Common use of Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug Clause in Contracts

Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat).

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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) 5.1 Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. lassen Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat).

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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige Zustimmung schriftliche Zustim- mung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine LeistungenLeis- tungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung es sei denn, der Vertrag bezieht sich auf Vorrat)ein bereits hergestelltes Einzelstück.

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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. zB Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. zB Beschränkung auf Vorrat).

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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) . Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf VorratVerkauf vorrätiger Ware).

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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) . Der Verkäufer ist ohne unsere unserer vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. SubunternehmerB.: Subunter- nehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung es sei denn, der Vertrag bezieht sich auf Vorrat)ein bereits herge- stelltes Einzelstück.

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Samples: www.zso.de

Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Lieferungen und Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.z. B. Beschränkung auf VorratVerkauf vorrätiger Ware).

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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.z. B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.z. B. Beschränkung auf Vorrat).

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Samples: www.3-forming.de

Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) . Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.z. B. Subunternehmer) erbringen zu lassenzulassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat).

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Samples: www.alphasigns.com

Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) 4.1. Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.z. B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.z. B. Beschränkung auf Vorrat).

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Samples: www.lehmann-hydraulik.de

Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) . Der Verkäufer ist ohne unsere die vorherige schriftliche oder in Textform erklärte Zustimmung des Bestellers nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat).

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Samples: rna.de

Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) 4.1 Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf VorratVerkauf vorrätiger Ware).

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Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug. (1) Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat).

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