitung in deutscher Sprache unentgeltlich beizufügen. Bei Soft- wareprodukten ist die Lieferpflicht erst erfüllt, wenn die vollständige systemtechnische (Benutzer-) Dokumentation übergeben ist. Speziell für uns erstellte Programme sind inklusive des Quellformats zu liefern.
4.7 Alle Briefe, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Rechnungen usw. haben stets die in Ziff. 4.5 aufgeführten Angaben einschließlich Angaben zur Abladestelle zu enthalten. Alle Sendungen, die aufgrund Nichtbeachtung dieser Versandvorschriften von uns nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Wir sind berechtigt, Inhalt und Zustand solcher Sendungen festzustellen. Der Lieferant haftet für alle Kosten und nachteilige Folgen, die uns aufgrund Nichtbeachtung dieser Versandvorschriften entstehen. Er haftet auch für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch von ihm mit unserer Zustimmung eingesetzte Subunternehmer/Unterlieferanten.
4.8 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 4.1 bis 4.7 ordnungsgemäßer Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts Werkvertrags- rechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme Annahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindetbefinden.
4.6 4.9 Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Lieferant muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.z. B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Lieferanten herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Lieferanten weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 Der Auftragnehmer Verkäufer ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf VorratVerkauf vorrätiger Ware). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße LeistungserbringungVerkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu Teillieferungen nicht berechtigt.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG in Freilassing zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen in der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt per Telefax zuzusenden.
4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme Annahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindetbefinden.
4.6 Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Verkäufer muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hat.
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 1. Der Auftragnehmer Verkäufer ist ohne die unserer vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. SubunternehmerB.: Subunter- nehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung es sei denn, der Vertrag bezieht sich auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufenein bereits herge- stelltes Einzelstück.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab2. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (BringschuldBring- schuld).
4.4 3. Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer Artikelnummer, Artikelbezeichnung und AnzahlAn- zahl) sowie der unsere Bestellkennung der PTV (Datum und PO-NummerBestellnummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende resultie- rende Verzögerungen in der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV uns vorab eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen gleichem Inhalt zuzusenden, vorzugsweise per Email an: xxxx@xxx.xx.
4.5 4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme Abnah- me vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen Üb- rigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts Werkver- tragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme Annahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindetbefinden.
4.6 5. Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen VorschriftenVorschrif- ten. Der Auftragnehmer Verkäufer muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbietenan- bieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. Beistellung B.: Beistel- lung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart verein- bart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Verkäufer nach den gesetzlichen ge- setzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGBGBG). , Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Verkäufer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 4.1. Der Auftragnehmer Lieferant ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen.
4.2. Der Auftragnehmer trägt das Beschaffungsrisiko für seine LeistungenTeillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur dann zulässig, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufenwir diese vor- her schriftlich genehmigen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab4.3. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen ange- gebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG Bestellers zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort Be- stimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld). Unsere Verpackungsvorschriften sind zu beachten.
4.4 Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen4.4. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme Ab- nahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe Über- gabe bzw. Abnahme Annahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindetbefinden.
4.6 4.5. Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Lieferant muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen ver- langen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine oder mehrere vom Auftragnehmer herzustellendeLieferanten herzustel- lende, unvertretbare Sache (EinzelanfertigungSache(n), so stehen dem Auftragnehmer Lieferanten weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 Der Auftragnehmer Lieferant ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete geschul- dete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.z. B. Subunternehmer/Unterlieferanten) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.z. B. Beschränkung auf VorratVerkauf vorrätiger Ware). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für Soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, erfolgt die Einhaltung Lieferung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands Ware „frei Haus“ an den in der Bestellung Be- stellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG in Dortmund zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld). Leistungsort für die gem. § 4 VerpackV bestehende Rücknahme- pflicht des Lieferanten ist der Ort der Übergabe der Ware.
4.3 Teillieferungen sind nur gemäß ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Bei vereinbarten Teillieferungen ist die verbleibende Restmenge aufzuführen. Wir sind nicht verpflichtet, die Lieferung größerer oder ge- ringerer Mengen als vereinbart (Mehr- oder Minderlieferung) zu akzeptieren. Die Entgegennahme der Waren beinhaltet insoweit kein Einverständnis mit der abweichenden Liefermenge. Nicht vereinbarte Mehrlieferungen berechtigen uns, entweder die mehrgelieferte Ware gegen entsprechende Rechnung- stellung abzunehmen oder diese bis zu ihrer Abholung durch den Lieferanten auf seine Kosten einzu- lagern oder die mehrgelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten an diesen zurückzusenden.
4.4 Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von in einfacher Ausfertigung beizufügen. Der Lieferschein muss stets ge- naue Angaben zu Datum (Ausstellung und Versand), ) und Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Um- fang nach Anzahl, Art und Menge) sowie unserer Bestellkennung (Bestelldatum und Bestellnummer) enthalten. Bei der Bestellkennung Lieferung gefährlicher Güter sind zudem ein Sicherheitsdatenblatt gemäß den EG- Richtlinien 91/155/EG und 1999/45/EG und den jeweils gültigen Anpassungsrichtlinien, sowie ein Merk- blatt gemäß der PTV (Datum Gefahrstoffverordnung, zusammen mit konkreten Hinweisen hinsichtlich Handling und PO-Nummer) beizulegenLagerung, beizufügen. Fehlt der Lieferschein oder ist er nach vorstehender Maßgabe unvollständig, so hat PTV hieraus resultierende haben wir für dadurch bedingte Verzögerungen in der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreteneinzustehen. Getrennt vom Lieferschein von den Lieferscheinen ist PTV uns für jede einzelne Sendung rechtzeitig eine entsprechende Versandanzeige Ver- sandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 Alle Briefe, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Rechnungen usw. haben stets die in Ziff. 4.4 aufgeführten Angaben einschließlich Angaben zur Abladestelle zu enthalten. Alle Sendungen, die aufgrund Nicht- beachtung dieser Versandvorschriften von uns nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Wir sind berechtigt, Inhalt und Zustand solcher Sendungen festzustellen. Der Lieferant haftet für alle Kosten und nachteilige Folgen, die uns aufgrund Nichtbeachtung dieser Versandvorschriften entstehen. Er haftet auch für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch von ihm mit unserer Zustimmung eingesetzte Subunternehmer/Unterlieferanten.
4.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts Werkver- tragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme Annahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindetAnnahme- verzug befinden.
4.6 4.7 Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Lieferant muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unse- rerseits (z.z. B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Ge- raten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Lieferanten herzustellende, unvertretbare un- vertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Lieferanten weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 Der Auftragnehmer Lieferant ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete geschul- dete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko Beschaf- fungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung Bestimmungsort erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00unser Lager in Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG zu erfolgenXxxxxxxxxxxxxx-Xxxxx. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort Erfül- lungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 . Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung Liefe- rung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 . Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe Überga- be am Erfüllungsort auf PTV lehmann natur über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang Ge- fahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV xxxxxxx natur sich im Annahmeverzug befindet.
4.6 . Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Lieferant muss PTV xxxxxxx natur seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. Beistellung von MaterialVerpackungsmaterial) eine bestimmte oder bestimmbare bestimmba- re Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV xxxxxxx natur in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hat.
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 4.1. Der Auftragnehmer Verkäufer ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.z. B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab4.2. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung und Leistung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ DAP (Incoterms 2010) an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG in Staufen zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 4.3. Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 4.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindetbefinden.
4.6 4.5. Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Verkäufer muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.z. B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Verkäufer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 5.1 Der Auftragnehmer Lieferant ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV (E-Mail ausreichend) nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 5.2 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „"frei Haus“ " an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-in Xxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxXxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld)Nacherfüllung.
4.4 5.3 Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 5.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindetbefinden.
4.6 5.5 Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Lieferant muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hat.kann
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 Der Auftragnehmer Lieferant ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall Ein- zelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufenist.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer Änderungen in der Art oder Zusammensetzung des verarbeiteten Materials oder in der konstruktiven Ausführung gegenüber frühe- ren gleichartigen Lieferungen und Leistungen sind uns vor Ferti- gungsbeginn vom Lieferanten anzuzeigen. Sie bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Änderungen und Berichti- gungen im eigenen Namen Leistungsumfang und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge in der Ausführungsart, insbe- sondere solche, die von uns aus Gründen des technischen Fort- schritts oder sicherheitsrelevanten Aspekten gewünscht werden, hat der Lieferant ohne Aufpreis zu berücksichtigen, soweit dies für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften den Lieferanten zumutbar und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringungohne erhebliche zusätzliche Kosten durchgeführt werden kann.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und Soweit nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG haben alle Lieferungen DAP am benannten Bestimmungsort gemäß Incoterms 2010 zu erfolgenerfol- gen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 Der Lieferung ist ein Packzettel oder Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer Arti- kelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Packzettel oder Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen Ver- zögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom von Packzettel oder Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende entspre- chende Versandanzeige mit dem gleichen gleichem Inhalt zuzusenden.
4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung Ver- schlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort benannten Be- stimmungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, maßgeblich und es finden diesbezüglich die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen gesetzli- chen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich im Annahmeverzug befindetentsprechende An- wendung.
4.6 Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen gesetzli- chen Vorschriften. Der Auftragnehmer Lieferant muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte be- stimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Lieferant nach den gesetzlichen gesetzli- chen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer herzustellendeLieferanten herzustel- lende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Lieferanten weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung Mit- wirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hat.ver- treten haben. DocID: 5830225.1 /..
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 1. Der Auftragnehmer Verkäufer ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.z. B. Subunternehmer) erbringen zu lassenzulassen. Der Auftragnehmer Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab2. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „"frei Haus“ " an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz in Hohenthurm, An der PTV Planung Transport Verkehr AGSpitze 3, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 3. Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer Anzahl, Zeichen und AnzahlNummern der Packstücke) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen in der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV an unseren Kunden bzw. den von uns beauftragen Subunternehmer über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich im Annahmeverzug befindet.
4.6 5. Für den Eintritt eines Annahmeverzuges der PTV Annahmeverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Verkäufer muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer weitergehende Verkäufer, laut § 304 BGB, Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 Der Auftragnehmer Verkäufer ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart es sei denn, es handelt sich um eine Einzelanfertigung. Dies ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat)beim Vertragsabschluss gesondert zu vereinbaren. Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands – soweit nichts anderes vereinbart wird – „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AGunser Lager in 48432 D - Rheine, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG NRW zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 . Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen in der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 . Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme bzw Annahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindet.
4.6 befinden. Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Verkäufer muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. zB Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Verkäufer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 Der Auftragnehmer Vertragspartner ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.z. B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Vertragspartner trägt das Beschaffungsrisiko für seine LeistungenBeschaffungsrisiko, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.z. B. Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung der Ware erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG in München zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 4.3 Der Lieferung der Ware ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Im Falle einer Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen maßgebend und gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleichWerkvertragsrechts, wenn PTV sich im Annahmeverzug befindetsofern in diesen AEB nichts Abweichendes vereinbart ist.
4.6 4.5 Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Vertragspartner muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.z. B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Vertragspartner herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Vertragspartner weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 (1) Der Auftragnehmer Verkäufer ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. zB Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. zB Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 (2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG in Bovenden zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 (3) Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 (4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Die Inbetriebnahme oder Nutzung der Lieferung oder Leistung ersetzen unsere förmliche Abnahmeerklärung nicht. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindetbefinden.
4.6 (5) Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Verkäufer muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. zB Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Verkäufer weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 Der Auftragnehmer Lieferant ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf VorratVorrat oder Vorbehalt der Selbstbelieferung). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufen.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG in Immenstadt zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld). Die Lieferung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart, entsprechend DAP Incoterms 2020.
4.4 4.3 Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindetbefinden.
4.6 4.5 Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Lieferant muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Lieferanten herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer Lieferanten weitergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
4.6 Höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen oder ganz oder teilweise Betriebsschließungen (auch aufgrund Pandemien), Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.
4.7 Ziffer 4.7 gilt auch im Falle von Arbeitskämpfen.
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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. 4.1 Der Auftragnehmer Verkäufer ist ohne die unsere vorherige schriftliche Zustimmung von PTV nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine LeistungenLeistun- gen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat). Unterauftragnehmer müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. PTV behält sich vor, die Zustimmung zum Einsatz des Subunternehmers bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widerrufenist.
4.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge mit dem Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Auftragnehmer trägt Sorge für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
4.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort Bestim- mungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an den unseren Geschäftssitz der PTV Planung Transport Verkehr AG, Xxxx-xxx-Xxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, oder des vertragsschließenden verbundenen Unternehmens der PTV AG in Wörle- schwang zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
4.4 4.3 Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer Artikel- nummer und Anzahl) sowie der unserer Bestellkennung der PTV (Datum und PO-Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat PTV haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist PTV eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
4.5 4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort Erfül- lungsort auf PTV uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel vor, die die zweckgemäße Nutzung der Vertragsleistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, erklärt PTV die Abnahme. Die Abnahme von Teilleistungen beschränkt PTV nicht, bei der Gesamtabnahme Mängel an schon abgenommenen Teilleistungen geltend zu machen, soweit solche erst durch das Zusammenwirken von Vertragsleistungen offenkundig werden. Auch im Übrigen Üb- rigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn PTV sich wir uns im Annahmeverzug befindetbefinden.
4.6 4.5 Für den Eintritt eines unseres Annahmeverzuges der PTV gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer Verkäufer muss PTV uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung seitens PTV unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät PTV Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer weitergehende Verkäufer wei- tergehende Rechte nur zu, wenn PTV sich wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hathaben.
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